Darf die Polizei ohne Tatverdacht eine Taschenkontrolle durchführen?
Guten Tag,
ich wollte mal fragen, ob die Polizei ohne Tatverdacht einfach so meine Tasche durchsuchen darf.
praktisches Beispiel: Ich laufe am Bahnhof entlang und ein Beamter will, dass ich Ihm einen Einblick in meinen Rucksack gewähre.
Ist er dazu berechtigt oder kann ich dies widersprechen?
MfG