Hallo fingerhut90, einen anderen Menschen zu ändern ist nicht möglich, nur der Mensch selbst ist in der Lage dazu. Dazu muss derjenige bereit sein. Dies geschieht meist durch Einsichten. Die durch Ereignisse,A ha Effekte, oder durch Konversation mit einem "Paar" Therapeut/in zur bewussten Darlegung kommt und dadurch er eine Einsicht bekommt. Nur dann kann er sein Verhalten ändern. 2x im Monat mit anderen einen "saufen" gehen (Männerabend, die Männer brauchen es)(sowie Frauenabende) ist ertragbar. Er wird nach deinen Aussagen nicht aggressiv, dies ist schon gut. Trinkt einer übermäßig Alkohol, dann steckt doch etwas dahinter und er versucht es evtl. damit ertränken. zb. den Satz: "Lass mich zumindest 1x in der Woche so sein wie ich bin". sagt doch etwas aus. Er fühlt sich eingeengt und möchte Zeit für sich haben und diese Sehnsucht wird in ihm stärker werden. Daher ist der Alkoholkonsum übermäßig. Wenn Du eure Beziehung retten möchtest,müssen Kompromisse her. In einer Beziehung müssen Kompromisse gebildet werden auf beide Seiten. Wenn keine Kompromisse gebildet werden können, dann würde ich sagen zum eigenen Wohl ist die Beziehung zu beenden. Es gibt die Möglichkeit zu akzeptieren, dies sollte ehrlich von Innen kommen, zu leichtfertige Akzeptierung ist nur oberflächlich und scheitert am Ende wieder. Ich hoffe,dass Du etwas damit anfangen kannst. Gruß markus
Hallo Lara, eine 4 kannst Du auch ausgleichen mit einer 1 aus irgend einem Fach, sodass du dann eine 2 und in Sport eine 3 bekommst.
Wenn der Arzt dir eine Bestättigung geben kann , dass du in den letzten Monate keinen Sport ausüben durftes, dann müsste Du mindestens eine 3 erhalten, da du sonst eine 2 bekamst.Und sie dürfen nicht zum Nachteil deiner Person benoten.
Rufe doch mal das Schulamt für dein Bundesland an und informiere dich.
Die Fachlehrerin oder der Fachlehrer entscheidet über die Note in ihrem oder seinem Fach und begründet diese in der Versetzungskonferenz auf der Grundlage der Leistungen der Schülerin oder des Schülers im zweiten Schulhalbjahr. Dabei ist die Gesamtentwicklung der Schülerin oder des Schülers während des ganzen Schuljahres und die Zeugnisnote im ersten Schulhalbjahr zu berücksichtigen, sofern die Ausbildungs- und Prüfungsordnung nichts anderes bestimmt.
Insofern muss bei der Bildung der Endnote das gesamte Schuljahr Berücksichtigung finden. Entscheidend ist jedoch der Begriff "Gesamtentwicklung", der eine bloße Zusammensetzung der Note durch Bildung des arithmetischen Mittels aus zwei Halbjahrsnoten ausschließt und der Lehrkraft pädagogisch zu nutzende Entscheidungsspielräume eröffnet. In den wenigsten Fällen führt das Versagen einer Schülerin oder eines Schülers in nur einem Fach zur Nicht-Versetzung. Das ist nur dann der Fall, wenn ein Fach mit Klassenarbeiten mit der Note "ungenügend" abgeschlossen wird. Da die Note "ungenügend" aussagt, dass der oder die Betreffende nicht einmal die für die Jahrgangsstufe erforderlichen Grundkenntnisse in diesem Fach aufweisen kann, wäre es pädagogisch unverantwortlich, einen jungen Menschen mit diesen Defiziten den erhöhten Anforderungen in der nächsthöheren Klasse auszusetzen. Sind die Leistungen eines Kindes in einem der Fächer mit Klassenarbeiten aber nicht "ungenügend", sondern "mangelhaft", bestehen Ausgleichsmöglichkeiten oder Möglichkeiten zur nachträglichen Versetzung über eine Nachprüfung.
Quell:http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/FragenAntworten/FAQ/FAQAPO/FAQ_APOSI/Leistungsbewertung/FAQVersetzung/Ungenuegend.html