Naja der "Trick" dabei ist, dass mein bei der Showhypnose durch sogenannte "Blitzhypnoseverfahren" eine "Sperre" umgeht die das Unterbewusstsein vor solchen zugriffen schützt (Das ganze genau auszuführen wäre etwas aufwendig und ist Thema von zahlreichen Blitzhypnoseseminaren etc.). Es geht aber auf jeden Fall. Wobei das auch nicht gegen den Willen einer Person geht, man muss schon dafür offen sein (auch wenn man nicht an Hypnose glauben muss). Man muss sich darauf einlassen und der Person die einen in die Hypnose führt in gewisser Weise vertrauen, sonst geht es nicht.

Das man Kommunikativ auf die zu hypnotisierende Person eingehen kann ist dabei wichtig (also die gleiche Sprache zu sprechen). Es geht zwar auch non-verbale Wege jemanden in Hypnose zu bringen, dies ist jedoch schwierig und für solche Shows auch nicht gut geeignet, da man keine "Befehle" geben kann.

Das herum laufen wie ein Tier und grunzen wie ein Ferkel ist durchaus möglich. Es ist generell sehr viel möglich. In Shows in den USA werden Frauen in Hypnose auch oft zu Orgasmen gebracht. Was man davon halten möchte... naja das sollte jedem selbst überlassen sein. Ich persönlich finde solche Shows wo die Menschen bloß gestellt werden eher zweifelhaft. Allerdings gibt es bei der Hypnose auch Grenzen, also bei dem was man machen würde, wenn man etwas von Natur aus nicht machen könnte, weil es einem zu sehr widerstrebt macht man es auch nicht, egal was der Hypnotiseur dir sagt (z.B. einen Menschen töten) Da ist die Sperre die man selbst inne hat zu groß um durch Hypnose umgangen zu werden.

Was die "Amnesie" nach der Hypnose angeht, das ist auch normal. Da es ein Geschehen ist, dass der Mensch nicht kennt und das für ihn neu ist schützt er sich sozusagen durch das Vergessen vor eventuell passierten schlimmen Dingen. Würde sie so etwas mehrmals machen kann es durchaus sein, dass sie sich im Anschluss an das, was sie gemacht hat erinnern kann. Wobei bei Showhypnosen eine solche Amnesie beim zurückholen mit hypnotisiert wird um den Showeffekt zu steigern.

Auf jeden Fall sollte der Hypnotiseur bzw. die Hypnotiseurin wissen was sie tut, weil man im Unterbewusstsein einer anderen Person ist sollte bei so etwas immer große Vorsicht geboten sein und vor allem auch das wissen was man da tut. (Bei deutschen Hypnotiseuren würde ich da relativ großes "Vertrauen" haben, schon alleine aus haftungs- und versicherungstechnischen Gründen die bei solchen Shows natürlich extrem wichtig sind).

Es ist also durchaus möglich, dass das was Du gesehen hast echt war. Wobei es auch immer Leute gibt die bei so etwas beschei*en und es nicht echt ist. Ich kann Dich da auch sehr gut verstehen. Ich bin das erste mal mit Hypnose in Berürung bekommen, als meine Schwester bei einer Show hypnotisiert wurde. Ich konnte es zunächst auch nicht glauben, bis ich mich dann selbst bei einer Show habe hypnotisieren lassen. Beim ersten Mal hat es bei mir nicht geklappt, ich weiß nicht woran es lag, vermutlich noch irgendeine innere Blockkade. Bei einem weiteren Versuch hat es dann funktioniert und ich wurde hypnotisiert. Zwar wusste ich auch nicht mehr, was ich gemacht habe, aber ich war danach total entspannt und erholt, das ist wirklich ein tolles Erlebnis gewesen. Was mich dann auch dazu gebracht hat mich sehr lange und sehr intensiv mit diesem Thema auseinander zu setzen.

Ich hoffe ich konnte Dir mit der Antwort helfen das ganze etwas zu verstehen und einen Einblick in das interessante Gebiet der Hypnose zu geben, und deine (druchaus berechtigte Skepsis zu beseitigen)

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Also grundsätzlich kann man bei einem solchen Mangel auch vom Vertrag zurück treten (also Handy abgeben, dafür Geld zurück) und wo anders kaufen. Allerdings muss man dem Verkäufer (mindestens einmal) das Recht einräumen seinen Fehler wieder gut zu machen. Dies hat er ja in deinem Fall scheinbar schon getan, nur leider erfolglos.

Aus diesem Grund dürfte auch nichts dagegen sprechen wenn du ein neues Handy von denen verlangst, also ein Austauschgerät statt nur einer Reparatur, aber ich weiß nicht ob das immer so ist. Im Zweifel solltest du einen Anwalt hinzuziehen, da nur der dich korrekt beraten und ggf. auch vertreten kann. Eventuell reicht es aber auch aus wenn du erwähnst, dass du die Sache sonst von einem Anwalt prüfen lassen würdest.

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Normalerweise läuft es so, dass der Netzanbieter, bzw in diesem Fall den Provider Blau eine neue Simkarte zuschickt, in diesem Fall eine Nanosimkarte, die noch nicht aktiviert ist. Mit der Simkarte erhälst du ein Infoschreiben wie du den Kartentausch (sprich den Wechsel von der alten auf die neue Simkarte) durchführen kannst. (Ich nehme mal an, dass schon eine aktive Simkarte bei Blau vorhanden ist)

Hast du den Wechsel durchgeführt wird die alte Karte "vom Netz genommen" und deine Nummer auf die neue Karte geschaltet. So ein Wechsel kann nach Beauftragung bis zu 24 Stunden dauern, ist in der Regel aber innerhalb von 30 Minuten bis hin zu einer Stunde erledigt. Es kann allerdings sein, dass du das Handy mit der neuen Karte einmal aus- und wieder einschalten musst, damit es korrekt im Netz einwählt.

Mit dem Beantragen der Simkarte dürfte sich aber noch nichts ändern, weil die Anbieter in so einem Fall in der Regel keine aktivien Karten versenden.

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Der einzige Straftatbestand der dort meiner Ansicht nach in Betracht kommt wäre der §202 StGB, die Verletzung des Briefgeheimnisses. Denn dort ist nach Abs. I Nr. 1 Alt. 2 strafbar, wenn man ein verschlossenes Schriftstück öffnet, welches nicht zur Kenntnis der öffnenden Person bestimmt ist.

Es wäre also auch dann nur strafbar (zumindest nach dem StGB) wenn das Tagebuch durch ein Schloss (oder Ähnliches) unmittelbar vorm Öffnen geschützt ist.

Wenn du sagst, dass du dort auch Ideen und Ähnliches niedergeschrieben hast, könnte auch eine Verletzung von Urheberrechten in Betracht kommen, sofern die Inhalte deines Tagebuches als "Werke" qualifiziert werden können. Ist das der Fall ist allerdings der "Konsum" des Werkes noch kein Verstoß gegen dein Urheberrecht. Erst z.B. die Verbreitung des Werkes wäre dann eine Verletzungshandlung (die aber auch noch nicht direkt mit Strafe bedroht sein muss).

Sofern dein Tagebuch also nicht Abschließbar oder anders gesichert ist, kommt m.A. nichts in Betracht, was eine Strafe begründen könnte

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Naja Geld "verlierst" du beim umtauschen an sich nicht. Es wird ja dem Wert der jeweiligen Währung entsprechend gewechselt. Es gibt natürlich dafür eine Gebühr die erhoben wird. (Da sollte man aufpassen, dass man nicht an irgendwelchen unseriösen Stellen wechselt, da man dort übers Ohr gehauen werden könnte. Falls ihr einen Reiseleiter habt, fragt am besten bei dem nach).

Was das einführen von Waren aus einem nicht EU-Land angeht, gelten bestimmte bedingungen. Zum einen muss du die waren auf dem gleichen Beförderungsweg mitnehmen auf dem du selber reist (das sollte wohl kein Problem sein) [Ausgeschlossen ist damit, z.B. dass du fliegst, dir aber Sachen per Schiff nachschicken lässt oder ähnliches]

Zum anderen müssen die Waren zu deinem eigenen Gebrach sein, bzw als Geschenk für jemanden mitgebracht werden. Gewerbliches einführen von Waren ist dabei ebenfalls nicht erlaubt.

Wenn du das erfüllst, darfst du Sachen mit einem Warenwert von bis zu 430€ bei einer Flugreise mitnehmen. (Sofern du unter 15 Jahre bist, allerdings nur bis 175€) Bei Tabakwaren / Alkohol bzw. alkoholhaltigen Getränken / Arzneimitteln sowie bei Kraftstroffen gelten allerdings besondere Regelungen.

Feier gehen: Ich denke im Hotel wird es auch Partys und ggf. eine Disko geben. Außerhalb des Hotels wäre ich dort vorsichtig, da man sich mit der dortigen Kultur nicht auskennt und nicht weiß wie dort die Gebräuche sind. Im Hotel an der Rezeption dürftest du allerdings Informationen darüber bekommen können, wo man in der Region feiern gehen kann, welche Risiken es ggf. gibt. Eventuell raten sie dir auch ganz davon ab. Das solltest du wirklich am besten vor Ort im Hotel kären

Thema Alkohol: Du kannst zwar in Dubai, zumindest in den Hotels, Alkohol kaufen. In Supermärkten gibt es meines Wissens aber keinen Alkohol zu kaufen. Beachten solltet ihr allerdings, dass es in Dubai strafbar ist in der Öffentlichkeit (z.B. auf Straßen, am Strand oder in Parks) Alkohol zu konsumieren. Darüber hinaus gilt beim Autofahren eine Null-Promille-Grenze.

Wie man Weihnachten dort feiert kann ich dir leider nicht sagen. Glaube aber, dass es in den arabischen Staaten nicht gefeiert wird, da es eine andere Kultur ist. Vielleicht sieht das in eurem Hotel aber auch anders aus, wenn es auf europäische Besucher ausgelegt ist. Dann ist dort vielleicht etwas dekoriert und es gibt auch Festivitäten. Ich würde allerdings nicht unbedingt darauf setzen.

Hoffe ich konnte deine Fragen damit zufriedenstellend beantworten :)

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Ohne Erlaubnis von desjenigen, der das Bild erstellt / gemalt / etc. hat. Bzw. desjenigen, der gegebenenfalls die Nutzungsrechte vom Urheber erhalten hat, darfst du das Bild nicht einfach speichern und irgendwo anders hochladen.

Die zentralen Rechte an Werken die es im Urheberrecht gibt, findest du in §15 UrhG http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__15.html dort siehst du welche Rechte es gibt und wo diese geregelt sind. Wie du beim ersten lesen schon feststellen dürftest, würdest du mit deinem Vorhaben gegen verschiedene Rechte verstoßen.

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Ihr solltet auf jeden Fall zum Anwalt gehen und beraten lassen. Wenn der Käufer euch Terror macht wird er eventuell auch mit einem Anwalt kommen, spätestens dann solltet ihr ebenfalls einen einschalten.

Zur Sache: Ein Rücktritt kommt beim Kaufvertrag in Frage, wenn ein Sachmangel vorliegt. Hat man allerdings eine Beschaffenheit der Sache vereinbart, nämlich, dass es ein Unfallwagen ist, liegt ein solcher Mangel wohl kaum vor. An sich sollte es also nicht zu großen Problemen führen, bzw müsst ihr euch keine sorgen machen. Vor allem wenn ihr diese Beschaffenheit sogar schriftlich fixiert habt und sie somit nachweisen könnt. So würde ich das zumindest sehen. Natürlich ohne Gewähr die Angabe. Und am sinnvollsten wäre es dann wirklich sich von einem Fachmann beraten zu lassen.

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Aldi-Talk ist ein Anbieter, der das E-Plus Netz nutzt. E-plus ist zwar bei weitem das günstigste Netz, hat allerdings auch das Internet für seine Tarif nicht sonderlich gut ausgebaut. Die Netzabdeckung ist aus diesem Grund die langsamste.

Allerdings kann es von Region zu Region abhängig sein ob du mit dem Internet gut klar kommst. Meine Freundin hat E-Plus und ist mit dem Netz (auch mit dem Internet) zu Frieden.

Frag am besten mal Freunde und Bekannte von dir die E-Plus haben, was sie für Erfahrungen mit dem Netz haben.

Ansonsten solltest du drauf achten wie die Kosten bei Alditalk sind, was angefangene MBs angeht, etc. und ob sich eventuell eine Flatrate lohnt. Damit hättest du die Kosten auch fest im Griff. (Je nachdem würde sich eventuell auch ein Tarif mit Datenflatrate bei anderen Anbietern lohnen.

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§241a BGB ist meiner Meinung nach nicht anwendbar, da der Unternehmer die Karten nicht unbestellt geliefert hat, schließlich wurden sie ja bestellt, nur nicht von dir (Vorausgesetzt der Versteigerer ist Unternehmer, was aber in diesem Fall egal wäre)

Es könnte sich viel eher um einen Unterfall der Vertretung ohne Vertretungsmacht und dem Fall des Handeln unter fremden Namens handeln. Was dann Rechtsfolgen aus dem Vertretungsbereich der §§164ff. BGB hätte.

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Im Prinzip musst du wissen, dass TM eine Schutzbezeichnung im angloamerikanischen Recht ist. TM ist dabei eine unregistrierte Marke, im Gegensatz zu dem eingekreisten R, welches eine registrierte Marke bezeichnet, wobei TM nur bei Warenmarken erlaubt ist, das eingekreiste "R" sowohl bei Waren- als auch bei Dienstleistungsmarken.

Im deutschen Recht hast du entsprechend den Schutz durch das Urheberrecht (unregistrierte Rechte) und als registrierte Recht das Markenrecht, Gebrauchsmusterrecht, Geschmacksmusterrecht, etc.

um bei deinem raxli und theraxli Beispiel zu bleiben muss man sich bei einer geschützten Marke immer fragen, ob eine Verwechslungsgefahr besteht. Was man da wohl bejahen könnte. Allerdings gibt es weitere Dinge die man auch bei den Schutzkriterien beachten muss. [Zumindest im deutschen Recht, zum amerikanischen kann ich dir keine Auskunft geben] Hoffe das hilft dir zunächst mal

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Ich weiß nicht ob es bei dir auch so ist, ich habe aber mal so etwas ähnliches bekommen mit einem Trojaner im Anhang.

(Meine Frage dazu zu damals findest du hier: http://www.gutefrage.net/frage/3-mahnung-per-mail-erhalten )

Wenn du mit diesem Shop auch noch nie was zu tun hast, kannst du es eigentlich ignorieren, da keine Forderung besteht. Falls allerdings irgendwas vom Gericht kommt sofort zum Anwalt und vor allem dem Wisch der dann kommt widersprechen.

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Die Frage lässt sich so einfach gar nicht beantworten, da ein "Fitnessmitgliedschaftsvertrag" nicht ausdrücklich im BGB geregelt ist. Er ist eine Mischform aus den Vertragsarten, die der Gesetzgeber dem Geschäftsverkehr im BGB zur Hand gibt. Worauf du dich genau berufen solltest, kann dir da wohl am besten ein Fachmann sagen, also ein Anwalt.

Das wird sich aber wohl kaum lohnen für so eine "Kleinigkeit".

Geh lieber zu deiner Sparkasse / Bank und sag dort, dass sie die Buchhung rückgängig machen sollen. Falls das Fitnessstudio sich dann meldet wegen nicht bezahlter Beiträge, kannst du immer noch darauf verweisen, dass du gekündigt hast und wenn es hart auf hart kommt einen Anwalt einschalten. Aber so liegt der Spielball erst einmal beim Studio

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Inkassounternehmen droht mit Rechnung - dringend Rat

Guten Tag,

ich habe über den Bayrischen Inkasso Dienst eine Rechnung bekommen, da ich eine Forderung von der 1&1Telecom nicht gezahlt habe, die meinerseits nicht gerechtfertigt war. Hintergrund: - Mobilfunkvertrag abgeschlossen von 16.09.2010 bis 17.09.2012 (24 Monate), inkl. Handy - Telefonisch verlängert am 21.01.2012 für weitere 24 Monate, aber mit der Option bei Umzug ins Ausland außerordentlich zu kündigen; mit monatliche geringerer Gebühr, allerdings wurde mir verschwiegen, dass sich der sms Preis verdoppelt hat. - Außerdordentliche Kündigung zum 15.08.2012 wurde nach mehrfachem Schriftverkehr zugestimmt, auch ohne Gebühren (99,-), die mir "kulanterweise" erlassen wurden. - Im Oktober 2012 wurde ich aufgefordert, das Handy zurück zuschicken oder die Rechnung über den Originalpreis von 249,- zu zahlen. Ich hatte aber in den ersten 12 Monaten bereits mit 10,- monatlich das Handy „abgezahlt“ und unabhängig davon, wäre es auch zum Zeitpunkt des Kaufs nicht mehr 249,- Wert gewesen. Da ich das Handy nicht mehr habe, bat ich um eine Kulanz. 1&1 verwies auf die AGB und bestand auf die Forderung. - Am 08.11.2012 habe ich von o.g. Inkassounternehmen eine Rechnung i.H.v. 324,63 erhalten: Hauptforderung: 249,- 5% Zinsen: 1,63 Mahnspesen: 20,- Gebühren: 45,- Kontoführungskosten: 9,-

Zahlung soll bis 21.11.2012 erfolgen, sonst droht eine Pfändung.

Ich bin etwas geschockt und unsicher, inwiefern ich dieser Forderung nachgehen muss. Denn nach wie vor sehe ich die Zahlung nicht ein, da ich das Handy teilweise abgezahlt hatte. Der Hauptgrund liegt aber darin, dass ich den Ursprungs-Vertrag hätte laufen lassen sollen bis zum 17.09.2012. Somit wäre mir die Rechnung erspart gewesen. Eine ordentliche Kündigung war allerdings nicht möglich, also blieb nur die außerordentliche. Vom 15.08.2012 bis 19.09.2012 liegen 32 Tage und hatte hier auf eine Kulanz gehofft.

Kann ich noch eine Rechtschutzversicherung abschließen, um einen Anwalt einzuschalten? Gibt es eine Verbraucherschutz-Anlaufstelle?

Vielen Dank für eine Rückmeldung.

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Rechtsschutzversicherung kannst du in diesem Fall leider vergessen, wenn du noch keine hast. Die werden natürlich Prüfen ob der Rechtsstreit vor Abschluss oder nach Abschluss entstanden ist. Und das wird davon nicht mehr abgedeckt sein.

Ich kenne die AGB von 1&1 nicht, vor allem in Bezug auf einen Handykauf. Bliebe die Frage ob die entsprechenden Vertragsbedingungen wirksam sind und nicht gegen die AGB Kontrolle des BGB verstoßen. Das wäre etwas, was du vielleicht von einem Anwalt checken lassen könntest. Die kosten für eine anwaltliche Erstberatung liegen bei 10€ bis maximal 190€ wenn ich mich nicht irre.

Sollte die Klausel wirksam sein auf die sie dich verweisen, wirst du wohl kaum drumherum kommen die Sache zu zahlen (+ die Beratungsgebühr deines Anwalts).

Sollte die AGB unwirksam sein, könnten gute Chancen bestehen, dass du aus der Sache raus kommst und 1&1 ggf. deinen Anwalt bezahlen muss.

Ist die Frage ob du es riskieren willst die kosten für die Beratung ggf. zusätzlich zahlen zu müssen, wenn du keine Aussicht auf Erfolg hast.

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Ich hatte jetzt noch eine e-Mail an den Kundenservice von O2 geschickt.

Dieser hatte zunächst versucht mich telefonisch zu erreichen. Das Gespräch konnte ich leider nicht annehmen, da ich mich in einem Meeting befand. (Fand es aber gut, dass sie es zunächst so versuchen).

Als ich darauf hin meine Mails abgerufen habe, hatte ich schon eine Antwortmail.

Also es liegt wohl daran, dass ich mittlerweile eine Multicard habe und es nicht möglich sei die "Visual Voicemail" des iPhones in Verbindung mit einer Multicard zu benutzen. Eine Lösung hatte er daher leider nicht. Aber so ist wenigsten die Frage geklärt, falls jemand mal hiernach ebenfalls sucht.

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Auf hoher See ist kein Mobilfunkanbieter gut vertreten (wieso auch dort die Netze ausbauen? Kosten und Nutzen stehen außer Verhältnis) Internet und Telefon dürfte daher nur über Satellit verfügbar sein. Was das privat kostet, möchte ich gar nicht wissen. Falls du allerdings mit einem Kreuzfahrtschiff unterwegs sein solltest hast du "Glück" die meisten Reedereien kümmern sich heutzutage um die Verfügbarkeit an Board. Allerdings lassen sie sich das auch richtig kosten. Habe mal geguckt am Beispiel der AIDA:

19,95 Euro – 60 Minuten Paket “Happy Sixty” 17,95 Euro – Flatrate für 1 Stunde “Happy Hour” 59,00 Euro – Flatrate für 1 Tag “Happy Day” 159,00 Euro – Flatrate für 1 Woche “Happy Week”

Ansonsten kann man bei den Minutenpreisen mit mindestens 40 Cent rechnen. Wenn du also wirklich erreichbar sein musst, hast du hoffentlich jemanden, der dir diese Kosten erstattet. (z.B. Arbeitgeber, falls du nicht selbstständig bist). Ansonsten könnte das ein teures Unterfangen werden, zumindest wenn du auf den Urlaub auf hoher See erreichbar sein möchtest.

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Das Ausstrahlen ohne deine Erlaubnis könnte dein Persönlichkeitsrecht verletzten. Wenn sie nichts in der Hand haben, dass sie es ausstrahlen dürfen, ist die Frage ob sie es drauf an kommen lassen und es dennoch ausstrahlen. Als Indiz würde für sie sprechen, dass du dich ja hast filmen lassen und auch deinen Text vorträgst (schreibst ja, dass es eine Sprechrolle war).

Wie deine Chancen da stehen ist allerdings schwierig zu beurteilen. Am besten wäre es vermutlich wirklich, wenn du dir einen Anwalt suchst (zumal dich eh nur ein solcher angemessen vertreten kann). Am besten einen, der sich auf Urheberrecht oder Arbeitsrecht oder so spezialisiert hat würde ich meinen.

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Nach Unfall nach Hause gegangen - was jetzt?

Hallo!

Ich hatte gestern Mittag einen kleinen Verkehrsunfall, als ich mit dem Rad fuhr. Ich war mit Hund im gemütlichem Tempo auf dem Radweg untwerwegs, als plötzlich ein PKW auf dem Bürgersteig einbog. Ich war völlig überrumpelt und schaffte es nicht, rechtzeitig zum stehen zu kommen, hastig zog ich auch den Hund zurück, damit er nicht unter das Auto kommt. Dabei rollte ich leicht gegen das Auto, an dem ich mich mit einer Hand gerade so abstützte. Zur absoluten Frechheit fuhr der PKW auch noch langsam weiter, bis er an seinem (scheinbaren) Parkplatz zum stehen kam.

Nun stand ich da, mit weichen Knien, brüllend, gestikulierend, und leicht unter Schock. Mein Hund kam zum Glück weder mit mir noch dem PWK in Berührung. Die Frau die ausstieg, lächelte doof drein, die schien mir echt nich so ganz hell zu sein. Eine andere Frau kam herbei und fragte, ob alles okay sei.

Aber in meinem Kopf war in dem Moment alles so wirr, dass ich nur noch weg wollte, weil die Sparkasse gleich zumacht. Im nachhinein ärgere ich mich darüber, denn ich hätte vermutlich die Polizei rufen sollen. Aber da dachte ich in dem Moment einfach nicht dran, ich stand wirklich etwas unter Schock.

Heute Nachmittag bekam ich auf einmal schmerzen in der linken Hand, die ich zum abstützen benutzt habe, um nicht gegen das Auto zu prallen. Sie werden immer massiver. Nun mache ich mir sorgen, dass ich die "Arschkarte" gezogen habe, weil ich nicht direkt die Polizei gerufen habe. Aber das Kennzeichen weiß ich noch. Da dies mein allererster Unfall war (21 Jahre, kein Führerschein) war ich ziemlich verunsichert.

Was jetzt?

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Du kannst natürlich eine Anzeige stellen bei der Polizei, allerdings wird das ohne weiteres nicht sehr viel bringen. Am besten wäre es, wenn du die Frau ausfindig machen kannst, oder dich schlau machst ob das dort in der Nähe andere Personen gesehen haben (Da du auf dem Weg zur Sparkasse warst, waren da vielleicht noch andere Leute unterwegs?)

Also mit Zeugen wären deine Chancen auf jeden Fall besser. Zwar nicht wegen einer strafrechtlichen Sanktion gegen sie (ich denke mal, dass dir das relativ egal ist) aber alleine um eventuelle Ansprüche gegen sie geltend zu machen, falls du Behandlungskosten hast (eventuell auch bei Schmerzensgeld). Dies ist ein Aspekt, den auch deine Krankenversicherung interessieren würde, da sie dir ja zunächst vermutlich die Kosten erstattet)

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Du bist ja selbst verantwortlich die Verfügung durchzusetzen. Wenn er sich dieser widersetzt, kannst du die Polizei rufen. Die dann dafür sorgt, dass sie (im Falle eines Verstoßes dagegen) durchgesetzt wird. (Prinzip der Staatsgewalt)

Also lass es lieber laufen. Du musst sie ja nicht zwangsläufig auch durchsetzen lassen. Falls er also nur so tut als wollte er sich versöhnen, bist du so auf der sicheren Seite wenn mal was ist. Wenn du jetzt den Antrag zurück nimmst, hast du später wieder den Aufwand und eventuell Probleme wenn du doch eine brauchst.

Zumindest ist so mein Kenntnisstand (Angaben natürlich ohne Gewähr)

Ich würde den Antrag also nicht zurück nehmen.

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"Partner" bezieht sich auf das PartGG (Partnerschaftsgesellschaftsgesetz). Eine Rechtsform in der sich Angehörige von freien Berufen (z.B. Anwälte) zusammenschließen können. Die Inhaber dieser Partnerschaft sind die sogenannten "Partner".

Da neben dem Vermögen der Partnerschaft auch die Partner (als Gesamtschuldner) haften erklärt sich daraus auch das höhere Gehalt eines Partners. Schließlich muss dieser wenn etwas schief läuft haften.

Um in einer Großkanzlei zu landen ist meistens mindestens ein Prädikatsexamen gefordert. Englisch reicht dafür wohl eher nicht aus, da es vorausgesetzt wird. Aber die besten Chancen hat man sowieso (wie überall) über Vitamin B, also Kontakte in die Firma.

Aber so gut bezahlt zu werden schaffen wirklich nur die Wenigsten. Sehr viele Anwälte (vor allem Selbstständige) leben gerade so am Existenzminimum. Und das trotz langem Studium.

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Grundsätzlich hast du bei einem Kaufvertrag verschiedene Rechte wenn ein Mangel vorliegt.

Was du tun kannst ergibt sich aus §437 BGB. Wobei zu beachten ist, dass die Nacherfüllung Vorrang hat. Das heißt, der Verkäufer hat das Recht zuerst eine mangelfreie Sache zu liefern. Dies ist bei der, wenn ich das richtig verstehe, nicht gelungen.

Aus diesem Grund hast du schon das Recht zurückzutreten. Also das Handy zurück zu geben und dafür das Geld zurück zu bekommen.

Darüber hinaus solltest du wissen, dass du dich von Saturn nicht abspeisen lassen musst. Natürlich ist htc der Hersteller. Aber Saturn hat es dir verkauft. Das heißt sie haften dir gegenüber auch auf mangelhafte Sachen. Klar könntest du dich auch gegen den Hersteller wenden (also gegen htc). Aber für dich ist es ja einfach das ganze bei Saturn durchzuziehen. Rechtlich gesehen sollte es also kein Problem sein. Wenn die sich allerdings weigern müsstest du einen Anwalt einschaltet. (Meistens reicht es aber auch aus denen zu sagen, dass du dann einen Anwalt einschalten wirst) Wobei du wenn es hart auf hart kommt, dich eh von einem Anwalt beraten lassen solltest.

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