Soweit ich weiß kannst du sehr wohl nach einer Scheidung den Ehenamen ablegen, das gilt aber nicht für die Kinder.
Ich habe damals meinen Ehenamen erstmal vorübergehend behalten und auch das gemeinsame Kind mit meinem neuen Partner hatte erstmal diesen Namen (bis zur Heirat ) bekommen.
Ich hatte damals keine Lust jedem (z.B. beim Kinderarzt,etc.) erklären zu müssen, warum mein Kind anders heißt als ich.
Mit der Heirat habe ich dann einen Doppelnamen angenommen und unser gemeinsames Kind hat den Ehenamen bekommen.
Meine 2 Kinder aus erster Ehe haben ihren Namen behalten.
Da ich den Doppelnamen habe, gehörte somit ja doch alles zusammen.
Für meine Kinder war das nie ein Problem gewesen, sie sind heute fast alle erwachsen und haben sich trotz der unterschiedlichen Nachnamen immer als Geschwister angesehen und wurden auch von der Außenwelt immer als solche gesehen.
Außerdem nehmen ja die Mädels (meistens) sowieso bei einer Heirat den Namen ihres Mannes an und heißen dann auch anders.