Wenn Person A das Auto versichert dann ist es ein Privatfahrzeug

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Naja das kommt jetzt drauf an wer die Versicherung zahlt?

das Auto ist auf die Firma zugelassen sprich Firma X ist Eigentümer des Autos. Nun ist die Frage wer das Auto Versichert hat, hat es die Firma versichert oder du und wer steht bei der Versicherung drinnen ? Hat es die Firma zugelassen und Fahrer A und B mit eingetragen sind sie versichert, oder hast du das Auto versichert zum Beispiel nur auf Fahrer A ?

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Also wenn du es schon gekauft hast sprich den Vertrag unterschrieben hast und gezahlt hast können sie es nicht wieder weiter verkaufen lediglich eventuell eine Gebühr verlangen das dass Auto weiter Tage auf ihren Hof steht sprich Park/Stand Gebühren. Hast du es allerdings noch nicht gekauft und noch nichts unterschrieben dann ist das Auto im Besitz des Autohauses und es kann es jederzeit nach Belieben verkaufen.

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https://rover.ebay.de/rover/0/0/99?loc=https%3A%2F%2Fwww.ebay.de%2Fp%2F14015684916%3Fiid%3D323862953186

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Hallo :)

also ich hoffe ich kann dir ein wenig helfen da wird selber im Besitz von miets Wohnungen sind und auch Nebenkosten und etc. selber schreiben.

Fragen wir mal so, was steht denn in eueren Mietvertrag drinnen was ihr zahlen müsst ? Wenn dort die 350 Euro drinnen stehen zuzüglich die Kosten fürs Heiz Öl und anderweitigen Nebenkosten dann kann nur das berechnet werden. Ja die Nichte wenn sie eine Vollmacht hat kann die Miete erhöhen ABER nur in einem Intervall mäßigen Abstand von ein paar Jahren. Sprich sagen wir du zahlst 12 Monate deine Miete in Höhe von 350 Euro und einen Nebenkosten Abschlag von 100 Euro im Monat kann sie als einzigstes Geld nachverlangen sprich eine Rechnung stellen wenn du zu viel Wasser verbraucht hast oder mehr Strom das ist dann die sogenannte Nenenkosten Abrechnung. Aber Miete nachverlangen nein das geht nicht, wenn du in der Wohnung 4 Jahre wohnst sagen wir einfach mal kann es vorkommen das du ein Schreiben der Nichte bekommst das du ab nächsten Monat zum Beispiel 50 Euro mehr zu zahlen hast aber sie kann nicht sagen das du rückwirkend für einen gewissen Zeitraum nach zahlen sollst. Und selbst wenn sie mit ihrer Forderung von 4500 Euro vor Gericht gewinnen würde was ich mir absolut nicht vorstellen kann dann könnten sie dich nicht fristlos kündigen sondern müssten dir falls du nicht zahlungsfähig bist die Möglichkeit bieten einer Ratenzahlungs Vereinbarung. Das machen wir immer wenn Mieter eine recht Höhe Nachzahlung der neben kosten haben. Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen..

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