Wechselst du nicht die Fahrzeugklasse, also bleibst du bei einem PKW kannst du die EVB Nummer verwenden. Meines Wissens nach ist diese sogar 18 Monate gültig.
Ich kenne es von einer anderen Versicherung so: Wird die km Grenze, welche angegeben wurde überschritten, gibt es eine toleranzgrenze (wo genau die liegt, weiß ich leider nicht. Ist diese überschritten, zahlt man im Schadenfall 500 € Pauschal selbst zzgl. der Selbstbeteildigung! Hier liegt dann nämlich eine vorvertragliche Obliegenheitsverletzung vor, da der Versicherungsnehmer eine Anzeigepflicht hat, die er somit nicht erfüllt!
Ich kläre als Versicherungsangestellter mal auf :)
Hallo Revo,
du bist Fahrzeughalter und deine Exfreundin Versicherungsnehmer. Wie hier schon richtig gesagt wurde kannst du das Auto abmelden! Somit erlischt auch der Versicherungsvertrag. Ich gehe mal davon aus dass das Auto dein Eigentum ist!? Dann kannst du auch dieses wieder neu anmelden und dir eine neue Versicherung aussuchen, nur eben ohne die Prozente! Du müsstest dann bei SF 1/2 starten bzw. bei SF 2, frag mal bei den VErsicherungen nach, viele händeln das anders! So und zu der Vollkasko, deine Exfreundin reguliert keine Schäden, das tut die VErsicherung. Solltest du einen Schaden verursachen kannst du den Schaden der Versicherung melden, auch wenn du nur Halter bist. Und die VErsicherung wird zahlen! Glaub mir ;) Da das Auto eine zugehörige Versicherung besitzt. Egal wer der Versicherungsnehmer ist!
Zu den vorgenommenen Änderungen deiner Ex: Du kannst Widerspruch dagegen einlegen! Wenn du eine neue Police mit den Änderungen erhälst (was als Fahrzeughalter der Fall ist) und dir das nicht passt , was dadrauf steht kannst du widersprechen. Hoffe ich konnte helfen :)
Auf jeden Fall macht die Versicherung das. Jede sogar! Da man gesetzlich dazu verpfichtet ist sein Auto Haftpflicht zu versichern ist der Versicherer gezwungen, zumindest dien Auto Haftpflicht zu versichern!
"Pflichtversicherungsgesetz Die Kraftfahrtversicherung unterliegt einigen rechtlichen Grundlagen. Jeder der ein Kfz zulassen will, muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen und aufrechterhalten.Den Halter eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers mit regelmäßigem Standort in Deutschland ist verpflichtet, für sich den Eigentümer den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden Sachschäden und Vermögensschäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet wird.
(§ 1 PflVG Pflichtversicherungsgesetz) "
Der Schaden am fremden Auto übernimmt die Kfz-Haftpflicht! Jedoch wird man selber hierbei zurückgestuft in den Schadenfreien Jahren! Der Beitrag wird also teurer. Den eigenen Schaden übernimmt die Vollkasko! ABER: Nur zum Zeitwert! Es werden sicherlich Gutachter geschickt. Je nach Alter des eiegen Autos gibt es da das Geld für. Kostet die Reparatur mehr als das Auto Wert ist, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Ein Gutachter wird den Restwert und den Zeitwert feststellen, danach wird der Schaden von der Vollkasko reguliert. Auch in VK wird man´zurückgestuft. Also erhöht sich auch der Beitrag! Lg
Hallo, ganz einfach: Der Versicherung melden! (WENN!: Der Schaden die eventuell vorhandene Selbstbeteildigung überschreitet. Sonst macht es ja keinen Sinn.) Da keine SF Einstufungen vorgenommen werden, muss man auch nichts extra bezahlen. Und nach den neuen AKB (Allgemeine Kraftfahrtbedingungen) sind zusammenstöße mit Wirbeltieren aller Art versichert. Also keine Sorge. Ich denke aber mal, dass der WIldschaden eine SB schon überschreitet! Lg
Helfen könnte das gurgeln von Salzwasser. Hat bei mir auch sehr gut geholfen. Einfach ein bis 2 Prisen in ein Glas Wasser hineingeben. Alternativ kann ich auch einen Zwiebel bzw. Kartoffelsack empfehlen. Kartoffeln stampfen und in ein Geschirrtuch wickeln. (die Kartoffeln sollten natürlich heiß sein!) Oder eine Zwiebel klein schneiden und in ein Tuch wickeln! Hoffe es geht dir bald wieder besser ! Lg :)
Hallo thevioletrose,
also mit den Produkten der Allianz kenne ich mich nicht so aus. Kann dir aber allgemein etwas zu den KZK sagen. Egal bei welchen Tarif die mit drin sind, bezahlen tust du sie immer. Auch wenn es vorerst nciht erkenntlich ist, zahlt man die KZK durch Anrechnung/Abrechnung auf den nachfolgenden Vertrag. Bei anderen Versicherern wirst du auch einige, aber leicht verständliche Zusatzpakete haben! Sei es Fahrerschutz oder einen Kfz Schutzbrief. Jede Versicherung für dien Auto lässt sich auf deine Bedürfnisse zuschneiden. Also lass dich doch in einer Geschäftsstelle beraten :) Das kostet nichts und du hast danach Klarheit und eine große Entscheidungsfreiheit! :) Oder lass dir von einem Allianz Kundenberater erklären worin der Unterschied liegt ;)
Hallo,
die Westfälische Provinzial Versicherung lässt die SFR Übertragung auch bei Großeltern zu. Ich habe soeben in deren Allgemeinen Kraftfahrt Bedingungen nachgelesen. Bei einer Übertragung gilt auch grundsätzlich, dass auf Anfrage des Versicherers nachgewiesen werden muss, dass man dass Auto von dem Großvater auch mitbenutzt hat. Das ist aber in der Regel eher selten der Fall. Mann muss dann ein Formular ausfüllen, welches dann das Großelternteil und Enkel unterschreiben müssen und gut ist. Hoffe ich konnte helfen.
Hallo, wie hier schon richtig gesagt wurde brauchst du bzw. dein Arbeitgeber eine Betriebshaftpflicht. Die gibt es übrigens bei so ziemlich allen deutschen Versicherern. Und nochmal zum Fahrerschutz: Soweit ich weiß, gilt der Fahrerschutz NUR in dem versicherten PKW. Nicht aber in fremden. Genauer Wortlaut einer Versicherung "Absicherung aller berechtigeter Fahrer des versicherten Pkw". Wegen der Betriebshaftpflicht einfach mal deinen Kundenberater der Versicherung befragen. :)
So ich kläre als Versicherungskaufmann mal allgemein auf:
Für den Schaden am Verteilerkasten zahlt die Kfz Haftpflcihtversicherung. Bedenke dabei aber: Ist der Schaden selbst bezahlbar? Weil eine Abwicklung über die Versicherung eine Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt nach sich zieht! Den Schaden am eigenen Auto zahlt die Vollkaskoversicherung! Ein eventuelles Bußgeld der Polizei wird nicht von der Versicherung übernommen. (Wenn es überhaupt ein Busgeld gab!).
Und zu der Teilkaskofrage: TK deckt folgende Schäden ab: -Diebstahl des Kfz -Unfall mit Wirbeltieren -Marderschäden -Hagelschäden -Glasbruch -Brand -Explosion
Hoffe konnte die Frage beantworten. :)
Ganz spontan tippe ich auf Sachverständiger!? Hattest du einen Schaden und taucht diese Abkürzung da irgendwo auf?
Hallo zusammen, Also: da du seit 15 Jahren kein Auto gefahren bist, gibt es auch keinen Vertrag mehr, den du mal hättest nutzen können. Die erlischen nämlich endgültig, wenn sie länger als 7 Jahre im Storno sind. Du könntest in deiner Familie nachfragen, ob es noch einen freistehenden Vertrag bei einer Versicherung gibt, mit einem etwas höheren Schadenfreiheitsrabatt! ( Sofern du das Auto deiner Verwandten auch gefahren bist, was nach deiner Aussage leider nicht der Fall ist.) Sonst fängst du in der Regel bei SF 0 an. Da du den Führerschein aber länger als drei Jahre besitzt wirst du in SF 1/2 eingestuft. Zu der Frage ob das gut ist: Naja, besser als SF 0 allemal. Nach den Tarifumstellungen der Versicherer ist das höchsterreichbare SF 30. Aber ich denke SF 1/2 ist für den Anfang okay. Überprüfe doch bitte auch ob deine Eltern (so doof es klingt) 2-3 Verträge bei einer Versicherung haben. In der Regel sagen die Versicherer wir geben dir SF 2 aufgrund der Kundenkinderregelung. Erkundige dich einfach! :) Ich hoffe ich konnte helfen :)
Hallo, ich würde mich generell bei so etwas gar nicht mit einer Abfindung zufrieden geben. Ich würde versuchen von dem Spediteur den Versicherer zu ermitteln. Normalerweise müsste sowas doch unter der Betriebshaftpflicht laufen.
Hallo tanjuuusha, das kommt ganz auf deinen Versicherer an! In der Regel gilt die Altersgrenze "Fahrer über/unter 23" Ich gehe davon aus, dass der Freund deiner Tochter unter 23 Jahren ist!? Auf jeden Fall kannst du ihn mit einschließen. Das wird aber ein erheblicher Mehrbeitrag! Statistisch gesehen bauen unter 23 jährige häufiger Unfälle als andere. Ich spreche jetzt bezugnehmend von der Versicherung für dich ich arbeite. Stell dich also auf einen Mehrbeitrag von ungefähr 40-50 Euro monatlich mehr ein. Rechnet man das hoch auf das Jahr, kommt da schon was zusammen. Dann spielen noch andere Faktoren eine Rolle. Das Alter z.B in Bezug auf Teilkasko und Vollkasko, Typklassen etc. Ich weiß auch nicht, wie alt deine Tochter ist. Am besten du fragst bei deinem Versicherer direkt nach. Der wird dir gerne Auskunft geben !:)