Es ist sehr traurig ,daß ich hier in solch ein Denunziantennest geraten bin . Sowas zu lesen ,das ist ja wie zu Addis Zeiten .Mein Gott.

...zur Antwort

Die Kriterien der Schwarzarbeit/Scheinselbständigkeit haben sich seit längerem gewandelt. Heute gilt überwiegend primär der Gesamteindruck . Trotzdem kommt , je nachdem bei welcher Stelle ,hin-und wieder auch der sogenannte Kriterienkatalog zum Einsatz . Finazämter entscheiden manchmal gegensätzlich zu DRV und Arbeitsgericht . Es ist ein sehr umfangreiches Thema ,entweder zum selbergoogeln ,oder für den Rechtsanwalt .

...zur Antwort
Ist Drohung mit Scheinselbständigkeit Nötigung?

Hi!

Ein ursprünglich selbständiger Kleinunternehmer (nennen wir ihn mal Harry) ist über einige Jahre hinweg mit seinerTätigkeit regelrecht in das Unternehmen eines seiner Kunden "hineingewachsen", parallel dazu ging der Anteil an Einnahmen aus Aufträgen anderer Kunden deutlich zurück, inzwischen kann man klar sagen, daß die bekannten "Scheinselbständigkeitskriterien" schon seit geraumer Zeit komplett erfüllt werden.

War insofern kein Problem als daß der Kleinunternehmer damit bisher recht gut verdiente. Nun gab es aber im Betrieb des Auftraggebers einige nicht so glücklich verlaufende Entwicklungen, sprich das Betriebsklima ist da inzwischen nach dem Ausscheiden einer der bisherigen Inhaber auf dem Nullpunkt, und der verbliebene Chef (Bruder des "Ausgestiegenen") versucht offenbar, vor seinem eigenen Ausstieg (ist auch schon im Rentenalter) möglichst viel Kohle aus dem Laden zu ziehen (dubiose Mietverträge innerhalb der Familie etc.). Zu diesem "Konzept" paßt es dann auch bestens, daß die Zahlungsmoral inzwischen geradezu unterirdisch geworden ist, auch gegenüber Harry. Zwar werden die Rechnungen für aktuelle Tätigkeiten (wieder) regelmäßig bezahlt, aber in der Vergangenheit wurde immer wieder mal zwischendurch eine Wochenabrechnung ausgelassen, wodurch über die Zeit ein ziemlich fetter Betrag aufgelaufen ist. Harry machte bisher noch gute Miene zum bösen Spiel und schaffte weiter dort.

Da sich aber die Hinweise darauf verdichten, daß der Betrieb des Auftraggebers mittelfristig wohl nur noch "ausgesaugt" und anschließend ein "sauberer" Konkurs hingelegt werden soll, macht er sich schon Gedanken, was mit seinen ausstehenden Forderungen ist... Harry hat sich inzwischen ausgerechnet, daß er zwar, sollte er es erreichen, als Scheinselbständiger eingestuft zu werden, einiges an Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern nachzahlen müßte, aber das wäre a) immer noch weitaus weniger als das was an Rückständen aufgelaufen ist und b) sogar SEHR viel weniger als das was an Nachforderungen auf den Auftraggeber zukommen würde. Im Klartext: Mit einer entsprechenden Aktion könnte Harry seinen Chef sofort in den Konkurs treiben, noch bevor der seinen Laden "fertiggemolken" hat.

Da wie gesagt das Betriebsklima inzwischen sowieso sowas von auf auf dem Nullpunkt ist und Harrys diesbezügliche Leidensfähigkeit nahezu ausgeschöpft, überlegt er sich jetzt, ob er nicht Nägel mit Köpfen machen soll.

Sprich den Job hinmschmeißen und Cheffe hinsichtlich der aufgelaufenen Rückstände klipp und klar vor die Wahl stellen: entweder sofortige Nachzahlung, und zwar bar auf den Tisch des Hauses, oder er zieht die Sache mit der Scheinselbständigkeit durch, und dann seht Cheffe finanziell auf absehbare Zeit gar kein Land mehr, und seine ganze schöne Ruhestandsplanung ist für die Tonne...

Könnte Harry eine derartige Argumentation strafrechtlich relevant als Nötigung ausgelegt werden?

...zum Beitrag

Harry hat gar nichts nachzuzahlen.Ist bei der DRV sein Status geklärt ,als abhängig Beschäftigter,gilt er als Scheinselbständiger.Scheinselbst.ist Schwarzarbeit.Meistens nur für den AG strafbar.Harrys Einkommen plus MWST gilt dann als fiktives Nettoeinkommen,die Krankenkasse,als Beitragseinzieher ,rechnen dann auf ein fiktives Brutto hoch.Von dieser Summe muß der jetzt geltende Arbeitgeber ,die gesamten Sozialversicherungsbeiträge nachentrichten,ca. 43 % .Den AG die Forderung dann stellen,Harray nachträglich als AN zu behandeln.Macht der das nicht,sollte Harray sofort zum Arbeitsgericht.

...zur Antwort

Bei der DRV ein Statusfeststellungsverfahren beantragen.Wird bei Ihnen ein abhängige Beschäftigung festgestellt dann gelten ihre bisherige Einnahmen plus MWST als fiktiver Nettolohn.Dieser wird auf ein fiktives Brutto hoch gerechnet .Von diesem Betrag hat der AG die gesamten Sozialkassenbeiträge nachzuentrichten. Scheinselbständigkeit=Schwarzarbeit ,dadurch erhöht sich die Verjährungsfrist von 4 auf 30 Jahre . Hat das geklappt,nachträglich von der Firma ihre Arbeitnehmerrechte fordern.Notfalls mit dem Arbeitsgericht.Dann bleibt für Sie fein was übrig.

...zur Antwort

Wenn der Status lautet : Sie waren abhängig Beschäftigter ,dann muß der AG alleine alles nachzahlen.

...zur Antwort

Hallo,machen Sie das über die DRV : Ein Statusfeststellungsverfahren.Gerade auf dem Bau die Scheinselbständigkeit ist klassische Schwarzarbeit.Damit verlängert sich die Verjährungsfrist von 4 auf 30 Jahre.Dein Einkommen ,z.B.wöchentlich oder monatlich,plus die MWST/UST gilt dann als fiktives Nettoeinkommen.Dann wird das auf ein fiktives Brutto hochgerechnet.Von diesen Beträgen hat der ,dann ,Arbeitgeber die ganzen Sozialabgaben nachzu entrichten.Meistens ist der dann fertig .

...zur Antwort
Umsatzsteuer Rückforderung aus Scheinselbständigkeit?

Hallo Liebes Forum,

06/2006 - 10/2010, war ich ausschließlich bei einer Firma Selbständig tätig. Bei einer Lohnsteuerprüfung des Finanzamtes, wurde bei dir Firma festgestellt, das ich und weiter 6 Personen Scheinselbständig sind.

Das Jahr 2010 wurde noch in laufenden Geschäftsjahr rückwirkend als Arbeitnehmerverhältnis deklariert. Es flossen Ust. Beträge 3500 € im Jahr 2010 an mich sofort zurück. Alle Rechnungen wurden von 06/2006 - 10/2010 seitens Finanzamt Storniert.

Der Arbeitgeber wurde von seinem Finanzamt nur für das Jahr 2010 Haftbar gemacht. Die Lohnsteuerbeträge für 2006 - 2009, wurden nicht in die Haftung genommen. Nun hat mein Finanzamt die Rechnungen für 2006-2009 storniert und im Jahr 2011 einen Betrag von 17500 € zurückgezahlt und eine Einkommensversteuerung inkl. Säumniszuschlag für die Jahre in höhe von 6900 € vorgenommen bzw. abgezogen. Erklärung war, das diese Einnahmen aus nicht-selbständiger Tätigkeit entstanden sind. Darüberhinaus, hat die Firma Restzahlungen in höhe von 5500 € Einbehalten und Rechnungen in dieser Höhe nicht beglichen.

Die Scheinselbstänigkeit wurde im Jahr 2010 festgestellt. Die Umsatzsteuerzahlungen wurden im Jahr 2011 an mich zurückgezahlt und logischer weise von der Firma zurückgefordert.

Nun habe ich am 13.01.2014 (heute) eine Forderung der Firma über 17500 € erhalten.

Jetzt zu den Fragen:

Ist die Forderung der Firma an mich mit Feststellung der Scheinselbständigkeit entstanden oder mit der Forderung des Finanzamtes an die Firma selbst? Ich bin der Meinung, das die Forderung mit Feststellung der Scheinselbständigkeit 10/2010 entstanden ist und somit Verjährt ist? Liege ich richtig?

Da der Zeitraum zwischen 06/2006 - 10/2010 bzgl. dieser Firma als nicht-selbständige Tätigkeit angesehen wird, bedeutet das, das die Zahlungen der Firma an mich, in diesem Zeitraum einem Lohn/Gehalt entsprechen? Was wiederum bedeutet, das nach 6 Monaten die Zuviel gezahlten Beträge (in diesem Fall die Umsatzsteur/MwSt.) Verjährt und eine Forderung seitens der Firma nicht möglich ist?

Der Stundenlohn betrug 10 € Netto zzgl. Ust. ist davon auszugehen, das hier die Firma verpflichtet ist, den Stundenlohn auch in einem Arbeitnehmerverhältnis rückwirkend, als Netto zu rechnen und somit Verbindlichkeiten gegenüber Finanzamt, Sozialversicherung und Rentenversicherung aufweist?

Ein Anwalt konnte mir hier keine genauen aussagen machen. Er war der Meinung, das die Firma keine rechtliche Grundlage für diese Forderung hat, es aber eine rechtliche Grauzone ist.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, würde gern ruhige Nächte haben.

Viele Grüße

Andreas

...zum Beitrag

Hallo Andreas,ich weiß nicht,ob ich Dir helfen kann.Das ganze ist ja schon eine Zeitlang her.Wichtig wäre gewesen,direkt nach der Lohnsteuerprüfung beim Finanzamt Einspruch zu erheben,und da Scheinselbständigkeit = Schwarzarbeit ist,meistens nur für den AG,muß die Verjährungsfrist von 4 auf 30 Jahre erhöht werden.Und dann für den ganzen Zeitraum gilts Du als AN.Dann hätte ich die Firma angeschrieben,meine Forderung gestellt.Bei Ablehnung hätte das Arbeitsgericht das klären können.Im übrigen sind Werksverträge bei Scheinselbst.und Schwarzarbeit nicht zu bewerten.Die Firma kann zwar versuchen von Dir was zu bekommen,einen rechtlichen Anspruch darauf hätte sie aber nur für die letzten 3 Monate des Arbeitsverhältnisses.

...zur Antwort

Braucht nicht unbedingt abgemeldet werden.Dem Finanzamt schriftlich mitteilen ,daß das Gewerbe z.Z.ruht .Am besten per Einschreiben ,da man darüber vom Finanzamt selber nichts schriftliches bekommt .Es kann sein ,daß eine AG (Arbeitsgemeinschaft) vom Arbeitsamt oder Job-Center die Einkünfte des letzten Jahres überprüft .Keine Panik , vorläufig vorstrecken müßen sie allemal .Aber Vorsicht .zu Unrecht bezogene Leistung muß zurück gezahlt werden .Es könnten dann auch weitere Konsequenzen auf Sie zukommen . Wenn aber nichts mehr da ist ,und Sie keine betrügerische Insolvenz gemacht haben,und das Gewerbe einfach nicht mehr hergibt ,um Rücklagen bilden zu können ,steht Ihnen Unterstützung zu.

...zur Antwort

Scheinselbständigkeit ist Schwarzarbeit ,Schwarzarbeit ist strafbar .a) Wird von vornhinein beiderseits (AG+AN) vereinbart Schwarzzahlungen vorzunehmen ,ist dies wissentlich und somit für beide Seiten strafbar ,nach § 266 STGB . b) bei einer Scheinselbständigkeit ,also einem Gewerbe des sogen.Scheinselbständigen und ordnungsgemäßer Anmeldung beim Finanzamt und Begleichung der Steuer ,handelt es sich um eine Tätigkeit ,die weisungsgebunden ist und die in die Organisation des Betriebes eingegliedert ist .Da macht sich dann der Auftraggeber,als Arbeitgeber , strafbar ,wenn es wissentlich war .Es gilt der Vorsatz ,oder der bedingter Vorsatz . Rückforderungen steigen von 4 auf 30 Jahre.Bei Schwarzarbeit handelt es sich fast ausschließlich um Vorsatz .Es gibt aber noch den Tatbestandsirrtum .Auf jeden Fall muß der AG Nachzahlungen leisten.Aus den Einnahmen des AN plus MWST wird dann das Nettoeinkommen .Dieses fiktive Nettoeinkommen wird zum Brutto hochgerechnet .Von diesem Brutto werden dann Lohnsteuer ,Soli und Kirchensteuer nach St.-Kl. VI erhoben . Hat der AG zu leisten .Vom AN kann unter Umständen seine eingezahlte UST zurückgefordert werden,vom Finanzamt .Seine geleisteten Krankenkassenbeiträge kann er auch von der Krankenkasse zurückfordern,dabei sind aber Fristen einzuhalten .Auch wird der AG aufgefordert ,Sozialleistungen nachzuentrichten ,AG+AN Anteil .Bei einem abschließenden Verfahren kann dann der AN sich beim Arbeitsgericht seinen Status als AN bestätigen lassen .Hat er den ,dann kann er vom AG seinen tariflichen Urlaub für die letzten Jahre einfordern,auch sein mögliches Krankengeld/Lohnfortzahlung), Weihnachtsgeld,Urlaubsgeld,Grafikationen,Beiträge zur Betriebsrente .Das Thema ist sehr umfangreich.Bein googeln ab dem 1.1.2011 eingeben .Ist der neueste Stand .

...zur Antwort
Mitarbeiterin stellt mich gqnz schön dumm hin! Das macht mich depressiv!

(Bin weiblich und schreibe mit dem Account meines Freundes)

Bei meiner Arbeit gab es bisher nie Probleme. Meistens bekam ich sogar positive Resonanz. Nur heute arbeitete man anscheinend gegen mich.

Zwischen den lauten Maschinen schreit die Gruppenleiterin was zu tun ist. Akustisch NULL verstanden. Wenn man nichts versteht fängt sie an gestizukulieren und wird ziemlich zickig. Heute habe ich ihr gesagt, dass sie sich ruhig normal mit mir umgehen kann, da ich nicht bescheuert bin. Darf man sowas sagen, wenn eine 28 jährige, wie eine 11 jährige behandelt wird? Das haben auch 5 andere Mitarbeiter vernommen. Sollte mir das unangenehm sein? Ich sage selten meine Meinung, da es solche Diskrepanen gar nicht gibt!

Sie beschwerte sich anschließend auch über meine Arbeitsweise. Ich wäre zu langsam. Ich habe übrigens die Arbeit von 3 Personen verrichtet. Sie holte andere Mitarbeiter hinzu, welche mir Dinge erklären sollten, die ich längst schon wusste. Sie hat mich für meine Verhältnisse ziemlich lächerlich gemacht.

Als alle Maschinen ausgeschalten waren, sagte sie eine Uhrzeit wann die Schicht endete. Ich nickte leicht, da mir diese Frau (55) zu sehr an die Substanz ging. Sie fragte mit lauter Stimme ob ich das denn nun verstanden hätte.

Alles in allem hat mich diese Frau nur blöd gemacht und es war ziemlich unangenehm.

By the way: Diese Frau hab ich vor einigen Monaten auf der Toilette angetroffen und sie fragte zynisch, ob ich denn meine Hose beschmutzt habe, während ich den Staub abschrubbelte. Schließlich fahre ich mit dem Zug zur Arbeit und laufe 5 km an einem Arbeitstag und bin nicht mit dem Auto unterwegs. Und ich lege Wert darauf nicht wie eine Dreckschleuder herumzulaufen.

Was hat diese Frau für ein Problem? Na ja, mein Wochenende ist jedenfalls komplett gelaufen. Was soll ich machen, wenn wieder mal sowas passiert? Was sagen?

Ich arbeite da 1-2x die Woche neben dem Studium, aber seit dem heutigen Tag ist mir echt die Lust vergangen. Ich kann aber nicht aufhören, da ich auf das Geld (neben dem Bafög)

...zum Beitrag

In einer anderen Branche bin ich,als junger Mann ,auch mal vom Meister (nur Industriemeister) angemacht worden : Ich war am letzten Span (0,4mm) an dem Werkstück meiner Zug+Leitspindel Spindeldrehmaschine,als der Meister sagte ,ich solle einen dickeren Span laufen lassen.Habe ich gemacht ,5 mm angesetzt und das Teil gleich anschließend in den Schrottwagen geschmissen (habe aber darauf geachtet,daß er das mitbekommt) .Er bekam das mit ,sprang direkt drauf an ,und finf an zu versuchen,mich zur Sau zu machen.Da habe ich ihm gesagt,er habe mir doch gesagt,ich solle 5 mm ansetzen.Da bekam er einen roten Kopf,ich dachte noch er platzt gleich,und zischte ab.Ab da hatte ich aber Ruhe vor ihm.

...zur Antwort

Beginn der CNC-Aera war etwa Mitte der 80ziger Jahre .Eine rein persönliche Schätzung von mir : Eine CNC-Drehmaschine ersetzt ca. 10 - 15 Spitzendreher .Ähnlich ist es bei der CNC-Bearbeitungszentren,dort mußten dementsprechend die Fräser ihren Platz räumen.Zwar ist eine CNC-Werkzeugmaschine wesentlich genauer,schneller und auch bei schwierigeren Teilen ,wie.z.B. Kurven/Radien ,Kegel, Gewinde,etc. effizienter ,jedoch in der Anschaffung auch teurer.Rechnen tut sich das aber allemal .Als grobes Beispiel A:1 CNC-Drehmaschine (1 CNC-Dreher) oder B : 10 Zug u - Leitspindeldrehmaschinen (10 Spitzendreher).Zu berechnen Anschaffungs - u .Personalkosten zu A und zu B . Früher kam eine CNC-Maschine nur für die Serienfertigung in Frage ,heute arbeitet man auch vielfach Einzelteile/aufträge ab .Großer Vorteil,die Speicherung der Programme.

...zur Antwort

Wenn sie das Gewerbe mitten im Jahr anmeldet,dann kann sie das Gewerbe laufen lassen,ab diesem Datum ,z.B. 01.07.2013 ,muß aber beim Finanzamt angeben/beantragen daß das ab dem 01.07.2013 das laufende Wirtschaftsjahr für ihr Gewerbe gelten soll ,Dieses Datum wäre dann für immer ,bei diesem Gewerbe ,der Stichtag zur Berechnung der Steuer . Wenn sie jetzt ihr Gewerbe angemeldet hat und keine Beantragung für ihr Wirtschaftsjahr macht ,dann gilt immer das laufende Jahr ( 01.01. - 31.12.) .

...zur Antwort

Mini-Job-Lohn und Unternehmerlohn sind zwei völlig verschiedene Schuhe .Als Beispiel : Ein Arbeitnehmer mit 15€ Stundenlohn ,kostete einen Argeitgeber ca.30€/Std . Eine Maschinenstunde in der Industrie z.B.80€/Std.Bei beiden noch die 19% MWST .

Zu ihrer Frage : 33€ : 119 x 100 = 27,73 €/Std. + 5,27 € MWST .Diese 27,73 € : 2 Pers. = 13,865 €/Std. = 13,87 €/Std .,bzw . 45 Minuten ; Einzukalkulieren sind eventuell noch Anfahrt und Material ,dann sieht der Stundenlohn schon ganz anders aus,nähmlich niedriger .

...zur Antwort