Angenommen ein Mitarbeiter hat derart Probleme, dass ständig der am Monatsanfang ausgegebene Dienstplan geändert wird. So wurde er bereits diesen Monat schon 6x aus der Freizeit zurück gepfiffen, Schichten werden fast stündlich um-geschmissen, Dienste eingetragen an denen man eigentlich Frei hat ect pp... sprich - den Dienstplan den man ausgehändigt bekommen hat ist mehr oder weniger Altpapier und man "solle gefälligst auf den schauen, der am Arbeitsort aushängt... vor allem wenn man als Teilzeit mal eben auch mal 3 tage am Stück keinen Einsatz hat - so wie heute und man angerufen wird man solle antanzen wegen Krankheitsfall....
Auf welcher rechtlichen Basis (Urteile, Paragraphen ect) hat der Mitarbeiter Anspruch darauf, dass Änderungen ausdrücklich nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen, dass Dritte nichts ändern dürfen weil es ja eine Urkunde ist??
Bekannt sind § 12 Abs. 2 TzBfG und § 106 GewO zwar, doch findet sich keine aussagekräftige Rechtsprechung dazu - bitte keine Aussagen wie "gehe zum Anwalt" oder ähnliches, denn dass ist keinesfalls hilfreich
Der Mitarbeiter möchte sich nun endlich wehren, weil faktisch keine vernünftige Freizeitplanung mehr möglich ist und man nicht ständig selbst wichtige Termine einfach so mal tauschen kann - versucht mal bei einem Facharzt bsp einen lange gehegten Termin zu ändern...