Hallo, leider bin ich mir in dem Fall nicht sicher. Ich habe seit dem 1.1.2015 also seit diesem Monat eine neue KFZ Versicherung und leider meinen bisher ersten Unfall gehabt in der Mitte des Monats.
Ich habe jetzt die Kündigung erhalten, was ich auch hier schon mal gelesen habe und verstehe wie das mit dem Recht der Versicherung aussieht. Zwar war es der erste Schaden, aber so ist das halt.
Meine erste Frage dazu: Es geht in dem Schreiben lt. der Überschrift um die Kraftfahrhaftpflicht, aber wird damit dann nur die Haftpflicht gekündigt oder auch dazu noch die Vollkasko Versicherung? Es heisst auch noch: Wir kündigen deshalb Ihre KFZ-Versicherung Nr. V...... für das Fahrzeug .... auf den 28.2.2015, 24 Uhr.
Meine zweite wichtige Frage dazu: Ich hatte im letzten Jahr auch das Auto meiner Freundin auf meinen Namen versichert, aber nicht als Zweitwagen sondern eine zweite Versicherung abgeschlossen. Da meine Versicherung die den Unfall reguliert dann auch steigen würde, wie sieht es mit der zweiten Versicherung für das Auto der Freundin beim Hochstufen aus? Könnte ich dort das jetzige Auto abmelden (Auto der Freundin) und mein Auto das den Unfall erlitten hat Anmelden / Ummelden um Kosten zu sparen?
Kurz gesagt: Nimmt der Unfallwagen die SF Einstufung mit in die andere Versicherung und ist der Wechsel überhaupt normal oder auf Umwegen möglich?
Die Versicherung die mich gekündigt hatte war besser eingestuft. Das Auto der Freundin lief in der alten Versicherung als Zweitwagen und auch auf mich.
Ich hoffe meine Fragen sind zu verstehen.
Danke im voraus! :)