Hi BlckStyle,
wenn sich andere dadurch belästigt fühlen o. verärgert, bewegen wir hier uns im Bereich eines öffentlichen Ärgernisses, aber wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter. Es kann natürlich sein, dass man mit einem Hausverbot zu rechnen hat, falls ein Angestellter dies mitbekommen sollte. Und dieses Hausrecht darf der Betreiber natürlich ausüben.