Der Rundfunkbeitragstaatsvertrag besagt, dass du binnen eines Monats Änderung mitzuteilen hast, wenn du dem nicht nachgehst, darfst du A: ein Bußgeld zahlen und B: den Zeitraum nachzahlen. Ebenso wird wohl auch ein Bußgeld beim Einwohnermeldeamt fällig.
Rundfunkbeitragsverweigerer sind genau solche falsche Schlangen wie Schwarzarbeiter, Sozialschmarotzer, Steuerhinterzieher usw. Du lebst in einem Staat, wo nun mal solche Kosten solidarisch abzuleisten sind von jedem.
Hi BlckStyle,
wenn sich andere dadurch belästigt fühlen o. verärgert, bewegen wir hier uns im Bereich eines öffentlichen Ärgernisses, aber wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter. Es kann natürlich sein, dass man mit einem Hausverbot zu rechnen hat, falls ein Angestellter dies mitbekommen sollte. Und dieses Hausrecht darf der Betreiber natürlich ausüben.
Hi Emmmma12,
sei einfach du selbst beim anschreiben, schreib ihn so an, wie du auch andere Personen anschreibst, es bringt dir nichts dir Gedanken zu machen, wie du ihn anschreiben sollst, als würdest du ihm eine Bewerbung zusenden wollen.
Die einzige Sache, die du vielleicht nicht machen solltest, ein Gespräch mit 0815-Floskeln zu beginnen wie "Hi" "Wie gehts". Schreib direkt, über was du mit ihm reden willst oder ob du mit ihm was unternehmen willst. Der Rest klärt sich dann von selbst.
LG
Hi SweetSecret00,
frag ihn doch einfach :). Ein Kuss ist ja nichts schlimmes oder peinliches, sowas muss man nicht "verdauen" :).
Hi lovecan,
wie du schon sagtest du bist 13, in dem Alter wirst du dich noch mehr als nur einmal verlieben, dass solltest du dir vor Augen halten, da draußen ist ein Junge der dich so lieben wird wie du ihn lieben wirst.
Beschäftigte dich einfach mit deinen Hobbys und mach dir da keinen Kopf, auch keinen Kopf drüber machen, wie du ihn vergessen könntest, das kommt dann von ganz allein, aber je mehr du zwanghaft auf diese Frage eine Antwort suchst, desto schwieriger wird es.
LG
Seid ihr selbst streng gläubig oder eher "aufgezwungen" ?
Wenn euch euer Glaube egal ist, dann haben das auch eure Eltern zu akzeptieren, dass ihr eine Beziehung führen wollt. Ich würde es mehr als verwerflich finden, wenn die eigene Eltern dann nicht hinter einen stehen würden.
Und wie bereits gesagt:
Je nachdem wie gläubig ihr selbst seid bzw. wie wichtig euer Glaube für euch persönlich ist (denkt gar nicht an andere, sondern nur an euch selbst, lasst euch da keineswegs von andere Menschen beeinflussen) solltet ihr handeln.
Das kann dir hier niemand beantworten, du solltest es einfach mal ansprechen, schließlich ist auch das ein wichtiger Faktor für eine Beziehung.
Eine Ratenzahlung ist beim Beitragsservice immer möglich, ausser der Beitragsservice hat an die für dich zuständige Behörde ein Amtshilfeersuchen rausgeschickt, ein Festsetzungsbescheid ist nur die Fesetzung eines versäumten Zeitraums, der die Vorraussetzungen für eine Vollstreckung erfüllt, aber noch nicht in die Vollstreckung gegeben wurde.
Das kann dir nur der Beitragsservice selbst beantworten, dort anrufen und fragen ob irgendwelche Dokumente gefehlt haben, die machen auch mal Fehler beim einscannen der Dokumente.
Guten Abend Lebenskraft1,
vorerst wäre die Frage zu klären, ob du beitragspflichtig bist.
Man zahlt pro Wohnung in Deutschland.
Lebst du in einer Wohnung in welcher bereits Beiträge gezahlt werden oder nicht ? Wenn nicht, dann wärst du auf alle Fälle schonmal anmeldepflichtig. Das heißt du musst dich selbstständig beim Beitragsservice anmelden, wenn du deiner Pflicht nicht nachkommen solltest, kann dir sogar ein Bußgeld drohen.
Die Anmeldung kannst du über www.rundfunkbeitrag.de tätigen oder sogar telefonisch.
Bedenke: Menschen, welche staatliche Sozialleistungen beziehen (ALG II, Bafög, Bab ...) können sich vom Beitrag befreien lassen, man ist aber auf Fälle anmeldepflichtig und muss einen Befreiungsantrag + Drittbescheinigung der jeweiligen Leistung einreichen.
LG
Wenn du volljährig bist und deine Mutter H4 bezieht, wäre zu klären ob du zur Bedarfsgemeinschaft gehört hast, wenn das nicht der Fall ist und du selbst keine Sozialleistungen bezogen ist, bist du wie jeder andere beitragspflichtig, egal ob du in der Wohnung von deiner Mutter lebt oder nicht. Jede Person, welche das 18. Lebensjahr vollendet hat und in einer beitragspflichtigen Wohnung lebt, kann auch für diese herangezogen werden.
"Zu dieser Zeit lebte ich..." -> "..hatte NIE eine eigene Wohnung.."
Und bei wem lebst du jetzt, seit wann und ist dieser überhaupt schon angemeldet ? Wenn nicht, dann kannst auch du dafür herangezogen werden, es muss dafür nicht deine Wohnung sein, allein das du in dieser Wohnung lebst oder gemeldet bist reicht dafür aus !
Du zahlst ab den 01.03 die Rundfunkbeiträge.
Im Grunde genommen ist der Tag nicht ausschlaggebend sondern nur der Monat des Einzugs: Soll heißen, wenn du nachweisen kannst, (Im Form eines Miet- oder Kaufvertrages oder einer Meldebescheinigung) dass die Wohnung zum 01.04 bezogen wird, dann kannst du Einspruch einlegen. Ansonsten bist du für den vollen Monat beitragspflichtig.
Es wird immer ein Rundfunkbeitrag oder eine Rundfunkgebühr geben, sowieso witzlos, dass manche echt glauben, man würde nur in Deutschland solche Beiträge zahlen.
Die Gestaltung oder das System würde sich evt. noch einmal ändern, aber es wird immer ein Rundfunk(WORT DAS KEINE STEUER DARSTELLT) geben.
Der Rundfunkbeitrag spiegelt den Artikel 5 des GG wieder um somit auch eine öffentliche unabhängige Berichterstattung zu ermöglichen.
Hi Selbststäendigw,
der Beitragsservice ist nicht dazu verpflichtet sich darum zu kümmern, sondern du selbst. Der Mensch hat nicht nur Rechte sondern auch Pflichten als Rechtssubjekt.
Du solltest lieber dich selbst anmelden, weil die neue Gesetzeslage besagt, dass ab 2013 pro Wohnung ein Rundfunkbeitrag zu entrichten ist.
Eine Verjährung gibt es da nicht, da es sich dabei um eine Schickschuld handelt und du nun mal dazu verpflichtet bist.
Im schlimmsten Fall darfst du sogar alles rückwirkend plus ein ordentliches Bußgeld (nach)zahlen, von daher wäre es gut, wenn du dich anmelden würdest und direkt eine Ratenzahlung ausmachst.
Wieso Bußgeld ?
Da du selbst dazu verpflichtet bist dich anzumelden - falls du eine Wohnung im Besitz hast, für welche noch keine Beiträge entrichtet werden - ist es auch gesetzlich so geregelt, dass solche Angaben unverzüglich mitzuteilen sind (maximal 1 Monat danach), wenn du deiner Pflicht nicht nachgekommen bist ist es eine Ordnungswidrigkeit.
Der Beitragsservice bezieht (und darf dies auch !) im Normalfall Daten durch das Einwohnermeldeamt, wenn der Verdacht auf eine Beitragspflicht besteht.
Ich zahle als gesunder Mensch auch in die Arbeitslosen- und Krankenversicherung ein und werde wohl weniger davon haben als meine Mitmenschen, welche sich unter der Woche die Hucke voll Saufen und qualmen bis zum geht nicht mehr.
Der Rundfunkbeitrag baut auf der Basis der Meinungsfreiheit auf, daher wird auch immer im Zusammenhang der Artikel 5 des Grundgesetzes genannt.
Die Landesrundfunkanstalten sind ohne den Rundfunkbeitrag von den Werbeeinnahmen und dem Staat abhängig.
Stell dir einfach mal vor: ZDF berichtet stark kritisch über Coca-Cola und Coca-Cola würde dann den Werbevertrag mit dem ZDF beenden. Das heißt: Es kann nicht kritisch berichtet werden ohne Angst zu haben, dass Konsequenzen folgen. Man will einfach mit dem Rundfunkbeitrag diese Landesrundfunkanstalten finanziell unterstützen, dass eine unabhängige Berichterstattung möglich ist.
Dir ist hoffentlich bewusst, dass nicht nur ARD und ZDF finanziert wird, hierzu gehören auch alle mögliche Landesrundfunkanstalten dazu.
Also im Großen und im Ganzen hat der Rundfunkbeitrag seinen Sinn, aber ob der Rundfunkbeitrag auch seinen Zweck erfüllt, dass ist eine andere Sache, aber wie gesagt: Bei den Sozialversicherungen sieht es nicht wirklich besser aus.
Hallo Michel97,
es stimmt, ein Festsetzungsbescheid ist ein vollstreckbarer Titel, jedoch ist der Beitragsservice was diese Angelegenheit angeht sehr kulant.
Man erhält im Normalfall bis zu mehrere Festsetzungsbescheide und 2 Mahnbescheide und erst dann wird zum Folgemonat die Vollstreckung in die Wege geleitet.
Du solltest dich am besten direkt an die Hotline vom Beitragsservice richten: Da kannst du direkt telefonisch eine Ratenzahlung ausmachen oder eine Mahnaussetzung abklären.
Der Rundfunkbeitrag ist eine Schickschuld, daher bist du in der Pflicht ohne jegliche Aufforderung deinen Beitrag zu leisten. Daher stellt der Beitragsservice auch keine Rechnungen aus, sondern lediglich Zahlungsaufforderungen, welche aus Kulanz versandt werden.
Das heißt:
Selbst wenn du eine Mahnung über eine versäumte Zahlung erhalten solltest, von welcher du keine Zahlungsaufforderung vorliegen hast, ist es dein eigenes Verschulden, da du in der Schickschuld stehst.
Am besten einen Dauerauftrag einrichten.
Es ist für jede Wohnung ein Rundfunkbeitrag zu zahlen.
Wird für eine Wohnung noch keine Rundfunkbeiträge entrichtet, kann man dich dafür heranziehen.
Der Rundfunkbeitrag wird für pro Wohnung erhoben - unabhängig wie viele Personen leben oder Geräte vorhanden sind.
Das Ganze ist zu dem gesamtschuldnerisch zu entrichten, das heißt: Eine Person wird angemeldet, welche dann dazu verpflichtet ist für diese Wohnung zu zahlen, die Person muss sich selbst dann darum kümmern die Teilbeträge von den Mitbewohnern anzufordern. (Es kann jedoch nur eine Person herangezogen werden, welche volljährig ist und auch die Wohnung innen hat (hierfür reicht allein die Meldung beim Einwohnermeldeamt !)).
Es handelt sich dabei auch um Bring- und Schickschuld, da der Rundfunkbeitrag verpflichtend ist und auch eine Geldschuld ist, muss man unaufgefordert den Beitrag entrichten. Die Aussage: "Ich hab keine Rechnung bekommen" rechtfertigt daher nicht die Nicht-Zahlung.
Wenn sich niemand "freiwillig" dazu anmeldet, wird wohl oder Übel jemand zwangsangemeldet und somit hat man nicht mehr die Wahl wer sich dann letztendlich dafür anmeldet. (Da es ja eine Gesamtschuld ist)
PS: Laut RBStV kann auch ein Bußgeld drohen, wenn man sich nicht selbst um die Anmeldung / Änderung kümmert.
PPS: Befreiungen sind personenbezogen. Nehmen wir an die Großmutter bezieht Grundsicherung, dann ist nur der Ehepartner und die Bedarfsgemeinschaft (die Personen die mit einberechnet sind) befreit, befinden sich jedoch weitere Mitbewohner im Haus, die weder selbst Befreiungsvoraussetzungen erfüllen noch zum befreiten Personenkreis gehören, wird das so genannte Vollzahlerprinzip wirksam und von den restlichen Mitbewohner wird einer herangezogen zu zahlen.
Hi Besserwisser696,
du bist / wirst erst befreit, wenn du deinen Befreiungsantrag + den Nachweis zum Beitragsservice versandt hast und dieser überprüft wurde.
Bis dahin bist du vorläufig beitragspflichtig.
Das heißt aber nicht, dass dein Geld weg ist, im Gegenteil: Wenn du gezahlt hast und rückwirkende befreit wirst (was kein Problem sein sollte, wenn du bescheinigen kannst das du für diesen Zeitraum Leistungen bezogen hast), dann tut der Beitragsservice dir das Geld erstatten (Auch der Säumniszuschlag. Wieso wird dann dieser erstattet ? Weil der festgesetzte Betrag ja entfällt und der Beitragsservice kann ja kein Säumniszuschlag für nichts verlangen.
Aber wie gesagt: Du bist vorläufig beitragspflichtig, bis deine Unterlagen vorliegen und bearbeitet wurden, ansonsten droht dir die Zwangsvollstreckung und da musst du ansonsten wohl oder übel zahlen + Vollstreckungskosten.