Sei doch selbst das Geschenk und verpacke dich nett. So dass er eine Freude daran hat dich.....

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Für das Elterngeld gibt es eine stattliche Behörde da musst du es beantragen.

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Elterngeld wird nicht vom Arbeitgeber geleistet. Fairerweise solltest du dir im klaren werden, ob du bei deinem Arbeitgeber arbeiten willst und das wohl eher nicht, soweit ich dich verstanden habe. Es wäre einfach fair von dir, wenn du deinem Arbeitgeber deine Ziele mitteilst. Aber über Dinge zu reden, wo du dir selbst noch nicht sicher bist, würde ich an deiner Stelle einfach mal schweigen und dir im Klaren werden was du willst. Zudem solltest du dir noch ein Zwischenzeugnis von ihm geben lassen.

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ich glaube du bist auf eine Anzeige reingefallen. wo dir experten versprechen viel geld zu bekommen mit spekulationen auf kursen. Lass es! Du hast keine Ahnung. Lass es. Und wenn es so reich machen würde, warum ziehen die Experten von der Börse jetzt zu den spekulationen mit Agrarimmobilien. 

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sekundenkleber

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Du musst ja nicht sofort ein Anbieter auswählen. Merke dir dein Zählerstand verbrauche einen Monat lang Strom und suche dir bei verivox.de deinen Anbieter nach dem du deinen Verbrauch auf ein Jahr hochgerechnet hast.

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naja wenn er zu der Haftpflicht eine Rechtsschutz hat. Dann wäre das schon super.

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Wie teilt sich die Steuererstattung bei Zusammenveranlagung auf/Erwerbsminderungsrente?

Hallo,

ich bin seit mehreren Jahren Erwerbsminderungsrentnerin (voll) und zahle keine Steuern voraus. Mein Mann und ich haben beide die Steuerklasse IV und getrennte Kassen. Bisher haben wir die Aufteilung der jeweiligen Steuererstattung gut hinbekommen. In diesem Jahr bin ich bzgl. der gerechten Aufteilung der Steuererstattung etwas skeptisch. Ich habe hohe Ausgaben für Arztrechnungen, Handwerkerleistungen und die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit gehabt und diese auch von meinem Einkommen/Rente bezahlt. Daraus ergibt sich lt. WISO Steuerprogramm in diesem Jahr etwas Strittiges. Um das Ganze zu verdeutlichen nenne ich mal Musterzahlen: Bei getrennter Veranlagung würde mein Mann eine Steuererstattung von 3000 Euro erhalten und ich müsste 1000 Euro (nach)zahlen. Bei Zusammenveranlagung würden wir eine Erstattung von 4200 Euro erhalten. (lt. WISO 2015, dort wird auch noch einmal aufgeschlüsselt, dass meine Steuerschuld dann immer noch 12 Euro beträgt....) Mein Mann ist der Ansicht, dass ihm die zusätzlichen 1200 Euro, die sich durch die Zusammenveranlagung ergeben, allein gehören, da ich ja nun überhaupt keine Steuern auf meine Renten zahlen muss (außer 12 Euro, die aber schon mit den 4200 Euro verrechnet sind). Da ihm aber durchaus bewusst ist, dass die höhere Erstattung auch dank meiner Aufwendungen zustande kommt, teilt er den zusätzlichen Betrag von 1200 Euro mit mir. In der Diskussion mit Freunden herrschen unterschiedliche Meinungen. 1.) Meinem Mann gehört der volle Betrag von 4200 Euro, da ich ja überhaupt keine Steuerzahlung geleistet habe und demzufolge auch nichts wiederbekommen kann. Zusätzlich müsste ich ihm auch noch die 12 Euro meiner Steuerschuld ( die in dem Betrag von 4200 Euro verrechnet/abgezogen wurden, zahlen. 2.) Der Betrag von 1200 Euro steht mir allein zu, da sich der höhere Erstattungsbetrag durch die von mir geleisteten Aufwendungen ergibt. Über sachliche Antworten zum Thema würde ich mich freuen. Bitte keine Diskussionen, warum Ehepartner getrennte Kassen führen oder gar Beleidigungen....mir geht es nur um den Sachverhalt. Danke!

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Sag deinen Mann, dass er ohne dich viel armer dran wäre. :) Zusammenveranlagung geht halt leider nur mit dir. Daher steht der Betrag euch beiden zu. Deswegen gibt es die Veranlagungsart. Der einkommensteuerlich Freibetrag wird auf 2 mal ca 8000,- angerechnet und der progressive Steuersatz wird fast bei der hälfte angesetzt. Kurz um. Ihr kommt besser mit Zusammenveranlagung. Falls ihr das gerecht aufteilen wollte hier eine Formel Erstattung Frau = Zuversteuernde Einkommen Frau / Beide zuversteuernde Einkommen x Erstattungssumme.

Das wäre eine Berechnung für die Aufteilung gemessen an euren Einkünften. Aber falls euch langweilig ist kann man das ja noch einmal diskutieren bei einer Nacht.

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Ganz kurz in den Semesterferien gibt es keine Zeitbeschränkung um den Status des Werkstudenten zu verlieren. Wichtig ist deine Immatrikulationsbescheinigung. Innerhalb der Studienzeit max 20 h die Woche. 

zu 1. RV, und LST

zu 2. nein Status bleibt erhalten

zu 3. würde ich dir schon empfehlen ob komplett, weiss ich nicht, Freibetrag liegt bei über 8000,- €, ca 1000,-€ Werbungskostenpauschale sind abzugsfähig

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Eine Antwort dieser Qualität erfordert einfach mal die Voraussetzung, dass du dich ganz entblätterst und deine ganze finanzielle Situation inklusive deines Mannes machst. Das empfehle ich dir hier nicht, eher mal eine halbe Stunde bei einem Steuerberater. Aber vorweg kann ich dir sagen, wenn du gerne arbeitest mach es ruhig. Lösung könnte für dich vieles sein. Auf Minijobbasis geht auch noch was. Selbstständigkeit....

Wenn du den Freibetrag überschreitest fällt dieser ganz weg. Dieser ist als Grenze anzusehen.

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Pauschalen gibt es aber nur Arbeitnehmer, Rentner... aber nicht für Selbständige. Da gibt es aber Pauschalen für den Eigenverbrauch PKW, Telefon, Bewirtung.

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Naja der Bankauszug ist ja schließlich auch ein Beleg. Nimm dir einfach das Jahr und zähle die Kosten zusammen. Aber diese Kosten kannst du Selbstverständlich nur für eine Einkunftsart nehmen. Pauschal geht nicht für Kleinunternehmer aber für Arbeitnehmer oder besser das Finanzamt ackzeptiert bestimmte Beträge anstandslos, muss aber nicht sein.

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Dss sind soweit ich weiss 0800... nummer. und diese sind bei einer gültigen liezens kostenfrei. Ich gehe immer im Programm über Support Hotline.

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Erst einmal wäre das nicht klug Internetkosten für die Homrpage auf Telefonkosten zu buchen. Denn 20 % der Netto Kosten müssten als Eigenpauschale mit Ust erklärt werden. Daher sind das für mich ganz klar Werbe und Vertriebskosten. Mit besten Gruß

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-habe gerade mit dem Support telefoniert bei mir lag es an der virensoftware ich musste die IP und den Port als ausnahme zulassen.

gutes gelingen

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