So, das Problem hat sich erledigt, worans nun genau lag is schwer zu sagen aber es hat auf jedenfall funktioniert als der W-Lan Code zuerst im Windows-schema eingegeben wurde und nicht in der Software die beim Stick dabei war. Danke für die Hilfe ;)
Grundsätzlich darf jeder streiken. Das Problem bei Schülern ist das sie Schulpflichtig sind und das streiken während der Unterrichtszeit gesetzlich verboten ist.
Nach der Unterrichtszeit ist das streiken vor der Schule erlaubt (natürlich unter den Umständen das es nicht zu Vandalismus ausartet). Aber ob das so viel nützt ist die andere Frage :)
Gruß MaC
Mhhh... schwer zu sagen... also mir selber fällt jetzt auch nur PhPBB (als ein gutes Forum) ein... Muss es ein reines Forum sein oder kanns auch ein CMS sein ? Dann würd ich "Joomla!" (da kannst dann auch Contents und ne Gallery etc. reinstellen) und z.B. das Fireboard oder Joomlaboard empfehlen.
Ansonsten fallen mir nur noch ein: MyBulletinBoard, Simple Machines Board, Woltlab Burning Board Lite, Viscacha, Vanilla, Tritanium Forum und Boardy (o.ä.)
Hoffe ich konnte helfen ;) Gruß MaC
Also ich persönlich benutze die Freeware "My Lockbox". Mit diesem Programm kannst du einen Ordner mit einem Passwort versehen, der dann auch nur angezeigt wird wenn er per Programm freigeschalten wurde. Dazu ist das Programm sehr Benutzerfreundlich ;)
So, damit alle die das selbe Probelm haben, nicht auf dem trockenen sitzen bleiben hier mein "Lösungsweg".
Nachdem ich vom Hausarzt zum HNO-Arzt geschickt wurde und von dem dann zum Sprachspezialisten wurde ich endgültig zu einem Logopäden überwiesen.
Mittlerweile hat sich das Problem geklärt! Der Logopäde hat mir geholfen. Ich möchte jedem der dieses Problem hat raten gleich zum Logopäden zu gehen und die anderen schritte auszulassen ;)
Man kommt sich am Anfang ein wenig dämlich vor, aber wenns hilft sollte mans einfach durchziehen !
Ja! war jetzt zur vollständigen vergewisserung noch beim Rechtsanwalt.
Laut Jugendschutzgesetz (§1 Absatz 1 Nr. 4) ist eine solche Übertragung auf Dauer oder auf eine begrenzte Zeit, vorausgesetzt die Person ist 18 Jahre oder älter sehrwohl gültig. Das braucht man nicheinmal schriftlich absiegeln...
Ich bin mal so frei und zitiere auch noch:
"(1)Im Sinne des Gesetzes... 4. ist eine erziehungsbeauftragte Person, jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut."
Danke für die schnellen Antworten ;)
Naja doch :-D Ich sags mal so, ich kling eher wie ein Mädchen und der Unterschied zur hellen und dunklen Stimme ist wie der Unterschied zwischen Schwarz und Weiß :-D