Hallo,
In dem § 123 StGB steht:
1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
So ich denke der § gilt zunächst einemal für den Privatbereich.
Also wen eine Person (Berechtigter) jemanden (Eindringling) nicht in einer privaten Räumlichkeit (Eigentum, Wohnung zur Miete oder ein sonstiges Objekt bei dem die Besitzrechte auf den Berechtigten übertragen wurden) haben möchte, so kann dieser mit Hilfe der Polizei oder sonstigen Hilfspersonen oder auch selber, dafür sorgen dass dieser die Räumlichkeiten verlässt.
So nun kam mir der Gedanke, dass in Deutschland schon seit einigen Jahren Die Arbeitslosenzahlen und Beschäftigtenzahlen immer mal wieder steigen. Nehmen wir mal an das Worstcasesenario ist eingetroffen. Es gibt eine extreme Einteilung in Klassen wobei die "Güteklasse Mensch 1a" Eigentum und Geld besitz, einer Tätigkeit nachgeht und Wohlhabend ist. Es gibt aber auch eine andere Klasse von Menschen und zwar die, die nicht zu der "Güteklasse Mensch 1a" gehören, nachfolgend als "Klasse_0" bezeichnet. Diese sitzen nun irgendwie nicht in einer Wohnung sondern, leben halt da wo es sich ergibt. Auf der Straße, Unter der Brücke, Am Rand von einem See oder im Wald...
Nehmen wir nun mal an bei den genannten Örtlichkeiten auf denen oder in denen die Menschen leben die zu "Klasse_0" zugehörig sind, sind nun ausschliesslich öffentliche Orte. Die Örtlichkeit wird ansatzweise in Absatz 1 bearbeitet, nur mit dem Unterschied dass die Örtlichkeit nicht verschlossen/abgeschlossen ist.
Frage_01:
Also wenn "Klasse_0" sich an öffentlichen, nicht abgeschlossenen Orten aufhält, so dürfte nach StGB kein Sicherheitsmitarbeiter und auch kein Polizist was tun oder?
Da die Menschen sich ja nicht von selbst in Luft auflösen, müssen diese ja irgendwo bleiben (bei diesem Worstcasesezenario gehe ich davon aus dass die Menschen keine Alternative habe).
Frage_02:
Was genau ist ein öffentlicher Ort?
und gibt es irgendwo einen Gesetzestext der einen öffentliochen Ort definiert?
Frage_03:
Gibt es eine Möglichkeit für Menschen der "Klasse_0" zu prüfen ob sie, wenn diese eines Platzes verwiesen werden, dies auch gerechtfertigt ist, hinsichtlich das der Platz wirklich als privater Bereich gilt?