Allgemeine Frage basierend auf § 123 StGB; Wo sollen Menschen hin wenn nichts klappt?

Hallo,

In dem § 123 StGB steht:

1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

So ich denke der § gilt zunächst einemal für den Privatbereich.
Also wen eine Person (Berechtigter) jemanden (Eindringling) nicht in einer privaten Räumlichkeit (Eigentum, Wohnung zur Miete oder ein sonstiges Objekt bei dem die Besitzrechte auf den Berechtigten übertragen wurden) haben möchte, so kann dieser mit Hilfe der Polizei oder sonstigen Hilfspersonen oder auch selber, dafür sorgen dass dieser die Räumlichkeiten verlässt.

So nun kam mir der Gedanke, dass in Deutschland schon seit einigen Jahren Die Arbeitslosenzahlen und Beschäftigtenzahlen immer mal wieder steigen. Nehmen wir mal an das Worstcasesenario ist eingetroffen. Es gibt eine extreme Einteilung in Klassen wobei die "Güteklasse Mensch 1a" Eigentum und Geld besitz, einer Tätigkeit nachgeht und Wohlhabend ist. Es gibt aber auch eine andere Klasse von Menschen und zwar die, die nicht zu der "Güteklasse Mensch 1a" gehören, nachfolgend als "Klasse_0" bezeichnet. Diese sitzen nun irgendwie nicht in einer Wohnung sondern, leben halt da wo es sich ergibt. Auf der Straße, Unter der Brücke, Am Rand von einem See oder im Wald...

Nehmen wir nun mal an bei den genannten Örtlichkeiten auf denen oder in denen die Menschen leben die zu "Klasse_0" zugehörig sind, sind nun ausschliesslich öffentliche Orte. Die Örtlichkeit wird ansatzweise in Absatz 1 bearbeitet, nur mit dem Unterschied dass die Örtlichkeit nicht verschlossen/abgeschlossen ist.

Frage_01:
Also wenn "Klasse_0" sich an öffentlichen, nicht abgeschlossenen Orten aufhält, so dürfte nach StGB kein Sicherheitsmitarbeiter und auch kein Polizist was tun oder?

Da die Menschen sich ja nicht von selbst in Luft auflösen, müssen diese ja irgendwo bleiben (bei diesem Worstcasesezenario gehe ich davon aus dass die Menschen keine Alternative habe).

Frage_02:
Was genau ist ein öffentlicher Ort?
und gibt es irgendwo einen Gesetzestext der einen öffentliochen Ort definiert?

Frage_03:
Gibt es eine Möglichkeit für Menschen der "Klasse_0" zu prüfen ob sie, wenn diese eines Platzes verwiesen werden, dies auch gerechtfertigt ist, hinsichtlich das der Platz wirklich als privater Bereich gilt?

...zum Beitrag

Ich versteh deine Frage nicht. Du redest hier von Hausfriedensbruch und das bezieht sich nun mal auf die Wohnung, Geschäftsräume etc. und nicht auf den öffentlichen Raum. Die Befugnisse der Polizei gehen auch nicht aus dem Hausfriedensbruch hervor, sondern vor allem aus der StPO und dem jeweiligen Polizeigesetz.
Wer soll hier in dem Szenario überhaupt gegen wen und wegen was etwas machen?

Obdachlose gibt es auch ohne deine Klasseneinteilung bereits

...zur Antwort

Guck doch mal nach BJJ oder Grappling. Vielleicht findest du da was. Eventuell gibt es auch MMA Vereine, die Trainings im Ringen anbieten.

...zur Antwort

Zum Anwalt gehen. Unter Umständen kannst du den nicht bezahlten Lohn auch einklagen.

Von dem Mitarbeiter solltest du dir keinen Stress machen lassen. Du bist doch immerhin die Person, die was gegen ihn in der Hand hat und nicht andersrum, oder?

...zur Antwort

Ich kenne die Seite nicht, aber das klingt kein bisschen vertrauenswürdig

...zur Antwort

Urkundenfälschung ist eine Straftat. Der Freund könnte euch also sehr wohl anzeigen.

...zur Antwort

Nehmen wir an du baust beim Parken einen Unfall mit nur leichtem Sachschaden und entfernst dich dann unerlaubt vom Unfallort. Im Nachhinein (unter 24 h) meldest du dich dann freiwillig bei der Polizei und meldest den Unfall. In diesem Fall kann die Strafe gemildert werden oder wegfallen (Siehe §142 (5) StGB). Unfallflucht wäre das dann aber trotzdem.

Wenn du gar nicht erst weggefahren bist, hast du dich auch nicht strafbar gemacht. Unter Umständen gibt es dann ein Bußgeld für die Ordnungswidrigkeit.

...zur Antwort