Hey. Ich habe auch einen solchen Fall. Wenn dem so ist, dass es fiese Gerüche sind, als Gestank, der die Luft verschmutzt und die Wohnqualität erheblich beeinträchtigt redet man von einer erheblichen Geruchsbelästigung (BuImSchG). (Ist aber nicht die Schuld des Nachbarn, dieser kann vlt. etwas Abhilfe schaffen, wenn er eine Dunstabzugshaube installiert, das müsste dann der Vermieter/ Verwalter übernehmen, sollte bereits eine Mängelanzeige bestehen.)
Das würde auch dazu führen, dass etwaige Textilien ebenfalls kontaminiert werden, was in manchen Sachbeschädigung bedeuten kann und wenn man noch weiter geht und die Luft auch die Atmung beeinträchtigt (Zigaretten/ Chlor…), darf man sogar über Körperverletzung nachdenken. Wenn dem auch so ist, dass Lüften in diesem Fall wenig hilft, es sogar verschlimmert, greift das BuImSchG.
Die Badlüftung abzukleben hilft wenig. Es scheint, dass diese durch einen Kaminschacht läuft, welcher nicht richtig isoliert wurde. Der Geruch kommt dann oft durch Poren und andere kleine Öffnungen.
Vernimmst du auch Geräusche? Bspw. die der Lüftung des Nachbarn?