Hab das gleiche Problem. Habe bis jetzt Firefox und Chrome ausprobiert. Beide haben Vor- wie Nachteile. Letzten Endes eine persönliche Geschmacksfrage. Ich würde beide probieren!
fischaugeneffekt
im tierheim, oder sonst kannst du die zeitungsanzeigen durchsehen
zivilrechtlich ist die abnahme des handy's eine besitzstörung, da mE die abgabe nicht als freiwillig einzustufen ist, da du der aufforderung ja infolge des autoritätsverhältnisses nachgekommen bist (nehme ich an - einem fremden auf der straße würdest du es ja auf nachfrage auch nicht geben). daher ist die abnahme von vornherein illegal, eine weitere diskussion über nochmalige abgabe nach dem WE ist sohin obsolet. dem lehrer stehen dafür andere - legale - sanktionsmittel zur verfügung
nur jeden zweiten tag würde ich nicht sagen. du solltest aber ruhetage einlegen, damit sich die muskeln regenerieren können.
ich würde sagen hybrid kannst du um 6500€ vergessen, das ist derzeit noch nicht drin.
weiters schau einfach, dass es wenig leistung hat, dann sind unterhalt und verbrauch günstiger. möglichst klein sollte es sein, dann hat es weniger gewicht, was sich wiederrum positiv auf den verbrauch auswirkt.
dann solltest du schauen, dass es nicht allzu viele km hat und die, die es hat möglichst auf langstrecken abgespult hat. schau dir das auto einfach gut an, wegen rost etc. gute indikatoren sind immer die felgen seitenschweller. haben diese viele macken, kannst du davon ausgehen, dass das auto unsaft behandelt wurde und auch oft mit dem bordstein in berührung gekommen ist.
ich glaube die frage ist in cm schwer zu beantworten, da es eher um das verhältnis zur größe des kopfes geht. weiters ist das ja eine subjektive geschmacksfrage, die mit objektiven maßstäben wie cm generell schwer zu beantworten ist
schau ob du die aktuellste version vom windows media player installiert hast. meist ist es ein codec problem.
das funktioniert mit DivX converter. dazu musst du aber zuerst die daten der disk auf deinen pc kopieren. da kauf dvd/br disks aber einen kopierschutz haben, brauchts du dazu ein eigenes programm um diesen zu umgehen. genau dieser vorgang ist jedoch illegal....
dr. mark benecke
Um ehrlich zu sein, stimm ich dir zu. Für Nokia, oder wer auch immer Garantiegeber ist, ist ja nur wichtig, dass sie die Reparatur nicht auf ihre Kosten durchführen müssen. Und wenn das Display eine mechanische Beschädigung hat, kann man natürlich gut behaupten, dass der jetzige Fehler eine Folge dieser Beschädigung ist. Von daher gesehen kannst du dir die Mühe mE sparen. Du kannst es natürlich aber auch versuchen und dazusagen, dass eine Reparatur nur im Rahmen der Garantie erfolgen darf. Dann musst du jedenfalls keine Reparatur zahlen... Ich hab übrigens das N97 und stimmt deiner Meinung zu diesem Handy absolut zu!
es wäre unmöglich hier alle möglichen folgen einer zu geringen wasserzufuhr aufzuzählen, aber insb. die nieren leiden als erstes darunter.
weiters habe ich letztens gehört, dass in einer neuen studie festgestellt wurde, dass ca. 1/3 aller diagnostizierten demenzerkrankungen auf wassermangel zurückzuführen sind.
ich nehme an, du bist jahrgang 1998! da du also über sieben jahre alt bist, kannst du alles sammeln, was du mit deinem eigenen taschengeld kaufen kannst. darüber hinaus darf es natürlich keinem gesetzlichen verbot unterliegen - das nehme ich bei briefmarken jedoch nicht an :)
Laut der englischen Wikipedia steht das "R" für "Rabbit". Hab aber ehrlich gesagt keine Ahnung von Sailor Moon, daher kann ich nicht bezeugen, dass das stimmt!
mfG Max
klar! warum nicht!
die frage ist aber was du damit beweisen willst, bzw was genau das FA anerkennen soll.
ich denke es geht primär um den vorsteuerabzug (= rückerstattung einer abgeführten MwSt) und die anerkennung als betriebsausgabe.
ein vorsteuerabzug ist bei einem kauf von privat natürlich nicht möglich, da der verkäufer diese ja garnicht abführen muss.
wenn es sich bei den büchern um zB fachbücher handelt ist eine absetzbarkeit als betriebsausgabe aber schon möglich, wenn diese für dich eine solche darstellen. oder natürlich du bist zB buchhändler, auch dann würden die bücher ja zum umlaufvermögen gehören.
mfG max
http://www.freeware.de/programme/cd-cover-erstellen/
hier ist sicher etwas dabei!
ich hab das gleiche problem. am anfang konnte ich es umgehen, indem ich firefox statt IE genutzt habe, aber das funktioniert leider auch nicht mehr.
meines erachtens sind die antworten hier nur fast richtig. zwar wird man mit sehr hoher wahrscheinlichkeit mit dem anspruch nicht durchdringen, fakt ist aber immerhin, dass es kein gesetz gibt, in dem steht "flegel ist keine beleidigung". vielmehr muss man immer auf die konkreten tatumstände eingehen. wenn zB eine partei bzw ein zeuge in einer anderen verhandlung den richter grundlos als flegel bezeichnet, erscheint mir eine erfolgreiche anzeige (iSv sie führt zu einer verurteilung) durchaus möglich. (und nein das hat nichts damit zu tun, dass richter beamte sind, beamtenbeleidigung gibts noch immer nicht)
also dieser gerichtsbeschluss, der das pferd zu deinem eigentum macht, würde mich interessieren. grds ist es nämlich so, dass du ein pfandrecht an diesem pferd hattest und dies ist ein recht zur vorrangigen befriedigung aus der pfandsache. als pfandgläubiger bist du (aus schuldnerschutzgedanken) aber eben genau als käufer im verwertungsverfahren ausgeschlossen, genauso wie klauseln in sog. pfandbestellungsverträgen mit denen die pfandsache bei säumigkeit des schuldners in das eigentum des pfandgläubigers fallen soll (u.ä) nichtig sind. lg max
Wichtig wäre in erster Linie zu wissen, wie lange die Garantiezeit war, bzw. wann das Produkt gekauft wurde. Die Garantie ist ein Vertrag zwischen Hersteller und Käufer (also deinem Vater). Er unterliegt der freien Vereinbarung, kann daher eine beliebige Zeit andauern (viele Garantiefristen sind auf 1 Jahr beschränkt) und einen beliebigen Inhalt haben. Viel wichtiger in dem Fall ist die gesetzliche Gewährleistung. Ich bin zwar im deutschen Gewährleistungsrecht nicht sehr firm (daher sind alle meine Angaben ohne Gewähr), glaub mich aber erinnern zu können, dass sie dem österreichischen Recht sehr ähnlich ist. D.h. der HÄNDLER (nicht der Hersteller) leistet dem Verbraucher gewähr, dass das Produkt über eine Zeitspanne von zwei Jahren (mindestens) einen normalen Gebrauch übersteht. Laut unserem Verbraucherschutzrecht darf die gesetzliche Gewährleistungsfrist zu Lasten des Verbrauchers auch nicht beschränkt werden. Da Verbraucherschutz Aufgabe der EU ist, sollte dies in Deutschland gleich sein (Achtung Letztgesagtes gilt nur, wenn dein Vater auch Verbraucher ist, also nicht gewerbsmäßger Handwerker oä)