Ähm, gleich vorweg: habe da jetzt nicht allzu viel Ahnung von. Aber vielleicht hilft dieses trotzdem:
Soweit ich weiß gibt es den Begriff der Scheinselbständigkeit. In diesen Bereich dürftest Du kommen, wenn Du überwiegend/ ausschließlich für den einen Kunden tätig wirst, ihm also regelmäßig eine Rechnung schreibst und so quasi wie ein Angestellter dieses Kunden angesehen werden kannst.
Aber sicher spricht nichts dagegen, wenn Du (neben anderen Kunden) auch einen oder mehrere gute Kunden hast und er regelmäßig Rechnungen von Dir erhält.
Gruß, (Mike)