Als Beispiel: Nahrungsergänzugnsmittel dürfen von JEDEM verkauft werden. ABER, eine Genehmigung (staatlicher Eingriff) muss vor in Verkehr bringen, erteilt werden. Theroretisch ist dieses Beispiel freie Marktwirtschaft, aber durch den Eingriff und der Genehmigung wiederrum nicht, da es zig Auflagen gibt, diese Produkte zu verkaufen. Unterm Strich darf leider niemand machen was er will sondern wird duch die Gesetzgebung und diverse Auflagen eingeschrenkt und Untersagt. Sonnst dürften Joints genauso vertickt werden wenn die Marktwirtschaft frei wäre. Fazit, ich schliesse mich meinen Vorrednern an mit der Aussage das der Begriff "freie Marktwirtschaft" ein Utopia wäre und in den aktuellen Staatsformen nicht praktizierbar ist.

LG

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naja eine sehr subtile aussage, die typen die service geben .....

es gibt kunden und es gibt anstrengende kunden. je nachdem über welche branche wir sprechen.

wenn ich im edv laden arbeiten sollte und jeder der für 10 euro nen lüfter kauft und dann meint er bekomme nen komplettes system + lizens und und und dazu, der muss sich nicht wundern das er als schwieriger kunde eingestuft wird. denn das hat nichts mehr mit service zu tun. ansonnsten ist eigendlich jeder verkäufer ein verkäufer. der eine mehr der andere weniger. eins ist sicher, als kunde kann man verlangen wie ein mensch behandelt zu werden und daraus sind auch gute verkäufe zu resultieren. ;)

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Na das ist doch mal eine frage, weil es nun mal schmerzhaft ist, wenn ein kind sich durch den weiblichen körper bohrt. alles wird beiseite gedrückt, gedehnt usw. der normalzustand ausgehebelt. dies ist natürlich mit gewissen schmerzen verbunden, bei der einen dame mal mehr, bei der anderen dame mal weniger. je nachdem!  lg

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Nach Fernabsatzgesetz muss der Verkäufer die Sendung annehmen, auch bei Unfreier Sendung. Die resultierenden Kosten erstrecken sich dann nach der AGB Vereinbarung Widerruf. zb Warenwert unter 40 Euro. Egal ob eine Vereinbarung der Rücksendungen angeboten wurde oder nicht. Es ist ebenso unzulässig und Vertragswidrig derartige Klauseln mit in eine AGB zu nehmen. Abmahngefahr! Die Sendung wird mit sicherheit irgendwann im Lager beim Versandunternehmen verrotten, aber dennoch kommt der Verkäufer für anfallende Lagerkosten usw auf, da er die Sendung auch unfrei annehmen hätte müssen! OLG Hamm Entscheid! LG

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