Nachfolgend erfolgt KEINE Rechtsberatung! Diese obliegt in Deutschland ausschließlich den Anwälten. Bitte daher selbst die Gesetze lesen und sich informieren.
Kein reiner DJ zahlt VR-Ö !!! Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube, es gilt das Gesetz und nicht der Wunsch der GEMA.
Die GEMA zahlt immer der Veranstalter, da dieser erst die Öffentlichkeit herstellt und somit den 'geldwerten Vorteil' generiert. Dies ist seit Jahrzehnten so gesetzlich geregelt. Auch den Tarif VR-Ö hat der Veranstalter zu zahlen, da Handlungen, welche nicht in der Öffentlichkeit stattfinden nicht lizenzierungsfähig sind, oder wie es im VGG §39 so schön heißt:
"(1) Berechnungsgrundlage für die Tarife sollen in der Regel die geldwerten Vorteile sein, die durch die Verwertung erzielt werden."
In den eigenen vier Wänden entsteht also kein geldwerter Vorteil, solange man eine Kopie anfertigt um diese technisch abzuspielen. Klare Ausnahme wäre es, wenn ihr zu zweit auf einen Pool zugreift und beide gleichzeitig irgendwo auflegt. Es gibt hierzu aber noch kein Urteil.
Der reine DJ, welcher auflegt zahlt also keine GEMA solange er nicht auch der Veranstalter einer öffentlichen Veranstaltung ist oder z.B. Stücke remixed etc.
Leider hat die GEMA es geschafft bei VR-Ö uninformierten DJs einen Bären aufzubinden. Es gibt sogar einen Aufruf, dass sich DJs bitte melden sollen, die von der GEMA aufgefordert werden VR-Ö zu zahlen ohne dass sie Veranstalter sind. Es gibt bis heute noch keinen, der sich gemeldet hat.
Gerade der BVD e.V. ist hier ein Ärgernis, denn er paktiert mit der GEMA ohne selbst mal einen Fachanwalt diesbezüglich gefragt zu haben. Deren Aussagen decken sich mit denen der GEMA und stimmen NICHT mit dem geltenden Gesetzen überein!
Es wäre gut, wenn man einfach mal Schweigt, wenn man die Gesetze nicht kennt und eigentlich keine Ahnung davon hat.