Ich würde § 4, § 5 und § 6 des JuSchG lockern, sodass ein längerer Aufenthalt an Gaststätten und Tanzveranstaltungen möglich ist und die Teilnahme an Glücksspielen nicht mehr komplett ausgeschlossen, sondern an strengen Bedingungen geknüpft ist.
§ 9 würde ich hingegen verschärfen: Alkoholische Getränke sollten grundsätzlich nur noch an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden.