Ich würde § 4, § 5 und § 6 des JuSchG lockern, sodass ein längerer Aufenthalt an Gaststätten und Tanzveranstaltungen möglich ist und die Teilnahme an Glücksspielen nicht mehr komplett ausgeschlossen, sondern an strengen Bedingungen geknüpft ist.

§ 9 würde ich hingegen verschärfen: Alkoholische Getränke sollten grundsätzlich nur noch an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden.

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  • Nachhaltigkeit: Ja. Kernkraftwerke haben einfach den unschlagbaren Vorteil, dass sie rund um die Uhr CO2-freien Strom bereitstellen können. Das ist notwendig, um den Anforderungen des Pariser Klimaabkommens gerecht zu werden und das Weltklima langfristig zu schützen.
  • Wirtschaftlich: Jein. Kernkraftwerke sind in der Lage, viel Energie für wenig Geld zu erzeugen. Auf der anderen Seite kosten die Castor-Transporte und die Endlagerung des radioaktiven Abfalls langfristig ein Vermögen.
  • Sozial: Für den Verbraucher ist Atomstrom zunächst einmal billig. Strom aus Kohlekraftwerken und erneuerbaren Energien ist meist teurer, was nicht zuletzt daran liegt, dass diese Formen der Energiegewinnung mit wesentlich mehr Aufwand verbunden sind.

Allerdings liegen die erneuerbaren Energien auch noch im Rahmen, was die Preise angeht. Sie sind zwar teurer als Strom aus Kernkraftwerken, werden aber noch von der Grundversorgung abgedeckt.

Auch ich kann hier nur, wie teletobbi es schon getan hat, auf die Videos von Kurzgesagt – In a Nutshell verweisen. Dort sind die Vor- und Nachteile der Kernenergie wirklich super beschrieben.

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Ja, man sollte den Kopftuchzwang für Kinder verbieten

Herr Özdemir hat absolut Recht: Kopftücher haben in Kindergärten nichts zu suchen. Allerdings sehe ich das jetzt nicht unbedingt als reelles, dringliches Problem an. Denn wie viele Kindergartenkinder tragen schon Kopftuch? Wenn das passiert, dann kann man auch vor Ort entsprechende Maßnahmen treffen.

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Nein, denn es gilt die im Grundgesetz verankerte Tarifautonomie. https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_9.html

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Eine Reise dorthin ist grundsätzlich immer sehr gefährlich. Du kannst dich dort auch nicht einfach frei bewegen, sondern bekommst Guides zugeteilt, die deinen Urlaubsplan erstellen und dich rund um die Uhr beobachten. https://www.focus.de/politik/ausland/nordkorea/reisen-durch-nordkorea-wie-es-sich-anfuehlt-sieben-tage-belogen-zu-werden_id_7284048.html

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Nein, weil..

Flüchtlinge bereits die Möglichkeit haben, sich z.B. in Parteien oder anderweitig politisch zu engagieren. Das Wahlrecht sollte aber ausschließlich deutschen Staatsbürgern vorbehalten bleiben. Es hindert sie ja auch nichts daran, nach einer Weile die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen.

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Selbstverständlich ist das auch strafbar. Die Paragrafen beschränken sich nicht auf die deutsche Sprache.

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