meistens wird das Abiturzeugnis und das 10er Zeugnis verlangt. Manchmal aber auch das Abiturzeugnis und das 12er
Es kommt immer auf die Krankheit an. Falls diese sehr ansteckend ist, sollte man nicht arbeiten. Bei vielen Krankheiten muss man den Arbeitgever auch melden was man hat( Zb Bindehautentzündung). Einfacher Schnupfen oder erhöhte Temperatur sind nicht sehr ansteckend. Man sollte sich an die Hygieneregeln halten . Während Corona sollte man allerdings die Betriebsregeln zum Verhalten einer Krankheit während Corona befassen.
Wie gesagt wenn das Gesicht nicht durch das Kostüm vermummt wird ist es kein Problem. Der Helm muss ja getragen werden.
Solange du dich oder keinen anderen gefährdest dich nicht vermummst oder dein Schild sollte das kein Problem sein
Ist egal der Samstag zählt als Werktag und somit auch als Urlaubstag. Wäre es eine fünf Tage Woche könntest du ja auch Samstags arbeiten.
450 mal 12 wäre im Jahr 5400 über die darfst du nicht kommen