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Solange die Steine in der Niere lagern spürt man sie nicht.
Wenn die Steine sich in Bewegung setzten, kann man sie spüren, muss aber nicht.
Bei der Wanderung durch die Harnröhre in die Blase und dann zum Ausgang kann es extrem heftige Schmerzen geben, sogenannte Koliken.
Das sind Schmerzen die zu vergleichen sind mit Wehen, wenn eine Frau ein Kind bekommt.
Nicht durchgehend sondern in Abständen, dafür aber um so heftiger.
Ein Zeichen für Nierensteine ist auch bräunlicher oder blutiger Urin.
Viel Wasser trinken hilft um die Steine schneller los zu werden. Man kann statt Wasser auch viel Tee trinken.
Auf jeden Fall ist eine Abklärung durch einen Urologen erforderlich.
Dafür gibt es mehrere Gründe.
Zum einen ist die Frage, ist es überhaupt ein Stein, zum anderen wie gross ist er, wenn es denn einer ist.
Von der Grösse ist abhängig ob er sich von alleine verabschieden kann oder ob medikamentös, eventuell bis hin zu einer Operation, eingegriffen werden muss.
Du wirst, wenn es ein Stein ist, vom Urologen auch passende Schmerzmittel erhalten, so dass die ganze Geschichte erträglicher wird.
Das jemand von einem Nierenstein stirbt ist äusserst ungewöhnlich, kann aber vorkommen.
Der Stein verstopft sozusagen beim Wandern durch den Harnleiter die Harnwege, dadurch staut sich der Urin in der Niere auf, was auch den Schmerz in der Niere verursacht.
Kann der Urin nicht abfliessen, könnte es zu Komplikationen kommen.
Wenn der Stein wandert merkst Du wahrscheinlich auch ein ziehen entlang des Harnleiters.
Der Weg zum Arzt sollte auf jeden Fall vorgenommen werden.
Eventuell bei Thomann.de
Aber für 1000 € wirds wohl nicht so einfach. Vor allem eine Linkshänder, die sind ja nicht so häufig.
Wenn das Delikt im öffentlichen Interesse steht musst Du die CD abgeben.
Tust Du das nicht ist das eine Vernichtung oder Unterschlagung von Beweismaterial.
Wenn Du eine Anzeige gemacht hast und nimmst diese zurück, nur wenn das Delikt nicht im öffentlichen Interesse steht, dann musst Du selbst mit einer Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung rechnen.
Bei den Angaben die Du gemacht hast bin ich mir nicht sicher ob es jetzt im öffentlichen Interesse liegt.
Verbrechen wie Raub, Mord u.s.w. liegen immer im öffentlichen Interesse.
So wie Du es beschrieben hast ist aber immerhin eine Strafsache am laufen und die kannst Du nur stoppen mit dem Risiko selbst eine Strafanzeige zu erhalten.
Sexualdelikte werden meistens erst nach einer Anzeige verfolgt.
Auch in Haft bist Du unterhaltspflichtig.
Das bedeutet, wenn in der Zwischenzeit Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt gezahlt wird, wollen die das Geld von Dir zurück.
Bei Verstoss gegen Bewährungsauflagen, Bewährung übrigens mit ä, kann die Bewährung widrerrufen werden und Du musst die Haftstrafe antreten.
Kann, muss aber nicht.
Die Frage ist wie die Auflagen genau lauten. Das müsste aber in der Urteilsbegründung stehen.
Du verstösst aber auch gegen Bewährungsauflagen wenn Du bei Rot über die Ampel fährst u.s.w.
Alles was gegen das Gesetzt verstösst ist ein Verstoss gegen Bewährungsauflagen und kann dazu führen dass die Haftstrafe angetreten werden muss.
Die Auflagen im Urteil sind aber insbesondere zu berücksichtigen und haben einen Bewährungswiderruf schneller zur Folge als andere Vergehen.
Das Erkennen von Geschlechtskrankheiten kann sehr schwierig sein.
Durch eine Vielfalt sich ähnelnder Symptome und der Körperstellen, an denen Veränderungen auftreten können, ist sehr groß. Für einen Laien ist dies oft nicht einfach zu beurteilen.
Tripper, Syphilis, weicher Schanker und Herpes genitales sind die häufigsten Geschlechtskrankheiten. Sie verursachen schwerwiegende Gesundheitsschäden wenn sie nicht umgehend behandelt werden.
Auslöser des Trippers, in der Fachsprache Gonorrhöe genannt, ist das Bakterium Neisseria gonorroeae, das fast ausschließlich durch Sexualkontakt übertragen wird. Es ist zum Überleben auf lichtarme, feuchte Nischen angewiesen. Außerhalb des Köpers stirbt der Erreger sehr schnell ab.
Das Bakterium besiedelt bei einer Ansteckung den kompletten Urogenital-Trakt. Das sind der Genitalbereich wie Scheide, Gebärmutter und Penis und die ableitenden Harnwege, die Harnröhre und Harnleiter. Die Neisserien dringen in die Zellen des Infizierten ein und entkommen so dem Immunsystem.
Ein Arztbesuch ist dringend notwendig.
Siehe auch hier: http://www.onmeda.de/krankheiten/gonorrhoe.html
Am besten wäre es gewesen vor Ort Spuren und Beweise zu sichern, durch den Jäger oder die Polizei.
Du musst bei der Versicherung nachweisen können dass es ein Wildunfall war.
Das funktioniert ohne Probleme wenn man das Wild angefahren hat weil es dann auch Spuren wie Fellhaare u.s.w. am Fahrzeug gibt.
Dann übernimmt die Kaskoversicherung den Schaden, Voll- oder Teilkasko.
Ohne Beweise könnte es schwierig werden.
Ansonsten den Unfallhergang genau so beschreiben wie er abgelaufen ist.
Du kannst Dich aber auch telefonisch bei Deiner Versicherung erkundigen wie Du jetzt vorgehen sollst.
Wenn das Fieber auf 40 Grad geht wird es bedenklich.
Lebensgefährlich wird es etwa ab 41,5.
Die Eiweisse im Körper können sich verfestigen und dadurch kommt alles zum erliegen.
Am besten helfen kalte Wadenwickel und Sinupret, gegen Fieber und Schmerzen, aus der Apotheke.
Bei einer Insolvenz zählt das Einkommen des Partners nicht, auch wenn ihr verheiratet wärt.
Die Insolvenz betrifft nur eine Person und nur von dieser werden die Einkünfte zur Insolvenz gezählt.
Es ist egal wieviel Dein Partner verdient, und wenn es 10.000 Euro im Monat wären.
Es gibt Verteiler für Scartanschlüsse.
Mit 3 oder 5 Anschlussmöglichkeiten.
Die haben nur den Nachteil wenn Du z.B. Gerät eins betreibst musst Du Gerät zwei komplett ausschalten, sonst hast du zwei übereinander liegende Bilder.
Kosten dafür um die 10 Euro.
Die Zecke auf keinen Fall irgendwie reizen.
Nicht daran rumdrücken oder ziehen, auch nicht mit Öl übergiessen, was ja ein altes Hausmittel sein soll.
Auf dem schnellsten Weg zum Arzt der die Zecke fachgerecht entfernt.
Eventuell wird Dir auch in einer Apotheke geholfen.
Wenn die Zecke unnötig gereizt wird kann es sein sie pumpt ihren Speichel in die Wunde und dieser kann wiederum z.B. Boreliose oder Keime die Hirnhautentzündung verursachen enthalten.
Nach dem Entfernen die Wunde genau beobachten, ob sich die Haut eventuell rot färbt.
Dann besteht der Verdacht auf eine Boreliose-Infektion.
Diese müsste dann sofort mit Antibiotika behandelt werden da sie nur im Anfangsstadium heilbar ist.
Ein Blutuntersuchung in etwa einer Woche ist anzuraten.
Du kannst nicht einfach Bilder von anderen hochladen.
Auf diesen Seiten musst du erstens nachweisen dass Du mindestens 18 bist und zweitens, von Personen, deren Bilder Du hochlädst ebenfalls einen Altersnachweis erbringen, sprich Ausweiskopie.
Ausserdem hast Du niemals das Urheberrecht auf Bilder, selbst wenn jemand einverstanden ist.
Das Urheberrecht kann in keinem Fall weiter gegeben werden, nur das Nutzungsrecht.
Nur derjenige der die Bilder gemacht hat besitzt auch das Urheberrecht.
Dazu musst Du dich aber absichern, d.h. schriftliche Verträge machen.
Immerhin kannst Du mit Ärger rechnen wenn Du einfach Bilder von anderen Leuten hochlädst, und das für ein paar Cent.
Der Hauptverdiener sind die Anbieter dieser Seiten.
Du bekommst dann pro Bild das sozusagen von anderen Mitgliedern gekauft wird, ca. 25 bis 30% des Preises. Unterschiedlich nach Anbieter.
Der Höchstbetrag für ein Bild ist meist bei 1 Euro. Dann muss es aber schon verdammt gut ankommen bei den Leuten.
Da kannst Du Dir ausrechnen wie schnell Du 50 Euro zusammen bekommst.
So gut wie garnicht.
Zumal auf diesen Seiten Leute sind die das als Heimarbeit betreiben und massenhaft Bilder einstellen, in entsprechender Qualität und mit entsprechenden Motiven.
Lass einfach die Finger davon. Spart Dir jede Menge Arbeit und Ärger.
Grundsätzlich ist die Idee, sich von all den Dingen zu trennen, die Erinnerungen bringen könnten, verständlich und nachvollziehbar.
Man möchte einfach an eine gewisse Zeit, an gewisse Dinge oder Vorfälle nicht erinnert werden. Und das kann passieren wenn man alles so behält wie es war.
Wenn es sich finanziell machen lässt ist es auch kein Problem.
Es wird aber sicher irgendwann der Moment kommen wo man sich darüber ärgert dass man etwas weggegeben hat.
Es sind nur Gegenstände.
Eine Möglichkeit wäre, die Wohnung komplett umzuräumen, die Möbel komplett anders stellen, umdekorieren, andere Bilder an die Wände u.s.w.
Von Lieblingssachen trennt man sich sowieso nur schwer bis garnicht. Das solltest Du auch nicht tun.
Es wird aber auch Dinge geben, die Du unter keinen Umständen behalten möchtest, die solltest Du auf jeden Fall austauschen, wenn es möglich ist.
Die komplette Einrichtung mehr oder weniger zu entsorgen ist nicht unbedingt nötig.
Allerdings musst du die Entscheidung selbst treffen wie weit Du Dich mit der Einrichtung und den daran haftenden Erinnerungen arrangieren kannst oder möchtest.
Etwas frische Farbe und eine andere Dekoration lässt das Ganze schon ganz anders aussehen.
Dann kannst Du immer noch entscheiden ob Du etwas weggeben möchtest.
Nicht weggeschickt ist gut.
Das ist eine ganz klare Betrugsmasche.
Handy weg und kein Geld.
Also einfach nicht mehr antworten und vergessen die Sache.
Geschäfte mit Zahlungen aus dem Ausland, sowie ins Ausland, sind mit allergrösster Vorsicht zu geniessen.
Es gibt keinerlei Möglichkeiten an den Sender oder Empfänger heran zu kommen.
Selbst wenn du eine Versandnummer angibst, wer garantiert dafür dass das Geld dann abgeschickt wird, und wer garantiert dafür dass der Brief der Bank echt ist?
Ich würde mal die Hilfefunktion von Open Office bemühen.
Da steht alles ganz klar beschrieben.
Einfach im Index nach Tabelle suchen.
Es gibt das sogenannte Jedermann-Festnahmerecht.
Jeder ist berechtigt einen Straftäter vorläufig festzunehmen wenn Gefahr besteht dass er sich absetzt oder Beweise vernichten könnte.
Mehr dazu kannst Du hier nachlesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Festnahme#Jedermann-Festnahme
Ganz gleich wer von Euch beiden die Privatinsolvenz einleiten möchte.
Das geht nur mit getrennten Konten.
Mit einem "und" Konto wird die Privatinsolvenz nicht eröffnet wenn es soweit ist.
Dabei geht es einfach darum, den Überblick über die Einnahmen des Antragsstellers zu behalten.
Er soll sich ein eigenes Konto anlegen.
Wenn die Bank dies verweigert, nochmal bei der Schuldnerberatung anrufen und dies mitteilen.
Die verhilft dann zu einem eigenen Konto.
Auch dieses Konto gleich von Anfang an als P-Konto einrichten.
Nicht vergessen, wenn ihr verh. seid erhöht sich der Freibetrag auf dem Konto.
Eine entsprechende Bescheinigung dazu bekommt man bei der Schuldnerberatung oder beim Gericht.
Jpg Dateien sind nur ein Bruchteil so gross wie bmp.
Du kannst notfalls auch die Pixel verringern. Die Bildgrösse bleibt von den Massen her aber gleich.
Du kannst so viele Unternehmen anmelden wie Du möchtest.
Wenn es getrennte Unternehmen sind musst Du natürlich auch die Buchhaltung getrennt durchführen und die Steuer getrennt einreichen.
Bedeutet natürlich doppelten Aufwand und doppelte Kosten für Steuerberater u.s.w..
Du hast aber auch die Möglichkeit alles in einem Unternehmen zusammen zu fassen.
Dann hast Du nur eine Buchhaltung.