Leistungserschleichung DB

Nachdem ein Fahrkartenautomat der DB weder Geldschein noch meine EC Karte annahm, stieg ich ein und wollte vom ´Schaffner´eine Fahrkarte. Dieser hörte sich meine Erfahrung mit dem Kartenautomat an, ich zeigte ihm meine Bahncard 25, zudem wollte er meinen Personalausweis. Diesen gab er mir wieder, aber auf meine Frage nach der Karte, winkte er wortlos ab, ebenso als ich am Zielbahnhof fragte wo ich die Karte nun lösen soll, winkte er ab"ist ok". So ein netter´Schaffnerdachte ich, schenkt mir den Fahrpreis..., bis zum Brief der Bundespolizei sowie Nachzahlungsbescheid zweifach mit unterschiedlichen Preisen und sowieso Gebühr und und. 5,75- kostet die Fahrkarte und mehr werde ich aus Prinzip nicht zahlen! Über Rechtsschutz hat mein Anwalt die Sache nun in Arbeit, er soll notfalls eine Strafanzeige gegen die DB vorbereiten. Dies war von Niedersachsen nach Thüringen. In Thüringen kann man selbst bei gerade noch so in den Zug springend, ohne Fahrkarte selbige bei den im Gegensatz zum niedersächsischen Kollegen immer freundlich und auch unterhaltsamen ´Schaffnernganz normal nachlösen. Bei der morgigen Fahrt werde ich mit Karte(falls sie lösbar ist) dem Schaffner ohne vortäuschen und ihn ausquetschen warum er mir keine verkauft hat und lieber ansch...., natürlich mit I-phone Mitschnitt live. Frage: Ist dies Methode der DB zur Gewinnmaximierung? Automat funktioniert nicht, Abzock- Schaffner gleich ein paar Hundert Prozent mehr an Einnahme, je nach Strafbefehl...!? Sollte jemand ähnliche Erfahrungen gemacht haben, bitte ich um Rat. PS: gegen diesen ´Schaffner`sucht schon jemand Zeugen aus dem Zug soundso, über die örtliche Tagespresse.

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Lass den Blödsinn.

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Mein Opa ist vor drei Jahren vor 5 Jahren verstorben.

Mein Beileid, aber was denn nun?

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Staatenlos kann man durch Ausbürgerung, Vertreibung, Auflösung eines Staates und seiner andersgearteten Neugründung oder Geburt werden. Staatenlose sind dem Schutz des Staates anbefohlen, in dem sie sich aufhalten. Das kann zur Folge haben, dass eingereiste Ausländer ohne Aufenthaltsgenehmigung absichtlich ihre Ausweis-Papiere vernichten, um nicht in ihre Herkunftsstaaten abgeschoben zu werden (vgl. Illegale Einwanderung). Bei Erfüllung einiger Voraussetzungen können sie in Deutschland und anderen Vertragsstaaten des Staatenlosenübereinkommens vom 28. September 1954 (BGBl. 1976 II S. 474; BGBl. II 1977 S. 235) den Reiseausweis für Staatenlose erhalten.

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Ich würde sie einfach etwas mehr zeigen, also mit mehr ausschnitt und mal was rausschauen lassen, das hilft schon voll ;)

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Man kann auch wegen der Farbe des Geäudes ein Praktikum abbrechen - das ist ganz allein deine Entscheidung.

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Ja, das Handy ist dennoch von Apple.

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Leider muss man überall happige Gebühren zahlen. (Sparkasse: 1,24 Dollar pro Euro anstatt 1,28!)

Das sind die üblichen 2,5% - günstiger wirds nirgends.

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Aus diesem Grund benutzen viele öffentliche Verkehrsmittel...

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Nein.

Im übrigen kann man elektrische Geräte auch einfach ausschalten.

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