Kündigung zum 15. oder 31?
Hallo ihr lieben,
ich möchte mein Arbeitsverhältnis kündigen. Ich arbeite dort jetzt 4,5 Jahre. In meinem Vertrag steht folgendes:
Nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung nur unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Kündigungsfrist zulässig. Verlängert sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber aus gesetzlichen Gründen, gilt diese Verlängerung auch für den Arbeitnehmer. Da ich dort schon 4,5 Jahre arbeite kann laut Gesetz der Arbeitgeber mich nur noch 1 Monat zum Monatsende kündigen. Meine Frage ist jetzt kann ich trotzdem zum 15. kündigen oder nur noch zum 31.?
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