Hallo,

das kann er nicht. Besteht das Arbeitsverhältnis für mind. 6 Monate hast du sogar Anspruch auf den vollen Urlaub für 12 Monate.

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Hallo,

am besten in die Ausbildungsordnung des Berufes schauen:

https://www.gesetze-im-internet.de/b_romkfausbv/BJNR412500013.html

Unter der Überschrift "Anlage 1" nach Paragraph 9 findest du die sachliche Gliederung deines Berufes, also das, was dir vermittelt werden soll. Dort sind auch alle BWL Inhalte aufgelistet.

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Hallo,

wenn dir schwarz vor Augen wird, bedeutet das, dass dein Blutdruck zu niedrig ist. Dein Blut zirkuliert in diesem Moment also nicht schnell genug um alle Organe für die entsprechende Tätigkeit zu versorgen.
In deinem Fall gehe ich davon aus, dass dein Körper ohnehin schon durch die Erkältung sehr geschwächt ist. Du hast geschrieben, dass dies nach dem Aufstehen geschehen ist.
Das ist ein typisches Symptom. Das Aufstehen kam für deinen Körper so überraschend, dass er nicht schnell genug aus der Ruhephase (=niedriger/normaler Blutdruck) in welcher man sich im Sitzen/liegen befindet, rauskam. Das hatte zur Folge, dass dein Blut noch nicht schnell genug im Kreislauf zirkulierte und dir wurde schwarz vor Augen, da dein Körper durch die Erkältung zusätzlich noch geschwächt ist. Das ist nicht schlimm und in deiner Situation nachvollziehbar.

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Ja, du kannst die Prüfung selbstständig nachholen, musst sie aber selbst bezahlen.

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Hallo,

Die Ausbildungsordnung der Industriekaufleute sieht vor, dass, wenn ein Prüfungsbreich mit ungenügend bewertet wurde, die Abschlussprüfung  nicht bestanden wurde. Dies ist leider bei dir der Fall. (Steuerung und Kontrolle).

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Hallo,

die korrigierten Punkten würden dem Gesamtergebnis zugerechnet, sodass ein Bestehen ohne Wiederholungsprüfung eventuell möglich wäre. Es besteht außerdem noch die Möglichkeit einer "mündlichen Ergänzungprüfung", falls es doch nicht ganz reichen sollte.

Wichtig ist jedenfalls, dass ein fristgerechter Widerspruch eingelegt wird (max. 4 Wochen nach Erhalt des Bescheides!!). Bei normalen Postweg bedeutet dies Poststempel +3 Tage +4 Wochen. Ist der Bescheid persönlich oder per Einschreiben eingegangen, gilt die Frist ohne die zusätzlichen 3 Tage.

Bitte auch unbedingt daran denken, dass der Widerspruch begründet sein muss! Ein "ich fühle mich ungerecht benotet" reicht nicht aus. :)

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Ich zitiere mal!

Weight Watcher Punkte für Sie berechnen

  • für Männer gibt es 15 Punkte, als Frau bekommt man 7 Punkte.
    • auch für das Alter gibt es verschiedene Punkte: 18-20 Jahre = 5 Punkte, 21-35 Jahre = 4 Punkte, 36-50 = 3 Punkte, 51-65 Jahre = 2 Punkte, über 65 Jahre = 1 Punkt
    • auch auf Ihr aktuelles Gewicht kommt es an: Sie nehmen nur den Zehntel wert: bei 76kg wären es 7 Punkte, bei 103kg wären es 10 Punkte usw.
    • bei einer Größe über 1,60m kann man 2 Punkte addieren, unter 1,60m = 1 Punkt
    • wie oft Sie täglich in Bewegung sind wird auch gewichtet: bewegen Sie sich gar nicht = 0 Punkte, bei etwas Bewegung = 2 Punkte, bei durchaus viel Bewegung = 4 Punkte, bei täglich viel Bewegung = 6 Punkte.
    • nun kommt es noch auf Ihr Ziel an. Wollen Sie ihr Gewicht halten, addieren Sie 4 Punkte, wenn Sie Gewicht verlieren wollen = 0 Punkte.
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http://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/rente/tid-8425/rentenrechner_aid_231122.html

Könnte Dich vielleicht interessieren.

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Die grünen Sterne bei der Polizei stehen für den mittleren Dienst. Dieser wurde abgeschafft, bzw. man kann sich nicht mehr für ihn bewerben. Für den gehobenen Dienst, also die silbernen Sterne, brauchst du mindestens einen Abschluss mit Studienberechtigung, da du während der Ausbildung an eine Fachhochschule für öffentliche Verwaltung gehen musst.

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Die positiven (und negativen) Effekte kommen ganz auf die Pille + dessen Benutzer an. Wie du auf welche Pille reagierst und andersrum, kann man dir leider nicht im Voraus sagen.

Auch die Einnahme der Pillen ist verschieden, da es eben nicht nur eine gibt. Die meisten Pillenblätter haben allerdings 21 Tage (also 21 Filmtabletten), die du nehmen musst, und danach folgt in der Regel eine 7-tägige Pause. Während dieser Pause bekommst du deine Tage! Mit Hilfe der Pille kannst du das Eintreten deiner Tage also sehr genau steuern.

Dir ist es allerdings möglich, die Pille "durchzunehmen", d.h., die Pause auszulassen. Dann bekommst du deine Tage nicht, wenn du sie hättest eigentlich kriegen sollen. Sollte man aber nicht zu oft machen ;)

Wenn du die Pille mal vergisst, ist das nicht direkt schlimm. Die meisten Pillen kannst bis zu 12h nachnehmen. Also wenn du sie innerhalb 12h nachnimmst, ab der Zeit an der du sie hättest eigentlich nehmen sollen, ist das nicht gefährlich.

Wenn du sie ein mal komplett vergisst solltest du sie aber auch nach Ablauf dieser 12h trotzdem nachnehmen. Dann solltest du allerdings die Pille durchnehmen, um den Schutz 100% zu gewährleisten.

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Die Frage habe ich deshalb gestellt, weil Du, falls das Gerät wirklich erst 1 Jahr alt ist, du ohnehin noch die gesetzliche Gewährleistung darauf hast und in Anspruch nehmen kannst.

Garantie und Gewährleistung ist ein Unterschied. Die Gewährleistung beträgt 2 Jahre und wird vom Gesetz gesichert ! (Das heißt, dass du innerhalb von 2 Jahren das Produkt kostenfrei nachbessern oder austauschen lassen kannst !) Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers.

Wenn ich Du wäre würde ich mit dem Gerät zu einem Geschäft vor Ort gehen, das mit Apple zusammenarbeitet oder sogar dazu gehört; dort dann das Problem schildern und am besten vorzeigen. Da können sie Dich ja nicht einfach so abschütteln. Wenn es wirklich ein Defekt ist, ist das Geschäft dazu verpflichtet es auszubessern oder dir ein neues Gerät zu schicken - kostenfrei !

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Ja, er darf so bewerten. Zwar hast Du 2 einsen geschrieben, aber auch die sonstigen Leistungsnoten haben einnen hohen Wert, und diese sehen bei Dir leider nicht so rosig aus.

Trennt man Arbeits- und SLNoten kommt da rein rechnerisch eine 2,6 bei raus. Da hat er wohl großzügig aufgerundet.

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Da du in Deutschland das Recht auf informationelle Selbstbestimmung hast, darf dein Lehrer dies nicht ohne weiteres, vor allem was deine Noten angeht.

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Solange du entschuldigt fehlst, sollten keine Probleme auftauchen. Ein Gespräch kann deine Klassenlehrerin sicherlich mit dir führen, bei 15 entschuldigten Fehltagen sollte das aber keine negativen Konsequenzen mit sich ziehen!

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Hallo :)

http://www.youtube.com/watch?v=AgCrwvHPw-M

Sicher etwas gewöhnungsbedürftig, aber ich finds klasse :)

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Meine Lage vor Gericht? (Nötigung, Körperverletzung, Einbruchdiebstahl)

Um die genaue Sachlage zu schildern:

Ich habe eine Zeit lang bei einem ehemaligen Freund von mir gewohnt. Er heisst André und wohnte in einer Obdachlosenunterkunft. Dort wohnen in anderen Appartments noch sehr viele andere Verbrecher, und ist polizeibekannt als "Bullenkloster", ebenfalls bei der Staatsanwaltschaft und Richterin.

Ich selbst gehe noch zur Schule, aufs Gymnasium und bin nie auffällig wegen Körperverletzung geworden. Ein weiterer Mitwohner bei André hatte Schulden bei einem Kriminellen namens Artur. Artur hat deswegen gegen Vormittag an dem Tag energisch und drohend gegen Andrés Tür geklopft. Als Ruhe einkehrte bin ich mit dem Mitwohner weg, André zurücklassend.

André war, als ich gegen Abend die Lage kundschaften ging, verprügelt worden und hat mich beschuldigt. Es gibt keine direkten Nachweise wo ich zu dem Zeitpunkt war, aber auch keine Beweise dass ich das getan haben soll.

Hintergrundinformationen die sicher von Wichtigkeit wären,

ich wurde in der Anklageschrift beschuldigt, Wertgegenstände aus seiner Wohnung geräumt zu haben, NACHDEM der Geschädigte seine Sachen holen ging, in dem Wissen, dass er nicht mehr zurückkehrt. Was ja mal mega keinen Sinn macht! Ich wurde auch beschuldigt seine völlig zerkratzten Journey-CD-Alben gestohlen zu haben.

Des Weiteren soll ich ihn um Geld erpresst haben obwohl mir bewusst war, dass André des Nachts loszog um in Mülltonnen nach Essen zu fischen und mit seinen Rechnungen und Mieten am Überzugslimit war und selbst bald rausgeschmissen werden würde.

Da André bei seiner Ausbildung gekündigt wurde und zu faul war, gewisse Anträge zu stellen, aber lieber Raubzüge gemacht hat und er deswegen selbst noch eine Anzeige am laufen hat bei der gleichen Richterin wie die ich bekomme.

Und mal ganz ehrlich, eine solche Person um Geld zu erpressen ist ja wohl mal überdämlich, ich meine das macht doch ebenfalls absolut keinen Sinn.

Es steht auf der Zeugenliste eine Alexandra, die Mutter von Andrés bestem Freund bei der er lange wohnte. Diese ist mir nie über den Weg gerannt und ich kenne sie nicht. Ich habe nichts getan und Angst, da ich 19 bin, keine Kosten tragen kann und eine Geliebte habe die ich unglaublich vermissen würde wenn ich in Arrest komme oder Sozialstunden machen muss und ich viel zu vernünftig bin sowas zu tun,

das alles habe ich in der Stellungnahme, die die Richterin lesen wird, reingeschrieben.

Jetzt aber das Problem, meine Mama hat mir gesagt, die Richterin entscheidet nach Tatmotiven, und sie meinte dass es logisch wäre jemanden zu nötigen Geld aufzutreiben wenn er keines hat. Das finde ich aber ganz und gar nicht. Sie meinte außerdem, dass die Richterin bei André keinen Grund sehen wird, dass er lügt. Aber er ist doch selbst kriminell, wie die 3000 anderen Verbrecher, und schon verurteilt. :-( Und dann noch das mit dieser Alexandra-Fake-Zeugin. -.- :/

Bitte helft mir. :-/ ...

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Hallo :) Zu erst ein mal: Ein Richter entscheidet sicherlich nicht im wesentlichen nach Tatmotiven, sondern nach Beweisen und deren Qualität !

Außerdem glaube ich nicht, dass ein Richter einem Vorbestraften kriminellen mehr Glaubwürdigkeit verleihen würde.

Wie das ganze Verfahren ausgeht wird dir hier niemand sagen können ...

Fest steht jedenfalls: Wenn André und die falsche Zeugin bei ihrer Geschichte bleiben und sich nicht gegenseitig Widersprüche leisten, sieht es schlecht für dich aus.

Wie ist dein Verhältnis zu dem Mitbewohner ? Steht er eher auf Andrés oder deiner Seite? Sollte er auf deiner Seite stehen, rate ich dir, ihn dem Gericht als Zeugen vorzustellen. Er könnte dir Glaubwürdigkeit für deine (wahre) Geschichte schenken.

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