Hallo,
das kann er nicht. Besteht das Arbeitsverhältnis für mind. 6 Monate hast du sogar Anspruch auf den vollen Urlaub für 12 Monate.
Hallo,
das kann er nicht. Besteht das Arbeitsverhältnis für mind. 6 Monate hast du sogar Anspruch auf den vollen Urlaub für 12 Monate.
Das vereinigte Königreich gehört doch zur EU? ...
Hallo,
am besten in die Ausbildungsordnung des Berufes schauen:
https://www.gesetze-im-internet.de/b_romkfausbv/BJNR412500013.html
Unter der Überschrift "Anlage 1" nach Paragraph 9 findest du die sachliche Gliederung deines Berufes, also das, was dir vermittelt werden soll. Dort sind auch alle BWL Inhalte aufgelistet.
Hallo,
wenn dir schwarz vor Augen wird, bedeutet das, dass dein Blutdruck zu niedrig ist. Dein Blut zirkuliert in diesem Moment also nicht schnell genug um alle Organe für die entsprechende Tätigkeit zu versorgen.
In deinem Fall gehe ich davon aus, dass dein Körper ohnehin schon durch die Erkältung sehr geschwächt ist. Du hast geschrieben, dass dies nach dem Aufstehen geschehen ist.
Das ist ein typisches Symptom. Das Aufstehen kam für deinen Körper so überraschend, dass er nicht schnell genug aus der Ruhephase (=niedriger/normaler Blutdruck) in welcher man sich im Sitzen/liegen befindet, rauskam. Das hatte zur Folge, dass dein Blut noch nicht schnell genug im Kreislauf zirkulierte und dir wurde schwarz vor Augen, da dein Körper durch die Erkältung zusätzlich noch geschwächt ist. Das ist nicht schlimm und in deiner Situation nachvollziehbar.
Ja, du kannst die Prüfung selbstständig nachholen, musst sie aber selbst bezahlen.
Ship Wrek & Zookeepers - Ark
Hallo,
Die Ausbildungsordnung der Industriekaufleute sieht vor, dass, wenn ein Prüfungsbreich mit ungenügend bewertet wurde, die Abschlussprüfung nicht bestanden wurde. Dies ist leider bei dir der Fall. (Steuerung und Kontrolle).
Hallo,
die korrigierten Punkten würden dem Gesamtergebnis zugerechnet, sodass ein Bestehen ohne Wiederholungsprüfung eventuell möglich wäre. Es besteht außerdem noch die Möglichkeit einer "mündlichen Ergänzungprüfung", falls es doch nicht ganz reichen sollte.
Wichtig ist jedenfalls, dass ein fristgerechter Widerspruch eingelegt wird (max. 4 Wochen nach Erhalt des Bescheides!!). Bei normalen Postweg bedeutet dies Poststempel +3 Tage +4 Wochen. Ist der Bescheid persönlich oder per Einschreiben eingegangen, gilt die Frist ohne die zusätzlichen 3 Tage.
Bitte auch unbedingt daran denken, dass der Widerspruch begründet sein muss! Ein "ich fühle mich ungerecht benotet" reicht nicht aus. :)
Ich zitiere mal!
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Die grünen Sterne bei der Polizei stehen für den mittleren Dienst. Dieser wurde abgeschafft, bzw. man kann sich nicht mehr für ihn bewerben. Für den gehobenen Dienst, also die silbernen Sterne, brauchst du mindestens einen Abschluss mit Studienberechtigung, da du während der Ausbildung an eine Fachhochschule für öffentliche Verwaltung gehen musst.
Kauf auf Probe :-)
Die positiven (und negativen) Effekte kommen ganz auf die Pille + dessen Benutzer an. Wie du auf welche Pille reagierst und andersrum, kann man dir leider nicht im Voraus sagen.
Auch die Einnahme der Pillen ist verschieden, da es eben nicht nur eine gibt. Die meisten Pillenblätter haben allerdings 21 Tage (also 21 Filmtabletten), die du nehmen musst, und danach folgt in der Regel eine 7-tägige Pause. Während dieser Pause bekommst du deine Tage! Mit Hilfe der Pille kannst du das Eintreten deiner Tage also sehr genau steuern.
Dir ist es allerdings möglich, die Pille "durchzunehmen", d.h., die Pause auszulassen. Dann bekommst du deine Tage nicht, wenn du sie hättest eigentlich kriegen sollen. Sollte man aber nicht zu oft machen ;)
Wenn du die Pille mal vergisst, ist das nicht direkt schlimm. Die meisten Pillen kannst bis zu 12h nachnehmen. Also wenn du sie innerhalb 12h nachnimmst, ab der Zeit an der du sie hättest eigentlich nehmen sollen, ist das nicht gefährlich.
Wenn du sie ein mal komplett vergisst solltest du sie aber auch nach Ablauf dieser 12h trotzdem nachnehmen. Dann solltest du allerdings die Pille durchnehmen, um den Schutz 100% zu gewährleisten.
Die Frage habe ich deshalb gestellt, weil Du, falls das Gerät wirklich erst 1 Jahr alt ist, du ohnehin noch die gesetzliche Gewährleistung darauf hast und in Anspruch nehmen kannst.
Garantie und Gewährleistung ist ein Unterschied. Die Gewährleistung beträgt 2 Jahre und wird vom Gesetz gesichert ! (Das heißt, dass du innerhalb von 2 Jahren das Produkt kostenfrei nachbessern oder austauschen lassen kannst !) Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers.
Wenn ich Du wäre würde ich mit dem Gerät zu einem Geschäft vor Ort gehen, das mit Apple zusammenarbeitet oder sogar dazu gehört; dort dann das Problem schildern und am besten vorzeigen. Da können sie Dich ja nicht einfach so abschütteln. Wenn es wirklich ein Defekt ist, ist das Geschäft dazu verpflichtet es auszubessern oder dir ein neues Gerät zu schicken - kostenfrei !
Vorab eine Frage: Wie alt ist das Gerät?
Ja, er darf so bewerten. Zwar hast Du 2 einsen geschrieben, aber auch die sonstigen Leistungsnoten haben einnen hohen Wert, und diese sehen bei Dir leider nicht so rosig aus.
Trennt man Arbeits- und SLNoten kommt da rein rechnerisch eine 2,6 bei raus. Da hat er wohl großzügig aufgerundet.
Da du in Deutschland das Recht auf informationelle Selbstbestimmung hast, darf dein Lehrer dies nicht ohne weiteres, vor allem was deine Noten angeht.
Solange du entschuldigt fehlst, sollten keine Probleme auftauchen. Ein Gespräch kann deine Klassenlehrerin sicherlich mit dir führen, bei 15 entschuldigten Fehltagen sollte das aber keine negativen Konsequenzen mit sich ziehen!
Hallo :)
http://www.youtube.com/watch?v=AgCrwvHPw-M
Sicher etwas gewöhnungsbedürftig, aber ich finds klasse :)
Hallo :) Zu erst ein mal: Ein Richter entscheidet sicherlich nicht im wesentlichen nach Tatmotiven, sondern nach Beweisen und deren Qualität !
Außerdem glaube ich nicht, dass ein Richter einem Vorbestraften kriminellen mehr Glaubwürdigkeit verleihen würde.
Wie das ganze Verfahren ausgeht wird dir hier niemand sagen können ...
Fest steht jedenfalls: Wenn André und die falsche Zeugin bei ihrer Geschichte bleiben und sich nicht gegenseitig Widersprüche leisten, sieht es schlecht für dich aus.
Wie ist dein Verhältnis zu dem Mitbewohner ? Steht er eher auf Andrés oder deiner Seite? Sollte er auf deiner Seite stehen, rate ich dir, ihn dem Gericht als Zeugen vorzustellen. Er könnte dir Glaubwürdigkeit für deine (wahre) Geschichte schenken.