Dürfen Lehrer Schülern ihre (Hosen-)Taschen nach Betrugsversuch durchsuchen?
Also, jemand aus meinem Freundeskreis wurde letztens beim Betrügen in einer Klassenarbeit erwischt, daraufhin steckte er das Betrugsmittel, in dem Fall der "Spicker", reflexartig in seine Hosentasche. Anschließend forderte die Lehrerin diesen auf, ihn "her zu geben", mein Freund erwiederte mit "nein, ich habe garnichts", er bekam daraufhin eine 6 in der Arbeit, aber nehmen wir mal an, die Lehrerin wäre körperlich geworden, und hätte versucht, in die Tasche zu fassen, wäre das verboten (und würde somit unter das Persönlichkeitsrecht fallen)?
Lieben Gruß