Hallo,

lies mal diesen zivilrechtlichen Paragrafen.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 823 Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Lg

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Hallo,

Was du machen könntest ist immer wieder neu angaloppieren (3-4 Sprünge und wieder durchparieren. Wenn es rennt sofort durchparieren. Und nicht in den leichten sitz gehen. Nur in den leicht entlastenden. Auch kannst du das Pferd nach links und rechts stellen.

Lg

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