Hallo!

Einen Punkt wirst du wohl nicht bekommen, weil der Zoll es nicht an die Bußgeldstelle weiter leitet.

Der Zoll kann auch kein Bußgeld für vorschriftswidriges Halten verhängen.

Außerdem kannst Du nicht für etwas belangt werden, was Du nicht getan hast.

Darum nehme ich an, dass du die Verwarnung für Mißachtung des Anhaltesignals bekommen hast. Das ist gerechtfertigt, wenn man dir unterstellt, dass du nicht anhalten wolltest.

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Bei dem Wert sollte man zumindest eine zügige Antwort und die Sendungsnummer erwarten können. Bei EBay-Kleinanzeigen sollte man die Ware immer abholen, weil es lange nicht so sicher ist, wie Ebay selbst. 

Die bleibt nur anschreiben, anmahnen, Strafantrag bei der Polizei. Allerdings werden die Erfolgsaussichten gering sein, wenn es ein bewusster Betrug ist. Einzig und allein die Bankverbindung könnte Rückschlüsse auf die Person geben. Ich würde ihn weiter höflich abschreiben, nach einer Woche eine Frist setzen und Strafantrag androhen und nach ca. 14 Tagen zur Polizei gehen. 

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Erst einmal ist die Frage, ob Deine Handynummer im Telefonbuch steht. Ich bin mir ziemlich sicher, dass es ein Scherz oder Racheakt ist. Entgegen vieler Kommentare zeigt die Polizei sehr wohl ihre Rufnummer an, wie einem. Auch schon der gesunde Menschenverstand sagt.

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Freiheitsberaubung durch Fahrscheinkontrolleure?

Hey!

Darf ein Kontrolleur einen Fahrgast, der ein Ticket hat vor die Wahl stellen, entweder aussteigen und 60€ bezahlen oder die Haltestelle verpassen und Ticket in der Bahn vorzeigen?

Ich bin gerade mit der Rheinbahn nach Hause gefahren.

Kurz bevor ich aussteigen wollte, stand eine Kontrolleurin vor mir.

Die Bahn ist gerade in meine Ausstiegshaltestelle gefahren, mir war klar, dass ich die Haltesteller verpassen werde, wenn ich jetzt mein Ticket hinzeige.

Also habe ich dieser Frau gesagt, dass ich hier aussteigen muss.

"Ja, aber erst zeigen sie mir ihren Fahrschein!"

Da bin ich aufgesprungen und habe zu ihr gesagt, dass ich jetzt aussteige und ihr draußen das Ticket zeige.

"Wenn wir jetzt aussteigen müssen, dann schreibe ich sie auf und das kostet 60€."

Da war bei mir Schluss! Ich habe ihr dann mit viel Nachdruck gesagt, dass ich Ihr draußen das Ticket zeige und ich keine 60€ dafür bezahle und dass ich die Polizei rufen werde, weil das hier gerade Freiheitsberaubung ist.

Mittlerweile waren wir ausgestiegen und ich war von der Frau und 2 Typen umgeben, die mich versuchten zu packen.

Ich habe dann zu denen gesagt:"Leute, wenn ihr nicht euer blaues Wunder erleben wollt, dann bleibt mir vom Leib, ich hole jetzt mein Ticket raus."

Dann habe ich mir mein Handy geschnappt und die Polizei angerufen, dann hat aber einer der komischen Typen die Frau beiseite geschoben und mein Ticket angesehen und gesagt, dass es ok ist.

Schade, dass bei der Polizei keiner ans Telefon gegangen ist.

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Du bist einfach ein absoluter Querulant, der anderen das Leben schwer machen will und es sich dabei selbst schwer macht. Für Dich suchst Du jede erdenkbare Ausrede und für andere lässt Du Tatsachen nicht gelten. Alleine Dein Satz, dass die Kontrolleure sonst immer aussteigen, zeigt, dass Du Dir einen Spaß daraus machst. Der ist dieses Mal eben nach hinten los gegangen. Sei froh, dass sie Deine Fahrkarte nicht gegessen haben und Dir 60 Euro aufgebrummt haben. Das hätte ich nämlich bei so einem Klugscheisser gemacht!

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Deine Frage wurde ja ausreichend von anderen beantwortet. Allerdings kann ich mir den Kommentar nicht verkneifen, dass ich mich wundere, wie man sich jetzt so in die Hose machen kann, nachdem man bewusst Eigentum anderer zerstört und diesen unendlichen Schaden zugeführt hat. Wer so handelt, kann nicht hoch genug bestraft werden! 

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Frist setzen, dann ganz wichtig: schriftlich vom Kaufvertrag zurücktreten!

Dann kannst Du einen Mahnbescheid beantragen.

Sollte dieser ignoriert werden,

Kannst Du einen Vollstreckungsbescheid beantragen.

Die Sache mit dem Strafantrag wegen Betrugs kannst Du natürlich auch machen, das ist jedoch eine ganz andere Angelegenheit und hat mit der Rückzahlung nichts zu tun.

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Du schlägst, weil man Dich provozierend anschaut? Wie wäre es mit einer Therapie?

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Wer ein Haus bauen will und sich dazu erst Rat in einem Forum holen muss, sollte seinen Kauf lieber überdenken.

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Er will Freundschaft, ich will mehr, was soll ich tun?

Ich habe vor 2 Monaten einen lieben Mann (geschieden) durch Lovoo kennengelernt. Wir chatteten, telefonierten, Skype und trafen uns 3 mal. Wir waren uns auf Anhieb sympathisch und haben uns toll unterhalten und verstanden uns blendend. Beim 3. Treffen verbrachten wir ein Wochenende zusammen und haben miteinander geschlafen.

Als das Wochenende vorbei war, hatten wir miteinander über die Vorstellungen geredet und er meinte, dass er noch nicht bereit für eine feste Beziehung sei. Ich sei eine wunderschöne Frau, so verständnisvoll und lieb. Bei mir würde alles perfekt passen, nur sei es schade, dass er sich nicht verliebt hätte. Er wünsche sich eine feste Beziehung, aber wie gesagt er sei nicht bereit. Kann es sein, dass auf emotionale Distanz ging, weil es ernst wurde? Denn ich dachte alle Zeichen bei ihm standen am Anfang auf verliebt sein, wie (Lange in die Augen schauen, er wollte mich ständig berühren und küssen, er merkte sich die kleinsten Dinge über mir, fragte interessiert nach) ??

Ich sagte ihm darauf natürlich, dass ich kein Problem damit hätte und auch noch nicht bereit für eine feste Beziehung aber mich freuen würde, wenn wir Freunde bleiben könnten. Er freute sich und seit dem sind wir nur noch gute Freunde. Chatten, sah ihn fast ein Monat nicht mehr weil er fast eine Stunde von mir entfernt wohnt.

Die Wahrheit ist, dass ich in ihm total verknallt bin. Er geht mit seinen Kinder für 4 Wochen nach Griechenland. Danach will er mich besuchen. Ich finde die Pause zwischen uns sehr gut. Er will zu mir kommen und hier bei mir übernachten. Was mache ich, wenn er mit mir wieder schlafen will? Denkt ihr, dass die 4 Wochen in ihm eine Sehnsucht auslösen könnte, so dass er sich in mich verlieben könnte? Das möchte ich... wie kann ich das anstellen? Soll ich ihm in der Zeit keine SMS schreiben oder nur zu seinem Geburtstag am 20. Juli?

Soll ich ihn beim Besuch in die Kumpelrolle schieben und sagen, dass mir nicht danach sei mit ihm zu schlafen? Könnte in ihm das eine Art Jagdinstinkt auslösen? Was soll ich bloss machen?

Vielen Dank für eure Hilfe Stella

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Erst einmal finde ich den Mann sehr ehrlich.

Er hat mit offenen Karten gespielt.

Was er wann warum fühlen könnte, kann Dir hier keiner ernsthaft beantworten.

Ich würde ihn keinesfalls bedrängen.

Sollte er bei Dir übernachten wollen, würde ich dieses ablehnen oder zumindest den Beischlaf. Wenn er (momentan) für keine Beziehung bereit ist, wird er dafür Verständnis haben, dass Du nicht nur zur Befriedigung herhalten möchtest.

Solltest Du immer für alle seine Wünsche zur Verfügung stehen, wirst Du damit seinen Wunsch nach einer festen Beziehung keinesfalls beschleunigen.

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Welche Strafe kann auf einen zukommen, wenn er in der Öffentlichkeit den Hitlergruß zeigt?

Hallo Leute, ich war gestern mit etwa 8-9 Freunden unterwegs, die deutsch, aber auch Ausländer sind und ich selber bin Türke (wir sind alle 14-15 Jahre alt) und jetzt komme ich zum Hauptteil:

Wir standen ganz normal in einem Kreis, weil wir auf jemanden gewartet haben und plötzlich begann ein Typ, der etwa 30 war, einen der deutschen Freunden von mir grundlos anzumachen und zu beledigen, woraufhin ich mich direkt für meinen Freund eingesetzt habe und gefragt habe, was das soll und weshalb der sowas tut. Der Typ hat auch mich beleidigt und mir sogar mit Schläge gedroht... Ich meine, ich würde ihn wahrscheinlich eh auf den Boden packen können, auch wenn er 30 ist und ich erst 15, denn ich sah deutlich kräftiger aus als er, aber trotzdem... Ein 30 Jähriger bedroht einen 15 Jährigen? Hallo, geht's noch?! Naja, wie auch immer... Ich habe ihm gesagt, wenn er mich unbedingt schlagen will, dann soll er zu mir kommen (der war etwa 10m von uns entfernt und hat alles gerufen, sodass jeder Fremde in der Umgebung alles mitbekommen hat) und hat mich kurz weiterhin beleidigt und sich direkt schon an einen dunkelhäutigen Freund von mir zugewandt und ihn beleidigt. Als meine Freunde und ich dann gehen wollten, weil wir keine Lust auf so einen Typen hatten, rief er mir noch folgendes hinterher: "Verpis* dich, Oussama!" (bin Laden) und das hat mich dann schon ziemlich wütend gemacht, weshalb ich mich nochmal umgedreht habe und ihm meinen Mittelfinger gezeigt habe, woraufhin der Typ uns allen dann den Hitlergruß gezeigt hat! Wir haben zwar die Polizei nicht gerufen, da wir da auch an dem Ort nicht vertraut waren und uns nicht gut auskannten, da es eine Klassenfahrt war und ich würde jetzt trotzdem aus Neugier wissen, was wäre, wenn ich die Polizei gerufen hätte und eine Anzeige auf folgende Faktoren erstatten würde:

-Uns anmachen und beleidigen (also beginnen, Streit zu machen)

-Mir mit Schläge drohen

-den Hitlergruß zu machen

Jetzt kann ich die Polizei eh nicht mehr alarmieren, da es vorbei ist und ich auch nicht mehr auf Klassenfahrt bin, aber wie gesagt, ich habe nur gefragt, weil ich wissen wollte, was er für eine Strafe erhalten könnte...

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Wie hoch die Strafe ausgefallen wäre, kann Dir keiner sagen.

Das hängt von der Tagesform des Richters, den Vorstrafen und den Lebensumständen des Beschuldigten ab. Und auch von der Beweisbarkeit, sprich den Zeugen.

Strafbar gemacht hat er sich wegen Beleidigung, Bedrohung und Verwendung von Kennzeichen verbotener verfassungsfeindlicher Organisationen. Somit hätte sich eine Anzeige sicherlich gelohnt.

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Karriereplanung: Ist der gehobene Dienst bei der Polizei eine berufliche Sackgasse?

Hallo Community,

ich mache voraussichtlich im Sommer 2016 mein Abitur (Schnitt dürfte bei 2,6 - 2,8 liegen) und würde danach gerne zur Polizei gehen. Mein vorheriger Kandidat war die Bundeswehr, aber nachdem ich mir da laaaange Gedanken drüber gemacht habe, bin ich zu dem Schluss gekommen, mir vielleicht eine Alternative zu suchen.

Aufgrund des angestrebten Abiturs wäre ich ja für den gehobenen Dienst qualifiziert. Wie dort die Ausbildung mitsamt Studium abläuft, weiß ich in etwa. Nachdem ich dort Erfahrung sammeln und mich bewähren konnte, würde ich gerne in den höheren Dienst wechseln, da mir Managementaufgaben sehr viel Spaß bereiten (ich bin in der SV meiner Schule und in der Chefredaktion der Schülerzeitung und muss sagen, dass ich damit echt gut klarkomme und es mich echt glücklich und stolz macht, solche Aufgaben zu erledigen).

Ich meine auf http://www.komba.de/fileadmin/user_upload/ovduesseldorf/PDF/Neues_Laufbahnrecht.pdf gelesen zu haben, dass ein Laufbahnwechsel vom gehobenen in den höheren Dienst bei bestandener Eignungsauswahl theoretisch möglich ist, wenn der Bewerber seit mindestens 2 Jahren ein Amt der Besoldungsstufe A12 bekleidet und sich ca ein Jahr lang in Aufgaben des höheren Dienstes bewährt hat. Dafür infrage käme dann ja nur der Hauptkommissar mit 4 Sternen. Demnach müsste man ja vom PK (A9) über POK (A10), PHK mit 3 Sternen (A11) auf den PHK A12, also insgesamt drei Dienstgrade aufsteigen, um diese Möglichkeit nutzen zu können.

Nun zu meinen Fragen:

  1. Wie lange dauert der Weg vom PK A9 zum PHK A12 bei guter Leistung? Gibt es da Beförderungszeiten wie in der Bundeswehr oder ist das rein leistungsabhängig?

  2. Gibt es neben der oben geschilderten Variante (wenn sie überhaupt richtig ist) noch mehr möglichkeiten, sich aus dem gehobenen Dienst für den höheren zu qualifizieren?

  3. Wie gut stehen die Chancen überhaupt, bei einer ordentlichen Portion Engagement die Laufbahn wechseln zu können?

  4. Wozu würdet ihr mir generell raten? Landespolizei (in meinem Fall SH oder alternativ HH) oder die BPOL?

Ich danke euch schonmal vorweg :)

Liebe Grüße Lennert

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Ganz im Ernst: wenn Du unbedingt in den höheren Dienst möchtest, studiere Jura. Der andere Weg ist theoretisch möglich, aber wenn es überhaupt klappt, kannst Du mindestens 20 Jahre rechnen...

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War es Notwehr?

Also es ist so,ich war letztens mit meiner Schwester,besten Freundin und 2 Kumpels unterwegs. Draußen trafen wir uns kurz mit einem Bekannten. Dessen Freundin(mit der ich Streß hab) und ihr Bruder waren dabei. Meine Schwester,meine Freundin und mein Kumpel saßen hinten auf der Mauer,wir anderen standen vorne. Die Bekannte (mit der ich Streß hab und zwar hat sie über mich ein Pferd vermittelt bekommen mit Schutzvertrag,sich aber nicht an den Vertrag gehalten und somit das Pferd weggeholt bekommen,zumal dann rauskam,dass sie Hartz 4 bekommt) schaute mich die ganze Zeit so aggressiv an. Ich sagte dann was is,wegen dem Pferd usw. Sie dann so ja sie hat ein neues Pferd,ich dann so: bezahl doch erst einmal deine Schulden am Stall(am alten Stall hat sie noch Schulden), bevor du dir von Hartz 4 ein Pferd nimmst. Dann machte ihr Bruder den ich nichtmal kenne mich dumm von der Seite an,machte ja er hat keine Angst vor der Polizei usw und warf eine Bierflasche nach mir,sie fiel vor mir auf den Boden. Dann ging er einen Schritt auf mich zu und hob die Hand(wollte mich wohl schlagen). Ich sprühte im dann zur Notwehr Pfefferspray ins Gesicht(wie sonst sollte ich mich als Frau da wehren)? Dann haute mir seine Schwester ihre Handtasche über(sie ist so eine 200 Kilo Braut) und ich sprühte auch in ihre Richtung Pfefferspray(alles nur um mich zu verteidigen). Dann sind die abgehauen. Ich hab sie nun angezeigt wegen Körperverletzung und ihn wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung. Jedenfalls meinte die Polizistin dann normal darf man kein Pfefferspray nutzen. Kann nun was auf mich noch zukommen? Es war doch Notwehr,nur zur Verteidigung und dafür gibt es ja genug Zeugen. Weiß das jemand? Wie soll man sich sonst verteidigen,dafür is doch Pfefferspray da um sich in Not zu verteidigen ?

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Ganz so einfach ist es nicht. Pfefferspray ist tatsächlich nur zur Abwehr von Tieren erlaubt. Das dürfte auch drauf stehen. Wenn Du es zur allgemeinen Verteidigung auch gegen Menschen mit Dir herumträgst, dann nutzt Du es falsch und der Richter wird not amused sein. Wenn Du es gegen Tiere einsetzen willst, weil Du Angst vor Hunden hast, und es dann im Notfall beim Angriff eines Menschen als letztes Mittel nutzt, dann ist das eine andere Sache. Der ursprüngliche Nutzen ist hier wichtig. Zur Notwehr kann man Dir hier keine abschließende Auskunft geben. Es gibt auch eine Überschreitung der Notwehr. Stand wirklich ein Angriff bevor? Oder war es nur eine Drohung? Gab es kein geringeres Mittel zur Abwehr? Hättest Du nicht zu den Deinen Freunden kaufen können?

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Mit der Polizei kann und muss man nicht dealen. Wenn schon, dann höchstens mit der Justiz. Da musst Du aber schon einiges an Wissen haben, bevor die Staatsanwaltschaft auf Dich zukommt....

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Bringt eine Anzeige etwas oder was für andere Möglichkeiten habe ich?

Ich wurde gestern nach dem Fußballspiel von einem Bekannten massiv über Whatsapp bedroht. Anscheinend konnte er es wohl nicht ab dass seine Bayern verloren haben. Was an sich schon kindisch ist, denn es geht schließlich nur um Fußball. Er schickte mir eine Sprachnotiz in der er sagte, dass er meine Familie und mich abstechen will. Natürlich bezweifel ich es, dass er es wirklich tut. Aber ich muss mir sowas doch nicht gefallen lassen oder? Und ich fände es irgendwie ungerecht, wenn ich ihn einfach so davon kommen lasse. Denn ich finde, für die Drohung hat er eine Strafe verdient. Er wohnt nicht in meiner Stadt, aber hat mir angekündigt, dass er her kommt und da er ein Bekannter ist, weiß er auch wo ich wohne. Das er plötzlich vor meiner Tür steht um mich zu beleidigen oder mich zu schlagen, das traue ich ihm allerdings schon zu. Denn er hat kein Problem damit Frauen zu schlagen. Ich habe deshalb überlegt zur Polizei zu gehen und eine Anzeige zu erstatten. Doch bringt das überhaupt etwas? Denn ich weiß, dann wird er mich erst recht hassen und mir etwas antun wollen, doch ich will mich einfach wehren und nicht wehrlos ihn einfach machen lassen. Er findet das ganze übrigens auch ziemlich lustig. Die Verläufe auf Whatsapp habe ich natürlich noch. Habe ihn auch überall blockiert. Damit nichts mehr kommt. Er hat übrigens auch schon eine Vorstrafe. Ich wollte einfach nur wissen, wenn ich ihn jetzt anzeige, ob es etwas bringt oder ob der Ärger umsonst ist und was ich ansonsten vielleicht tun könnte.

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Auf jeden Fall Anzeige erstatten!

Und immer ein Pfefferspray dabei haben. 

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Leider wird Dir gar nichts abgerechnet! Den Zoll interessiert Deine vorangegangene Ausbildung nicht. Sie hat auch wenig mit der Zoll-Ausbildung zu tun.

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Du kannst zuerst Anzeige erstatten. Wenn sich der Täter ermitteln lässt, bekommst Du die Daten von der Polizei. Damit kannst Du vor Gericht Dein Geld einklagen, wenn es Dir nicht zu aufwändig ist!

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Beim LKA kannst Du Dich nicht direkt bewerben. Du musst ganz normal über die Schutzpolizei gehen. In manchen Ländern kannst Du Dich auch direkt bei der Kripo bewerben, wie z.B. Berlin. Dann musst Du auf freie Stellen beim LKA warten. Das BKA stellt direkt ein. Nach meinem Stand nur im gehobenen Dienst, also mit Abitur'

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