Kommt drauf an was du hattest. Frische Luft kann bei vielen Krankheiten sehr gut sein. Allerdings ist da nicht rumtoben und so was gemeint. Und erlich, würdest du deinem Freund glauben wenn er früh krank ist und dann den ganzen Nachmittag toben kann?
Zuerst einmal sollte man sich nicht unter "Erfolgsdruck" setzen. Es gibt viele Frauen die noch nie einen Höhepunkt hatten und trotzdem Spass am Sex haben. Der Weg dahin mit einem lieben und zärtlichen Partner ist auch schön. Zeit ist ein wesentlicher Faktor. Frauen benötigen meist eine viel längere Phase zum Höhepunkt zu kommen als Männer.
Ich denke für eine umfassende beantwortung deiner Frage haben wir viel zu wenig Detailinfo. das deine frau die kinder nicht mit dem Bus bringen kann, scheint wohl daran zu liegen das der Bus nur ein paar mal pro Tag fährt. Sie würde also die Kinder hinbringen und dann stundenlang da rumlungern müssen weil kein Bus in dieser Zeit ins Dorf fährt. Liege ich mit der Vermutung richtig? Eine Lösung wäre, das die kinder zu Hause bleiben und deine Frau versucht den nötigen soz. Kontakt für die Kinder im Dorf zu finden. Eben andere Eltern mit Kinder und sich zum Spielen verabredet. Somit könntest du ja arbeiten. Das ist sicher nicht die Ideallösung aber besser als am finantiellen Abgrund rum zu eiern. Ein bisschen wundert mich das die Arge dir diesen Vorschlag nicht gemacht hat. Gibt es da Gründe für die wir hier gar nicht wissen? Den Führerschein werden sie auf keinen Fall zahlen. Ich arbeite hier täglich mit Klienten und der Arge aber ein solchen Fall mit diesen Vorraussetzungen ist mir nicht bekannt. Ausnahmen gibt es, wenn zum Beispiel jemand mit einem Führerschein mit Sicherheit wesentlich besser vermittelbar ist, übernimmt die Arge bis zu zwei drittel der Fahrschulkosten. Aber auch da muss man alle Prüfungen im ersten Anlauf schaffen denn alle Zusatzkosten trägt man selber.
Wenn die Freundin sich erst bewirbt und eine Lehrstelle vorweisen kann, wird ihr ohne Probleme der Umzug gestattet und sie kann sogar noch diverse finanzielle Hilfen beantragen. Sie würde dann nur beim alten wohnort Umzugshilfe beantragen und sich im neuen Wohnort bei der Arge neu anmelden. Einfach so umziehen ist sicher möglich, bedarf aber viel Kampf und Durchhaltevermögen. Wenn sie Vorstellungsgespräche hätte usw, kann sie die Fahrtkosten beantragen. Falls es noch Fragen offen sind, noch mal nachfragen.
Das wichtigste an deiner Frage ist, zu klären wieso du nur 20 Stunden und die nur wenn sie nicht körperlich anstrengend ist, ausüben darfst. Wer und warum wurde das so angeordnet? Hierfür scheint es ja zwingende Gründe gegeben zu haben. Arbeiten in einem Restaurant sind auf jeden Fall körperlich sehr anstrengend. Kannst du das überhaupt durchhalten ohne das du Raubbau an der Gesundheit treibst? Es ist keinem geholfen wenn du hier acht Stunden loslegst und dann wochenlang krank bist. Cash und sofort am Abend würde ich gar nichts machen, da bist du weder versichert und strafbar machst du dich auch. Kommt da eine Kontrolle hast du ein Strafverfahren am Hals und bekommst Sanktionen vom Amt. Grundsätzlich gilt bei angegebener Arbeitswoche 20 Stunden nur, das du wöchentlich nicht mehr arbeiten darfst, wie die Stunden aber über die Woche verteilt sind ist egal.
Du mußt die Kamera erst versenden wenn es eine Gutschrift auf deinem Konto gab. Alles andere ist dein Risiko, denn sagen kann man viel und kopierte Quittungen oder ähnliches sind auch keine Sicherheit.
Nach einer Fehlgeburt hat man meißt starke Blutungen (länger als bei normaler Regel. Oftmals rät der Arzt zu einer Ausschabung um Entzündungen vorzubeugen. Scheint bei dir nicht so gfewesen zu sein und warscheinlich warst du erst ganz am Beginn einer Schwangerschaft. Im Prinzip kannst du schwanger werden auch wenn man aus gesundheitlichen Gründen 3 Monate Erholungszeit für den Körper empfiehlt. Es gibt wenn man gesund ist auch keinen Grund jetzt in Panik zu verfallen, das etwas nicht stimmen könnte mit dem Kind oder man wieder eine Fehlgeburt erleidet. Ansonsten ruhig bleiben und ganz normal einen frauenarzt besuchen, der dann alles weitere mit dir bespricht.
das ist unterschiedlich, manche DJ arbeiten bei einer veranstaltung nur mit PC und bereiten zu Hause mit Platte vor, andere machen eben Live Auftritt. Da wird dann direkt und live die Platte vergewaltigt und gesungen.
Strafarbeiten wie referat oder 100 mal den selben Satz, Nachsitzen, in der Ecke stehen, vor der Tür stehen, beim Direktor melden, mit dem Rohrstock auf Finger oder Hintern schlagen, verbales fertig machen (das gibt es leider heute auch noch)
Hypnose im Rahmen einer Therapie und von einem Facharzt kann wirklich was bringen. Aber Hypnose als Spassbringer davon halte ich nichts.
Das klingt bei dir als müßtest du die Partys abarbeiten. Wenn da nix los ist und nur die lange Weile regiert, man am Ende nur rum hängt und am Alk nuggelt, kann man es auch einfach sein lassen. Mit Krampf Spass rein bringen geht eben nicht. Das deine Freundin da nicht für zu gewinnen ist kann ich verstehen. Da bleibe ich auch lieber daheim und lese ein Buch. Offensichtlich hast du ja noch einen "Freundesgruppe Nummer 1" wo es anders ab geht. Dann bleibe doch einfach bei denen. Manchmal ist eine Superparty eben besser als jeden zweiten Tag wo rum hängen.
Die Begründung des Amtes was die Nachzahlung betrifft ist richtig. Das dir zustehende Geld hast du bekommen, die Umverteilung aus welchen soz. Topf es kommt, ist für dich ja unrelevant. An der Zuversienstregelung ändert sich eigentlich gar nichts. Du hast, egal ob du nur Hartz4 bekommst oder ob du Rente + Hartz4 Aufstockung bekommst, 100,-€ + 20% vom Bruttolohn Zuversienst. Wenn ich das richtig verstehe hast du einen Verdienst von 94,-€? Hier gilt die Regelung, bis 120,-€ Zuverdienst werden nicht angerechnet. Das heißt, du darfst die 94,-€ anrechnungsfrei behalten, die 20% gelten aber erst ab 120,-€ Verdienst. Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt. Solltest du noch Fragen haben einfach noch mal melden.
Hier ist wichtig ob es einen vormellen Urlaubsantrag gab und der die zugesagt wurde. Wenn du auf grund der Zusage die Reise gebucht hast und nun auf betriebliche Anordnung nicht die Reise antreten kannst, muss der Betrieb die dir entstandenen kosten übernehmen. Hierfür ist nötig das du dem Chef mitteilst, dass du auf Grund seiner Zusage eine Reise für 4 Tage gebucht hast und die Reisekosten dir auf Grund der knappen Absage natürlich nicht Rückerstattet werden. Solltst du aber einfach im guten Glauben gehandelt haben das du schon frei bekommst oder eben nur mal so dein Boss ein "ja wird schon passen" über den Schreibtisch geknurrt haben wirst du wohl in den sauren Apfel beißen müssen und die Reise abhaken können, samt finanziellen Verlust.
Wie es ausschaut hast du es ja geschafft das die Wohnung im vom Amt gewünschten Finanzlimit liegt. Was wäre gewesen wenn es nicht so ist oder sie doch ablehnen, wie du fürchtest. Die genehmigung vom Amt ist eigentlich nur wichtig für die Erstattung von Umzugskosten und der Kaution. Umzugskosten werden auf Antrag vom Amt bezahlt, Kaution gibt es nur als Darlehen. Wenn du also auf diese beiden Finanzen vom Amt nicht angewiesen bist kannst du die Wohnung auch ohne die Zustimmung vom Amt mieten. Die Miete müssen sie trotzdem zahlen. Solltest du aber drauf angewiesen sein wäre eine Möglichkeit sich das Geld von jemanden zu leien und umziehen. Anschließend einen Anwalt nehmen, Prozesskostenhilfe beantragen und gegen die Entscheidung klagen. Mit dem was ich lese hast du gute Chancen und das Amt hat laut Gesetzgeber mit der Miete einen Spielraum von 10%. Wohnraum für Hartz4 Empfänger gibt es ja nicht wie Sand am Meer und mit dem Baby im Hintergrund hättest du bei einer Klage gute Chancen im nachhinnein doch noch dein Geld zu bekommen. Ich drücke dir die Daumen das am Ende alles zu deinen Gunsten und ohne Gerichte klappt. Für dich und dein Baby alles Gute.
Die Mutter hat 6 Wochen Mutterschutz nach der Entbindung. Dannach kann sie wieder arbeiten gehen und der Vater das Zepter übernehmen. Also ist es möglich das der Mann ab der 6-ten Lebenswoche vom Nachwuchs in Elternzeit gehen kann.
Jeder weiß wie die Kündigungsfristen sind und damit seit ihr vollkommen im Recht. Das sie euch jetzt mit ihren Forderungen nötigen will doch noch auf den einen Monat zu verzichten ist ja offensichtlich. So einfach geht das nicht. Zuerst einmal muss sie dir zur beseitigung der Mängel eine angemessene Frist lassen und es handelt sich ja kaum um lebenswichtige Mängel. Zuerst einmal würde ich ihr schriftlich einen Termin vorschlagen um die aufgezählten Mängel in Augenschein zu nehmen. Zu diesem Termin einen Zeugen und die Kamera mitnehmen. Schließlich kann sie nicht verlangen das du unbesehen einen teuren Handwerker, den Kammerjäger und und sendest, denn die kosten Geld auch wenn sie am Ende gar nichts zu tun hätten. Das sie nichts mehr im Fernsehen sieht ist ja nicht dein Problem, das ist ja im Vertrag nicht so vorgesehen. Dafür kann sie auch keinen Handwerker bestellen und du hast ja deinerseits schon nachgeschaut,was mehr ist als sie wahrscheinlich verdient. Und wie ist das mit den Fliesen? Genau hinschauen ob sie den Schaden nicht gar absichtlich gemacht hat. Wünsch dir noch möglichst stressfreie drei Monate.
Die Anwältin hätte dich informieren müssen das die Regelung um den Unterhalt nicht von der Prozesskostenhilfe getragen wird. Über deine finanzielle Situation war sie ja zweifelsfrei informiert. Mit dem Geld was du zur Verfügung hast und einem abzuzahlenden Kredit kannst du keine weiteren Raten zahlen. Ich würde eine Sozialberatung bei der Caritas oder eine Schuldnerberatung aufsuchen denn die kennen meist Tricks und Möglichkeiten wo man Unterstützung bekommt, entweder finanzielle oder eben Regelungen das du gar nicht zahlen mußt.
Wenn du bei dir die Erfahrung gemacht hast, kann es schon sein. Auf manche Lebensmittel reagiert der Körper eben anders als er soll. Bei mir löst die Kartoffelstärke ab einer bestimmten Menge Migräne aus. Da bleibt einem eben nur die Sachen zu meiden oder stark einzuschränken. Natürlich kann man sich auch die Packung Pillen gegen Sodbrennen bereit legen.
Dafür geboren wird keiner. Der körper gewöhnt sich in der Regel an den Rythmus, einer schneller und der andere eben nicht so gut. Es gibt auch einen Teil die es körperlich gar nicht abfangen. Die können am tage mal 2 Stunden schlafen aber mehr nicht und spätestens nach der dritten Schicht sind sie krank, wegen Schlafentzug. Du wirst eben einfach reinwachsen müssen und sehen wie es bei dir läuft. Als Auszubildender mußt du 18 jahre sein um für nachtschichten herangezogen zu werden, vorher geht nur Früh- und Spätschicht. Wenn du auch am tage genügend schlafen kannst dürfte es wegen deiner seelischen behinderung doch passen.
Wenn man eine Nebentätigkeit beginnt, bzw nebenbei arbeitet muß man den Arbeitgeber darüber in Kenntnis setzen. Er wird dann seine Meinung dazu sagen. Die meißten akzeptieren das wenn es sich im Rahmen hält aber wenn du Pech hast lehnt dein Arbeitgeber ab. Das darf er, weil du deine Arbeitskraft ihm zur verfügung gestellt hast, er dich bezahlt und dafür im Gegenzug erwartet das du frisch, ausgeruht und angagiert für ihn tätig bist. Wenn man sich an seine Anweisung dann nicht hält kann das ein Kündigungsgrund sein.