Zum großen Teil ist das ganze Veranlagung. Wenn Du einen platten, kleinen Hintern hast, wirst Du so einen Hintern wohl niemals Dein Eigen nennen dürfen. Wenn Du schon eine gewisse "Masse" hast (so wie ich), dann kannst Du mit Laufen, Kniebeugen und den DVDs von David Kirsch sehr viel erreichen. Schon nach relativ kurzer Zeit (4-6 Wochen) spürst Du die Muskeln in Deinem Allerwertesten deutlich und auch die Form des Pos verändert sich, von eher schlaff und hängend in rund und prall.

Früher habe ich meinen Hintern gehasst, weil er so groß und rund war, aber mittlerweile (und auch dank des Trainings) bin ich stolz drauf, hinten nicht "flach" zu sein. :D

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Das Schreiben im Wortlaut:

Anschrift meines Freundes Geburtstdatum meines Freundes

Zeugenfragebogen

Sehr geehrter Herr ***

der Führerin oder dem Führer des PKW (Kennzeichen) wird vorgeworfen, am 11.12.2011 um 02:44h in ***, A45 Hanau-Dortmund, km136,800 folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:

Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 26 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 80 km/h Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 106 km/h.

§ 41, §49 StVO, § 24 StVG; 11.3.5 BKat

Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto Zeuge: *** (PAST ***), Polizeiautobahnstation ***, Filmnummer 123456

Teilen Sie mir bitte die Personalien (auch Geburtsdatum und -ort) und Anschrift der verantwortlichen person auf der Rückseite dieses Schreibens mit.

Senden Sie mir diesen Fragebogen innerhalb einer Woche nach Zugang zurück, selbst wenn Sie von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Falls nicht festgestellt werden kann, wer zur Tatzeit das Fahrzeug führte, kann der Halterin oder dem Halter des Kraftfahrzeuges gemäß §31a der Straßenverkehrszulassungsordnung das Führen eines Fahrtenbuches auferlegt werden.

Im Auftrag

Frau ***

Auf der Rückseite folgt dann die Belehrung, ebenso muss dann die Angabe gemacht werden "Das Fahrzeug wurde zur Tatzeit geführt von" bzw "Das Fahrzeug war zur Tatzeit überlassen an", danach sollen die Angaben des Täters folgen, dann folgt ein Punkt "Ich sage wie folgt aus" bzw "Ich mache von meinem Zeugnis- oder Aussageverweigerungsrecht Gebrauch".

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Mietrecht - Inwiefern geht meinen Vermieter mein Besuch etwas an?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Mietrecht. Mein Freund und ich sind recht frisch zusammen. Der Bequemlichkeit geschuldet ist er seit drei Wochen Dauergast bei mir, da er derzeit wieder daheim wohnt, in seinem alten Kinderzimmer und es hirnrissig wäre, sich dort auf 15qm einzupferchen, wo ich doch 70qm zur Verfügung habe.

Nun schiebt meine Vermieterin (wohnt im gleichen Haus) Terror - also nicht direkt Terror, sondern mehr so..."hintenrum". Und grundsätzlich nur gegen ihn, zu mir sagt sie nichts. Vllt sollte ich noch dazu sagen, dass sie allgemein doch recht..."speziell" ist.

Bereits am dritten Tag, den er in Folge da war, fragte sie ihn, ob er nun hier wohnen würde.

Mosert ihn an, wenn er falsch parkt (mit hanebüchenen Begründungen, die einfach nur lächerlich sind) oder wenn er den Müll z.b. nicht dorthin gebracht hat, wo er eigtl hin soll (die Mülltonnen stehen nicht vor dem Haus, weil sieht ja nix aus rofl und daher muss ich die Mülltüten bei denen vor die Garage stellen und sie tun die dann in der Garage in die Tonne rolleyes Ja, Mülltonnen sehen vllt nicht schön aus, aber so what, die stehen vor jedem Haus) oder oder oder. Lauter Kinkerlitzchen. Aber immer nur bei ihm. Bei mir sagt sie nichts.

Gestern Abend hat sie scheinbar abgewartet, bis ich weg bin, denn sie hatte noch ein Paket für mich, was Freitag gekommen ist lt. Paketdienst, was sie entgegengenommen hatte. Den ganzen Samstag und Sonntag war ich alleine zuhause, erst als mein Freund Sonntagabend zu mir kam und mich dann zu ner Freundin gebracht hat, klingelte sie bei ihm und moserte wieder an ihm rum.

Scheinbar passt ihr das nicht, dass er nun quasi Dauergast ist. Eigtl kann ihr das aber doch egal sein, oder? Ich mein - alles, was jetzt an Mehrverbrauch da ist, Wasser oder Heizung z.b., kann sie doch wunderbar auf die Nebenkosten umlegen und mir dann bei der Jahresendabrechnung berrechnen.

Noch dazu ist es doch mein Bier, wen ich wann und wie oft zu Besuch hab und ob dieser über Nacht bleibt, oder?

Noch wohnt er definitiv nicht bei mir, die momentane Lösung ist eher der Bequemlichkeit zu schulden. Nur möchte ich eben jetzt auch noch nicht, dass er fest einzieht, weil die Beziehung dafür einfach noch viel zu frisch ist und ich noch ein wenig abwarten möchte, wie sich das alles so entwickelt. Verständlich, oder?

Wie seht ihr das?

Wenn wir natürlich irgendwann beschließen sollten, fest zusammenzuwohnen, werde ich das meiner Vermieterin natürlich umgehend sagen, das ist logisch.

LG,

Luby

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Schonmal Danke für Eure Antworten, das wusste ich so nicht. Da wird es dann wohl am Einfachsten sein, mit ihr das Gespräch zu suchen, dass wir uns eben in der "Probezeit" befinden. Ich mein...die Mehrkosten kann sie uns ja entsprechend belasten und die bezahlen wir auch, garkein Thema, nur wollen wir eben noch nicht fest zusammenziehen.

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Ich habe einen Adventskalender aus kleinen Filzsäckchen gebastelt, mit goldenen Sternen dran, auf denen die Zahlen stehen.

Befüllt ist er mit den Lieblingssüßigkeiten, außerdem ein paar kleine Geschenke wie Schlüsselanhänger, Feuerzeug, Duschzeug, Parfüm, Rasierschaum, nen Schal, Rubbellose, ne Benjamin Blümchen-Kassette g, etc und diversen Gutscheinen (Besuch auf dem Weihnachtsmarkt--> Glühweingewürz, Massage--> Massageöl, Einen Tag König sein g--> Pappkrone, Einen Film seiner Wahl schauen und ich mecker nicht--> Filmdose,Gutschein für Lieblingsessen kochen--> Tütensuppe, Gutschein für einen Quicky mit mir g --> Kondom) und für alle 24 Tage je ein Pappherz mit einem Grund, warum ich ihn liebe.

Das dann alles auf einem großen Teller nett angerichtet und fertig. :)

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