Es gibt die Möglichkeit, nach der 10. Klasse mit mittlerer Reife bei der Bundespolizei anzufangen :)

Spezialisieren geht immer.... Karrieremöglichkeiten gibt es dort genug. ;)

Aber vielleicht wäre es auch nicht schlecht, wenn du erstmal Abitur machst.

Im Grunde ist es egal, aber falls du es nicht schaffen solltest, hättest du so wenigstens noch viele andere gute Wege offen.

PS: Ich selbst habe kein Abitur gemacht und bin jetzt bei der Bundespolizei .

Liebe Grüße, Lou

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Aufgrund deiner Schreibweise gehe ich davon aus, dass du ein Mädchen bist.

Du sagst, deine Oma ist nicht so spießig. Dann vielleicht eine schöne (ggf. karrierte oder einfarbige) Bluse... und eine andersfarbige einfarbige Jeans. Passende Halskette und Armband dazu, fertig :) Nicht zu viel darüber nachdenken. :)

Ich würde nicht zu lässig herüberkommen, andererseits auch nicht zu elegant... Es sollte einfach zu dir passen und du solltest dich darin auch wohlfühlen ;)

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Mussten sie sicherlich nicht, allerdings war das bei so einer Äußerung nicht falsch ;)

Sie sind zumindest dazu berechtigt, dich davon abzuhalten, wenn du ganz offensichtlich betrunken warst.

Dich nach Hause zu fahren war schlichtweg für sie eine Absicherung und eine nette Geste dir gegenüber ;)

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Die Schusswaffe ist das letzte, zu dem ein Polizist greifen sollte. Grundsätzlich ist es so, dass der Beamte zunächst andere Führungs- und Einsatzmittel gebrauchen sollte und nur im schlimmsten Fall die Waffe ziehen darf, sprich... zb. wenn jemand ein Messer zieht und mit der Absicht, den Beamten oder andere zu töten auf einen diese(n) zurennt und es dabei vielleicht auch noch äußert. Oder wenn diese Person eine Waffe zieht und auf einen Polizisten zielt.... Die Voraussetzungen lernt jeder Beamte in seiner Ausbildung und muss später eigenständig entscheiden, ob sich solche Situationen anders lösen lassen. Und erst, wenn dies mit nein beantwortet wird, kann und muss er/ sie dann die Waffe ziehen.

Diesbezüglich sollte man sich aber genauer informieren. Ist im Gesetz geregelt, wann man die Waffe nutzen darf, und wann nicht.

Es kommt immer darauf an, was die Person getan hat und tut.

Die Polizei ist nicht dazu da, andere zu töten, wenn sie eine Straftat begangen haben. Fällt ein Schuss, und das ist extrem selten, denn 99,9 % aller dt. Polizisten werden mit ihrer Waffe niemals im Dienst schießen, dann hat das seinen Grund. (Wie z.b. oben genannt) Betäubungspistolen in der Art gibt es nicht.... Du meinst sicherlich Taser oder Waffen mit Gummigeschossen.... Das Problem ist simpel. In Deutschland gibt es zu viele Gesetze. Taser zb. sind nicht erlaubt, weil der Straftäter vielleicht einen Herzfehler haben könnte und infolge eines solchen kurzzeitigen Elektroschocks sterben könnte (Und das können die Polizeibeamten vorher nicht wissen und deswegen ist dieser Gegenstand für die Polizei in Deutschland nicht erlaubt.)

Ein weiterer Punkt, den Menschen oft nicht berücksichtigen.... Medien stellen viele Situationen anders dar, als sie wirklich waren. Das sollte man nicht vergessen. Deren Stories sollen Geld einbringen... und das tun sie umso mehr, wenn die Szene oder generell ein ganzer Ablauf dramatischer dargestellt ist/ wird, als er wirklich war. Wahrheitsgetreu sind solche Berichte nicht mehr... Das drehen sich die Medien so, wie es für sie am besten klingt.

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Zunächst musst du erstmal wissen, ob du zur Landespolizei oder zur Bundespolizei möchtest und erst dann kann man auf diese Frage näher eingehen. Und man braucht auch nicht überall ein Hochschulstudium oder gar Abitur, um zu beginnen. Das hängt aber von der jeweiligen Polizei und ihren Regelungen/ Voraussetzungen ab.

Kriminalräte sind im höheren Dienst tätig, Kriminalkommissare im gehobenen Dienst. Das ist ein Großer Unterschied. Kurze Darstellung der verschiedenen Amtsbezeichnungen in der Reihenfolge (wie es bei der Bundespolizei ist):

  • mittlerer Dienst: Polizeimeisteranwärter, Polizeimeister, Polizeiobermeister, Polizeihauptmeister, Polizeihauptmeister mit Amtszulage
  • gehobener Dienst: Polizeikommissaranwärter, Polizeikommissar, Polizeioberkommissar, Polizeihauptkommissar, Erster Polizeihauptkommissar
  • höherer Dienst: Polizeiratanwärter, Polizeirat, Polizeioberrat, Polizeidirektor, leitender Polizeidirektor, Direktor in der Bundespolizei (als Abteilungsleiter im Bundespolizeipräsidium) / Präsident der Bundespolizeiakademie / Präsident einer Bundespolizeidirektion, Präsident einer Bundespolizeidirektion / Vizepräsident beim Bundespolizeipräsidium, Präsident des Bundespolizeipräsidiums

Ich denke allerdings, dass sich deine Frage nicht auf die Bundespolizei bezieht, sondern eher auf die Landespolizei. Da kann ich dir nicht helfen. Aber die Amtsbezeichnungen dürften sich nicht sehr unterscheiden. :)

Grundsätzlich sind alle Polizeibeamten dazu verpflichtet, ihre Führungs- und Einsatzmittel zu tragen ( auch die Waffe ) .... Wie die Umsetzung im Dienst aussieht, ist unterschiedlich. Wenn jemand nur organisatorische Angelegenheiten regelt oder einen Büroplatz hat und immer dort ist, kann es sein, dass diese Person nicht immer eine Waffe trägt. Aber wie gesagt, das ist sehr unterschiedlich. Grundsätzlich sollte sie jeder tragen und es hat auch jeder Polizist eine.

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Das kannst du so nicht vergleichen.

Kriminalpolizei ist meist auf Ebene bzw. Art der Verwendung bei der Landespolizei ... Bei der Bundespolizei z.B. kannst du dich zu einem Kriminalisten spezialisieren... Spezialverwendungen sind allerdings sehr schwer nach der normalen Polizeiausbildung zu bekommen. Wie gesagt... eher auf Landespolizeiebene. Da kenne ich mich aber nicht so gut aus.

Höherer Dienst ist eine Laufbahn. Es gibt den mittleren Dienst, den gehobenen Dienst und den höheren Dienst. Bei der Bundespolizei z.B. kannst du in den mittleren Dienst schon mit 16 Jahren und mittlerer Reife/ Realschulabschluss einsteigen (Vorausgesetzt du bestehst den Einstellungstest - und der ist nicht so leicht) ... In den gehobenen Dienst kannst du gleich nach deinem Abitur einsteigen (ebenfalls erst nach bestandenem Einstellungstest.) . Und in den höheren Dienst kannst du z.B. auch als Quereinsteiger herein kommen, z.b. nachdem du bereits Jura studiert hast ect. ... Natürlich kannst du auch im mittleren Dienst anfangen, dich hocharbeiten, aufsteigen in den gehobenen Dienst und dich dort wieder hocharbeiten bis in den höheren Dienst, wenn du das schaffst.

Allerdings hast du verschiedene Aufgabenfelder in den unterschiedlichen Laufbahnen. Denn beispielsweise bist du im mittleren Dienst normaler Kontrolle- und Streifenbeamter, im gehobenen dann z.B. ein Gruppenführer oder ähnliches und je höher dein Dienstgrad ist, desto mehr Verantwortung musst du tragen. Und versetzt werden ... ist besonders im höheren Dienst eine Sache, die unvermeidbar ist. Denn dann bist du nie sehr lange an einem Ort - Das ist eher eine Laufbahn für Leute, die Karriere machen wollen - ohne Familie.

Naja, für weitere Informationen solltest du dich lieber mal bei einer Infoveranstaltung oder einem Einstellungsberater der jeweiligen Polizei informieren.

Gruß, Lou

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Wenn du das bei deinen Kontakten bei Whatsapp liest, dann heißt das lediglich, dass dieser Kontakt zu diesem Zeitpunkt das letzte Mal online war (und geschrieben hat ect.) ...

Gruß, Lou

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