Du hast eindeutig einen Braten in der Röhre.

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Übweisung an falsche Kontonummer!

Hallo Community,

Ich habe damals bei einem EQJ (Einstiegsqualifizierung) zu viel Geld bekommen, welches ich zurückzahlen sollte. Die Summe belief sich auf knapp über 2.000€. Als ich es von der Bank aus Überwiesen hatte, und im Auto den Zettel anguckte, viel mir direkt auf das ich eine Nummer falsch eingegeben habe, und bin direkt zurück zur Bank. Dort sagte man mir, dass Geld sei in 3 Tagen wieder auf meinem Konto. 3Tage Später hieß es (ich habe an dem Tag der Falschüberweisung die richtigen Kontodaten hinterlassen), dass die Zentralbank die anscheinend in Nürnberg sein soll (Ich bin bei der Sparkasse), den Betrag statt zurück zu Buchen, das ganze automatisch umgebucht hat, auf die richtige Kontonummer. Da das Geld wie im Verwendungszweck steht, an die Argentur für Arbeit geht, ruf ich also dort an und werde an die Zentralbank der Argentur für Arbeit verwiesen, wo ich nach 30x Anrufen endlich mal durchkomme mit den Worten ,,von ihnen ist bei uns kein Geld eingekommen, tut mir leid. Da ich nach dem Eqj natürlich nicht 2000€ hatte, hat mir mein Arbeitgeber aus Nettigkeit die hälfte aus eigener Tasche bezahlt, und die andere hälfte als ,,Darlehen'' sozusagen gegeben, wonach mir 10Monate lang nun 100€ vom Azubigehalt abgezogen werden. DAS PROBLEM: Weder Bank noch Arge wissen über die Überweisung bescheid, und mein Chef fordert, dass ich endlich klarheit bekomme, und sonst das ganze nochmal Zahlen muss, diesmal aus eigener Taschen. (Ich bin 21 & Azubi) MEINE FRAGE: Was kann ich tun? Es kann doch nicht sein, dass eine Bank ein Betrag über 2000€ automatisch weiterbucht, ohne mir dafür ne Quittung oder einen Nachweis zu geben. Denen muss doch klar sein, dass der Emüfänger jederzeit sagen kann ,,Ich habe nichts bekommen'' Das kann doch alles nicht wahr sein? Was kann ich eurer Meinung nach tun? Bei der Bank wo ich war für die Überweisung weiß man auch nicht mehr weiter, und die Arge stellt sich quer.

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Die Bank muss dir nachweisen können wohin das Geld ging. Wenn das nicht der Fall ist: mit Anwalt drohen

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Wie wärs mit erst mal schuldenfrei werden, bevor schon wieder auf Pump geordert wird?

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Könnte unter anderem Diabetes sein.

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Devisenhandel: Zusatzkosten steuerlich gewinnmindernd ansetzen

Hallo,

eine etwas spezielle Frage zu kosten die im Zusammenhang mit meinem Devisen(Forex)handel stehen:

Der Kunde (deutscher Staatsbürger) hat einen Account bei einem Forexbroker in London, der natürlich keine Abgeltungssteuer berechnet. Die Abgeltungssteuer wird natürlich ordnungsgemäß am Jahresende ans Finanzamt abgeführt - soweit sogut.

Jetzt wird der Account des Kunden bei dem Broker in London aber nicht von ihm selber getradet (läuft aber unter seinem Namen), sondern von einer Trading-Firma aus Amerika. Diese führt die Transaktionen für den Kunden auf seinem Account beim Broker in London durch und verlangt dafür 20% Beteiligung am Gewinn des Kunden. Dieser Betrag wird aber nicht vom Broker einbehalten, sondern von der Firma aus Amerika monatlich per Rechnung und Überweisung verlangt.

Somit sind dies also Kosten ohne die die Gewinne gar nicht möglich gewesen wären und damit müssten diese doch auch gewinnmindernd angesetzt werden können. Sprich also von den Gewinnen die mein Broker mir am Jahresende ausweist, gehen 20% per Rechnung und Überweisung an die Trading-Firma in Amerika.

Wie macht der Kunde es nun am besten das dies aber auch vom Finanzamt anerkannt wird? Die SItuation wäre klar wenn die 20% direkt vom Broker abgeführt werden würden, denn dann stände die Kosten ausgewiesen auf der Jahresübersicht des Brokers und der ausgewiesene Gesamtgewinn wäre bereits um die 20% gemindert.

So aber hat der Kunde dort den vollen Gewinn stehen, aber zusätzlich noch die monatlichen Rechnungen von der Trading-Firma die den Account für ihn tradet. Diese müssten aber wohl gewinnmindernd vom Gesamtgewinn beim Broker abgezogen werden und nur der übrige Betrag dann versteuert werden.

Die Frage ist: geht das so ohne weiteres oder macht das Finanzamt da Probleme? Denn sonst würde der Kunde ja Abgeltungssteuer auf Gewinne zahlen die er aber umgehend an die Trading-Firma überweisen musste damit überhaupt Gewinne erzielt werden können. Sprich ohne die Trading-Firma hätte es gar keine Gewinne zum versteuern gegeben - also müssten diese Kosten doch ohne weiteres absetzbar sein? Oder gibt es da Möglchkeiten dass das Finanzamt diese Kosten nicht anerkennen kann - gerade auf Grund der internationalen Konstellation? Was muss der Kunde beachten damit er die Kosten absetzen kann?

Vielen Dank.

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Ich glaube die Frage ist bei einem Steuerberatur oder Anwalt für Steuerrecht besser aufgehoben als hier. Das Geld für die Beratung wirst du schon hinlegen müssen, wenn du Rechtssicherheit willst.

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In der Preisklasse um die 200 Euro wäre aktuell die Asus Radeon HD 7870 DirectCU II v2 zu empfehlen. Hab ich mir gerade erst selbst zugelegt und vorher eine Weile durch diverse Benchmarks gestöbert.

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Heißt nicht umsonst "mindest", wenn die noch schmecken kannst du sie essen.

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Fahrrad verkauft - Mein Recht als Verkäufer

Hallo liebe W-W-W Member!

Ich habe ein Problem mit einem Käufer, ich habe auf einem Forum ein Mountainbike (Dirtbike, zum Springen von Hügeln etc.) verkauft. Der Bike Neupreis lag bei 730€. Das Bike ist gebraucht und 1 Jahr alt. Es hat Kratzer an mehreren Stellen und auf selbst-lackierten Teilen ist teilweise (1-2cm stellen) der Lack abgegangen. Ich habe Fotos von dem Fahrrad gemacht und das Bike ins Forum gestellt.

Text: "Ist das dein nächstes Traumbike? Das YT Industries Makken "Dirt Love" 2011 hat ein top Preis-Leistungs-Verhältnis! Sowohl zum Dirten gut, als auch für Street!

Gewicht: ~12,5kg Gabel: Mazzorchi Dirt Jumper 1 80mm Federweg Bremse(HR): Avid Juicy Three

Special: Gabel und Lenker wurden in Schwarz umlackiert, um dem Bike mehr Vielfalt und einen cooleren Look zu geben.

Die Gabel hat brandneues, hochwertiges Öl bekommen, die Reifen wurden zentriert und das Bike ist BLITZBLANK poliert.

Die Griffe sind eigentlich BMX Griffe, fahren sich aber auf Dirt sowie Street sehr gut und abgerutscht bin ich mit denen noch nie.

Der Rahmen ist vorallem für Anfänger gut geeignet, bietet viel Beinfreiheit z.B. für Barspin, X-UP

Außer den Griffen ist alles am Bike original.

Allgemein wurde das Bike einen Sommer (2011) intensiv gefahren, seitdem eher selten.

Neupreis: 729€

Preis ist VHB!

Kontakt: (E-Mails werden mehrmals täglich gecheckt) "

Der technische Zustand war vor Versand einwandfrei. Das Bike habe ich (AUF WUNSCH DES KÄUFERS) in 2 Paketen versichert (2500€) per DHL verschickt. Ich habe dabei die Versandkosten übernommen. Vom ursprünglichen Preis 550€ bin ich noch 50€ runtergegangen, sprich 50€.

Nun bemängelt der Verkäufer die Kratzer (was bei so einem Gebrauchsgegenstand normal ist, gerade beim dirten) und einige "angebliche" tech. Mängel am Fahrrad (Lager gehen nicht richtig, stimmt aber nicht bin das Bike vorher gefahren).

Das Bike wurde als !gebraucht! verkauft.

Hat der Käufer trotzdem ein Rückgaberecht? Was sollte ich jetzt machen?

Vielen Vielen Dank an alle Antworten und Grüße ... mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/send?queryid=1183455

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Waren die Kratzer auf den Fotos gut zu erkennen? Wenn nein musste es zurücknehmen.

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Ich glaube eher das liegt daran, dass der Vater ein Riesenarsch ist.

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Festplatte ne andere nehmen mit 7200rpm, die Green Serie von Seagate (nicht mehr) ist eher langsam.

OCZ hatte in der Vergangenheit Probleme mit Totaldatenverlusten bei ihren SSDs. Kann sein dass das inzwischen besser ist, ich würde aber Samsung bevorzugen.

Und statt der Logitech würde ich über eine mechanische Tastatur nachdenken.

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Sie muss nicht mitgehen, dafür dann aber für die Zeit in eine andere Klasse in den Unterricht.

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Du könntest Usernamen und Passwörter in einem Array speichern und dann mit > if(inarray($okusers && inarray....))

arbeiten.

(Unterstrich wird gelöscht, siehe hier für Details: http://php.net/manual/de/function.in-array.php )

Dass die andereseite.php auch ohne Login erreichbar ist, dürfte dir ja bewusst sein.

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