@ Bestoftheworld: mal abgesehen davon das dein Tonfall unterste Schublade ist sind einige deiner Aussagen schlichtweg falsch. Generell gilt für das Schiessn zuhause: 1. Mindestalter 18 Jahre 2. Grundstück muss umfriedet sein, von Hinweisschildern steht im Waffengesetz nichts. Geschosse dürfen das Grundstück nicht verlassen KÖNNEN. Das ist fast unmöglich da bei Schüssen schräg nach oben kaum ein Grundstück groß genug ist . 3. Die Energie des Gewehres darf 7,5J nicht überschreiten. Egal ob F oder nicht. Das F sagt lediglich aus das es unter der Grenze liegt. Gewehre vor 1970 (aus der BRD, bei der ehemaligen DDR bis 91) dürfen bei einer Energie über 7,5J zwar besessen werden wenn man über 18 ist aber nicht zuhause geschossen werden. Auch nicht im Haus. 4. Im Haus darf man unter7,5J und bei einem Alter über 18 schiessen soviel man will.

...zur Antwort