Hallo Leute,
hier eine Frage für die Leuchten unter euch in Sachen Violine. Ich hab vor kurzem mit dem Geige spielen angefangen und jetzt ratet was beim stimmen passiert ist: GENAU! Die E-Saite ist oben abgerissen. Jetzt bin ich den Leihvertrag durchgegangen und dort steht, ich zitiere:
"Kosten einer Reparatur, die auf unsachgemäße Behandlungen des Instrumentes zurückführen, müssen vom Entleiher getragen werde."
Jetzt ist die Frage: Müsste ich in diesem Fall die Reparatur bezahlen? Ich hab die Geige weder runtergeschmissen, noch sonst irgendwie schlecht behandelt, sondern nur gestimmt. Ich denken mal ein Fachmann sieht das ja auch weil es eben am Grobstimmer gerissen ist...
Danke im Vorraus!
LG
Lindsay