Das was du gehört hast, mit dem Betreuten Wohnen, stimmt überhaupt nicht. Es ist gar nicht so schlimm in einem Betreuten Wohnen zu wohnen. Das Jugendamt muss es prüfen, ob es überhaupt so in Ordnung ist dass dich deine Mutter nicht aufnimmt. Sollte sich nach prüfung heraus stellen, dass du nicht bei deiner Mutter wohnen kannst, dann wirst du ins Betreute Wohnen gehen müssen. Es sei denn deine Eltern unterschreiben den Mietvertrag, hinterlegen eine Bürgschaft und zahlen deinen kompletten unterhalt ( Miete, Strom, Essen etc. )
Du hast keinen Käuferschutz per Überweisung. Was du aber machen kannst ist, dass du zur Polizei gehst. Wenn man einen Artikel kauft, dann bekommt man ja eine Bestätigung per Mail und in dieser Mail sind die Angaben des Verkäufers drin, da steht die Adresse und der Name, dies druckst du aus und nehmst es mit zur Polizei. Auch dass du das geld überwiesen hast, nimmst du mit, und auch am besten druckst du die Auktion aus, wo zu sehen ist, dass du der Höchsbietende warst ( oder bei Sofort-Kauf, ist ja fast das selbe ). Und dann gibst du eine Anzeige gegen diese Person auf. Wenn diese Person ( der Verkäufer ) in Deutschland wohnt, hast du gute Chancen.
Achso, noch eins nebenbei, sollte der Artikel unversichert verschickt sein und das steht auch unter Versand da, dann hast du keine Chancen, in dem Fall trägt der Käufer das Risiko!
Natürlich darfst du dir den kaufen. Du bist ab 14 Geschäftsfähig. Und eine Kindersicherung werden sie dir nicht installieren, ganz sicher nicht denn die dürfen ihn ja nicht einfach aufmachen.
Entweder ein Lag-Kabel, oder ein Internetstick
Die Frage hast du dir schon selbst beantwortet.
Hast du mal im Antrag gelesen wo du unterschreiben musst das alle Angaben auch korrekt angegeben sind? Das ist richtig Betrug weißt du das? Erstens für dich und deinem Vermieter auch, denn er hat ja anscheinend einfach mal weniger angegeben. Außer dem verbraucht man bei einer größeren Wohnung mehr Heizkosten.
Wie bezahlst du bitte 105€ aus eigener Tasche? Von 374€.
Überhaupt diese Frage zu stellen finde ich daneben. Natürlich immer ARBEITEN GEHEN, wenn es dann noch nicht zum Lebensunterhalt reicht, dann eben aufstockendes Hartz 4 beantragen. Also auf jedenfall arbeiten gehen.
Also erstens bekommst du gar kein ALG II, denn, das Bafög + Kindergeld reicht aus. zweitens, was gibt es für ein Grund von zu Hause auszuziehen? Du bist verpflichtet bis 25 bei deinen Eltern zu wohnen, wenn du früher ausziehst, dann bekommst du keine Zuschüsse von irgendeinem Amt, das müssen dann deine Eltern allein zahlen. So, du kannst ausziehen sobald du einen Job hast und genug Geld verdienst um dir eine Wohnung zu leisten.
Solch einen Fall hatte ich schon mal. Du stellst einen Antrag auf Überbrückungsgeld, begründest den ... da du ja auch laufende Rechnungen hast wie Miete, Strom, Internet etc.
Generell steht dir ja kein Geld mehr vom Amt zu für Juni, wenn du ab Juni einen Job hast.
Deswegen kann es sein, dass du das Geld zinsfrei in Raten zurück zahlen musst, wenn die den genehmigen. Aber sollten die eigentlich.
Also umziehen darf jeder und das darf das Jobcenter auch nicht verbieten. Nur würde ich mir trotzdem eine Umzugsgenehmigung geben lassen, also dem entsprechend einen Antrag stellen, wieso washalb warm. Denn wenn du so umziehst ohne Genehmigung, zahlt das zukünftige Amt nur die bisherige Miete. Das heißt, wenn du jetzt z.B. 300 im monat zahlst und in der neuen wohnung 400, werden dir nur 400 gezahlt. Aber wenn du die Genehmigung hast, dann bekommst du die angemessene Miete gezahlt.
Angemessene Miete heißt, dass du ( bevor du einen Mietvertrag unterschreibst ) vorher nach fragst, wie hoch die miete sein darf, für eine Person.
Ich werde auch demnächst umziehen und habe schon eine Genehmigung vom Amt.
Es ist doch eigentlich so dass man nicht gekündigt werden darf wenn man schwanger ist..oder liege ich da falsch?
Auf jedenfall weiß ich eins 100%.
Wenn dein Arbeitsvertrag nicht verlängert wird, ist es kein Grund dir Sanktionen rein zu drücken. Lege schnellstens Widerspruch ein. Sowas würde man nur bekommen wenn du selbst gekündigt hast. ALG I bekommst du nur, wenn du ein Jahr gearbeitet hast und auch Steuern gezahlt hast. Da du Praktikum gemacht hast, hast du das nicht bezahlt oder?
Dir muss auf jedenfall ALG II in voller Höhe erstattet werden + deine Unterkunftskosten. Ich glaube, dass du auch schon Mehrbedarf bekommst weil du schwanger bist.
Lege aber bitte sofort widerspruch ein, das ist nichts rechtens was das Amt macht. Du hast Anspruch auf volles Geld.
Es sollte dann eigentlich Samstag ankommen. Morgen kann es natürlich nicht ankommen weil die um diese Uhrzeit nicht mehr arbeiten und die Ware Versandfertig machen. Also kannst du mit Samstag rechnen.
100€ sind Anrechnungsfrei. Dafür wird dir nichts abgezogen. Verdienst du z.B. 300€, sind 100€ frei, von dem rest werden 80% angerechnet und der rest ist auch noch mal dein Freibetrag.