Es ist sein Haus und solange er ein „Weinblatt „ vor dem kleinen Vermieter hat doch Ok.

Übrigens FKK ist eine ganz normale Sache für Menschen die nicht mehr hinterm Mond leben.

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Du hast je nach Umfang das Recht deine Miete zu kürzen. Bitte im BGB oder Internet einmal bei Mietkürzung suchen. Gibt eine Tabelle um wieviel Prozent man kürzen darf und unter welchen Voraussetzungen….

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Der Vermieter ist berechtigt die Wohnung bis 12:00 Uhr am ersten Miettag zu übergeben.

Eine Übergabe außerhalb der Arbeitszeit kann von dem Hausmeister nicht verlangt werden, schließlich möchte der Mieter ja die Wohnung beziehen und könnte dann auch seine Freizeit in Anspruch nehmen.
Nur der Arbeitgeber ist dem Hausmeister in diesem Fall weisungsberechtigt.

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Schuhe sind Arbeitsbekleidung und dürfen aus Versicherungsgründen nicht ausgezogen werden. Mit Überzieher für die Schuhe besteht auf manchen Fußböden Rutschgefahr und diese können vom Handwerker verweigert werden. Der Mieter muss dann halt Laufwege selber abdecken.

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