Es muss auch dann eine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt werden, wenn du nur einen Tag gearbeitet hast. Du solltest sie nochmal anfordern.

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Du kannst alle auf einmal abgeben, kannst aber auch erstmal nur 2008 abschicken. Hast du denn in deiner Ausbildung überhaupt Steuern bezahlt? Wenn nicht, reicht es wenn du nur für den Zeitraum abgibst, in dem du auch Steuern gezahlt hast.

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Eine alternative zu einem Steuerberater wäre noch ein selbständiger Buchhalter. Die sind billiger als ein Steuerberater, und erstellen die Buchhaltung meist genauso gut. Man muss sich da halt nur genau angucken an wen man da gerät. Aber so wie du schreibst scheinst du ja nicht total ahnungslos zu sein. In den diversen Programmen lauern nämlich so einige Tücken, wenn man nicht genau weiß was man tut.

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Mist! I

Das nicht ist natürlich zuviel!

Es geht sich um Ehegattenunterhalt !

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Nein...denn man bekommt ja nie den vollen Betrag zurück, nur den persönlichen Steuer-Prozentsatz auf den ausgegebenen Betrag.

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Generell ist es so, dass entweder die 1%-Regelung zum tragen kommt (deine Brechnung ist hier nicht ganz richtig), oder aber ein Fahrtenbuch geführt werden muss. Ein herabsetzen der Fahren Wohnung-Arbeitsstätte ist hier nicht zulässig, da es sich um eine pauschale Brechnung handelt. Wenn der Arbeitgeber es trotzdem macht, kommt es drauf an, obs bei ner Prüfung auffällt....

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Nur ein Job bis 400 Euro kann steuerfrei (vom AG pauschal versteuert) abgerechnet werden. In deinem Fall dann der Job mit 150 Euro. Bei andern Beschäftigungsverhältniss muss eine Steuerkarte abgegeben werden. Für den zweiten Job braucht man dann die Steuerklasse 6, da bleiben einem dann nur noch ca. 40-50 % vom Verdienst. Ich würde mir vom Arbeitgeber A (der mit den 236,32 Euro) die Steuerkarte wieder geben lassen, und ihm dann die Steuerkarte mit Klasse 6 geben, so bekommst du beim neuen Job dann (mit der alten Steuerkarte) auch deine 548 Euro raus.

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Zulangen werden nach der Jahrestabelle berechnet, deshalb ist die Steuer so hoch. Es wird vom Programm vorausgesetzt, dass du 12 mal deinen monatlichen Verdienst hast, die Zulage wird dann oben drauf gerechnet, fällt also in einen höheren Steuersatz. Wie du schon schreibst....über den Lohnsteuerjahresausgleich bekommst du es wieder.

Das einzige was dein Arbeitgeber machen könnte, wäre die Abrechnung korrigieren, und diesen Jahresbezug unter einer Lohnart abrechnen die ein monatlicher Bezug ist. Das das einer macht halte ich aber für sehr unwahrscheinlich

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Beim unterschreiben musst du eigentlich noch gar nichts dabei haben. bei Antritt der neuen Stellen solltest du diese Unterlagen dabei haben. Was du aufgezählt hast, ist das übliche, wenn der Arbeitgeber sonstiges haben will (z.B. Führungszeugnis oder so) wird er dir das wohl mitteilen. Das einzige was mir noch einfällt ist die Krankenkassenkarte....

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Wenn du arbeitslosengeld beziehst, muss der alte Arbeitgeber ein Formular ausfüllen. Wenn das der Fall ist, weiß er sehr wohl, dass du nichts neues hast. Solltest du kein Arbeitslosengeld beantragen, denke ich nicht, dass er das mitbekommen würde.

Vielleicht bist du aber einfach ehrlich, und fragst nach unbezahltem (is das Praktikum überhaupt bezahlt?) Urlaub?

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Das Wasser auf der Haut zieht die Sonne an....also einfach Nass in die Sonne legen....oder aber mit Sonnenöl einreiben....aber Vorsicht...man verbrennt verdammt schnell

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Es ist oft so, dass eine Teilzeitkraft nicht anteilig Lohn bekommt, sondern mehr. Daher ist es nur logisch, dass man als Vollzeitkraft weniger pro Stune verdient. Hängt damit zusammen, dass der Aufwand einer Teilzeitkraft (Auto, Fahrzeit, Klamotten)genauso hoch ist wie der einer Vollzeitkraft.

Mein Chef hat die Regelung, Teilzeitkraft = Gahalt Vollzeit durch 160 Stunden mal geleistete Stunden + 10%

Die 10% wären in deinem Fall dann 0,85 Euro. Er bitet dir 1,50 weniger.... Vielleicht lässt er sich ja auch eine Reduzierung von 0,85 Euro ein?

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Du kannst in einer Excel-Datei einfach alle Einnahmen addieren, alle Ausgaben, Strich drunter - Ergebnis. Das ganze gibst du dann zusammen mit deiner Einkommensteuererklärung und der Anlage G ab.

Belege müssen normalerweise keine dazu.

Meistens sind die Leute beim Finanzamt aber auch hilfsbereit. Wenn du also persönlich hinfährst, deine Unterlagen deinem Sachbearbeiter gibst, und ihn fragst ob das so ok ist, werden die dir was dazu sagen können.

Allerdings werden die dich nicht beraten wie du Steuern sparen könntest....

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