Wer muss Reparaturen bei Defekten in der Wohnung zahlen - Mieter oder Vermieter?
In meiner wohnung besteht seit 2 Tagen ein ungeklärter Defekt an einer Stromleitung. Nach einem Kurzschluss (?) funktionieren verschiedene Steckdosen in 2 Räumen nicht mehr.
Ich habe den Vermieter informiert, dieser hat einen Elektriker beauftragt, welcher sich den Schaden ansehen und ihn hoffentlich auch beheben wird.
Wer zahlt nun eigentlich den Elektriker - der Vermieter oder ich? Ich meine, es wäre Aufgabe des Vermieters, für solche Reparaturen aufzukommen, da ich ja nichts absichtlich/mutwillig beschädigt habe...