Ja kann sie! Also sie hat Pflicht die Schule bis zur 10. Klasse zu besuchen und ich glaube,dass ist in ganz Deutschland so,danach hat sie keine Schulpflicht mehr und kann im Prinzip tun was sie möchte. Allerdings musst du als Vormund sie dort schriftlich (formal) abmelden.
Danach kann sie sich dann bei den gewünschten Praktikumsstellen bewerben und diese absolvieren.
Sie könnte aber auch so lange eine Auszeit machen,bis ihre Ausbildung anfängt. Wenn sie dann eine Bewerbung schreibt,muss sie diese "Auszeit" nicht vermerken,weil es keinen Arbeitgeber etwas angeht,was sie in der Zeit gemacht hat,es sei denn,sie war im Gefängnis.
Kleiner Tipp aber am Rande,wenn sie die Praktika macht,achte darauf ,dass sie am Ende des Praktikums immer eine Beurteilung bekommt,also,wie sie sich geschlagen hat und so wieter,das hilft ihr im späteren Leben.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Viel Glück!