Hallo zusammen,
folgende Frage:
Ist es möglich, dass ein Wohnungseigentümer sich auf der Eigentümerversammlung durch beispielsweise sein volljähriges Kind vertreten lassen kann, wenn dieses eine Generalvollmacht besitzt obwohl in der Teilungserklärung steht, dass eine Vertretung nur durch den Ehegatten, einen Miteigentümer oder die Hausverwaltung möglich ist ?
Danke im voraus!
Mit freundlich Grüßen
L.M.