Ich bitte alle die jenigen die davon keine Ahnung haben die Klappe zu halten! Die Antwort: "Ab 21" ist FALSCH! Jugendschutz-Regulierungen im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland:

Alkohol:

Zu Hause (Privat oder bei Freunden): Keine Abgabe bzw. Konsum von Alkoholischen Getränken unter 5 Jahren.* (L.t: Children Act 1908)*

In Geschäften und Verkaufsstellen Der Verkauf und Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit unter 18 Jahren ist verboten. (Licensing Act 2003; 2003 c. 17 Part 7 - Children and alcohol; Sections 146, 147, 147A, 149, 150, 151, 152, 153):

Ausnahme: Der Verkauf von Likörpralinen und anderen Lebensmitteln die Alkohol beinhalten ist an Personen unter 16 Jahre verboten. (Licensing Act 2003; 2003 c. 17 Part 7 - Children and alcohol; Section 148)

In Pubs und Restaurants: Der Verkauf und Konsum von Alkohol unter 18 Jahren ist verboten. (Licensing Act 2003; 2003 c. 17 Part 7 - Children and alcohol; Sections 146, 147, 147A, 149, 150, 151, 152, 153).

Ausnahme: Jedoch ist der Konsum von Bier, Wein oder Apfelschaumwein in Restaurants und Bars mit einer Mahlzeit ab 16 Jahren gestattet wenn (mit Ausnahme von Schottland) eine Person über 18 Jahren die Bestellung aufgibt. (Licensing Act 2003; 2003 c. 17 Part 7 - Children and alcohol; Section 149 (5))


Tabak:

Bis 1. Oktober 2007, galt: Der Verkauf und Konsum von Tabakwaren ist für Personen unter 16 Jahren verboten. (L.t: Children and Young Persons (Protection from Tobacco) Act 1991.)

Seit 1. Oktober 2007: Ist der Verkauf und Konsum von Tabakwaren unter 18 Jahren verboten. (L.t: The Children and Young Persons (Sale of Tobacco etc.) Order 2007)


Besuch von Diskotheken und Gaststätten/Pubs:

  • Personenn unter 16 Jahren dürfen sich in Pubs und Gaststätten (ohne Begleitung) nicht aufhalten (wenn Alkohol ausgeschenk wird)
  • Personen ab 16 Jahren unterliegen keinen Einschränkungen beim Besuch von Gaststätten/Pubs oder Clubs. (In der Praxis: Gilt jedoch meist besonders bei Clubs: Kein einlass unter 18 Jahren, da die Kontrolle beim Alkoholausschank leichter einzuhalten ist). (L.t: Licensing Act 2003)

Sex:

  • Geschlechtsverkehr mit einer Person unter 13 Jahren wird als Vergewaltigung angesehen und wird mit hohen Haftstrafen bestraft.
  • Der Geschlechtsverkehr zwsichen einer person über 18 Jahren, und der anderen Person die (Wissentlich) unter 18 Jahren ist und ein "Abhängigkeitsverhältnis" besteht ist verboten.

Folglich: Das Schutzalter in Großbritannien liegt in allen landesteilen (Wales, Nord-Irland, Schottland und England) bei 16 Jahren. (L.t: Sexual Offences Act 2003)


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Also ich Liste dir hier mal die Länder und Staaten auf die (2014) Jugendlichen die "Möglichkeit zu feiern bieten"
  • Dänemark: Alkohol Abgabe und Konsum unter 16 Jahren verboten; Der Verkauf und Konsum von Spirituosen ist unter 18 Jahren verboten; Der Verkauf und Konsum von Alkohol in Bars und Diskotheken ist GENERELL unter 18 Jahren verboten. Der Verkaufn und Konsum von Tabak ist seit 2009 unter 18 Jahren verboten (davor 16).
  • Belgien: Alkohol Abgabe und Konsum unter 16 Jahren verboten; Der Verkauf und Konsum von Spirituosen ist unter 18 Jahren verboten; Der Verkauf und Konsum von Tabak ist unter 16 Jahren verboten.
  • Portugal: Alkohol Abgabe und Konsum unter 16 Jahren verboten; Der Verkauf und Konsum von Spirituosen ist unter 18 Jahren verboten. Der Verkauf und Konsum von Tabakwaren ist unter 18 Jahren verboten (davor 16).
  • Luxemburg: Der Verkauf und Konsum von Alkohol und Tabakwaren ist unter 16 Jahren verboten.
  • Großbritannien: Der Verkauf und Konsum von Alkohol unter 18 Jahren ist verboten; In Restaurants und Bars dürfen über 16 Jährige mit einem Gericht ein Bier, Wein oder Cider konsumieren. Der Konsum von Tabakwaren ist seit 2007 erst ab 18 Jahren erlaubt (davor ab 16).
  • Schweiz: Alkohol Abgabe und Konsum unter 16 Jahren verboten (Es gilt: Bei Weinen maximal unter 15% Vol. Alc., wenn mehr ab 18); Der Verkauf und Konsum von Spirituosen ist unter 18 Jahren verboten; Der Kanton Tessin verbieten generell den Verkauf und Konsum von Alkohol unter 18 Jahren. Der Erwebr und Konsum von Tabakwaren ist in den meisten Kantonen unter 16/18 Jahren verboten, manche Kantone haben keine Altersbeschränkung.
  • Österreich: Alkohol Abgabe und Konsum unter 16 Jahren verboten; Der Verkauf und Konsum von Spirituosen ist unter 16/18 Jahren verboten (Der Verkauf und Konsum von Spirituosen ist in 3 Bundesländern ab 16, in den restlichen ab 18 Jahren gestattet). Tabakwaren dürfe nicht unter 16 Jahren erworben und konsumiert werden.
  • Lichtenstein: Alkohol Abgabe und Konsum unter 16 Jahren verboten; Der Verkauf und Konsum von Spirituosen ist unter 18 Jahren verboten. Der Verkauf und Konsum von Tabakwaren ist unter 16 Jahren verboten.
  • Zypern und Malta: Alkohol Abgabe und Konsum unter 17 Jahren verboten; Der Verkauf und Konsum von Tabakwaren ist unter 18 Jahren verboten.
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Ja verdammt, ich bin halb-Brite und ich weis das in den USA das ganze nochmal ganz anders gehandhabt wird als im UK (-> alles ab 18; 16 für Bier, Wein und Cider im Restaurant mit einer Mahlzeit)

FÜR DIE USA GILT:

  1. Generelles Abgabeverbot von Alkohol unter 21 Jahren! Dies gilt in manchen Bundestaaten sogar auf dem Privatgrundstück!

  2. Kein Öffentlicher Alkoholkonsum! Jeglicher Alkohol muss beim Transport im Kofferaum (Außerhalb der Reichweite des Fahrers) gelagert werden.

  3. Öffentliche Trunkenheit ist in vielen Bundestaaten eine Straftat und wird mit Gefängis oder Geldstrafe verhängt.

  4. Keine Spiriuosen oder Weine im Einzelhandel! In vielen Bundesstaaten dürfen Geschäfte keinen "harten" Alkohol verkaufen, in manchen jedoch auch jeglicher Alkohol. Diese müssen jedoch eine Alkoholverkaufslizenz besitzen. In manchen Staaten können Spirituosen (&Weine) nur in Speziellen Liquor Stores erworben werden.

  5. In Geststätten bzw. Bars gelten strenge Alterslimits! Bei Schankstellen, dürfen meist nur Personen ab 21 Jahren Zurtritt gewährt werden. In (einfachen) Restaurants wird meist gar kein Alkohol serviert, in teureren Restaurants jedoch schon (da die Schanklizenz teuer ist)

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Ganz einfache Lösung: WARTE BIS DU 16/18 BIST!

  • Die Abgabe und der Konsum von Alkohol unter 16 Jahren ist verboten (Ausnahme: Ab 14 in Begleitung von Personensorgebrechtigten Person).
  • Die Abgabe und der Konsum von Branntweinhaltigen Getränken sowie Alcopops unter 18 Jahren ist verboten.

(Siehe: §9 JuschG)

Nachdem das Rechtliche geklärt ist: Deine Eltern sind deine "Personensorgeberechtigten" und außerdem haben sie das "Aufenthaltsbestimmungsrecht". Somit haben sie auch das Recht einen Alkoholtest durchzuführen. Du bist erst 15 verdammt! Und nur mal so am Rande: In anderen Ländern gelten noch viel Strengere Gesetze. (Bsp: Großbritannien, Niederlande, Frankreich, Spanien, Italien etc.) Dort gibt es nämlich gar keinen Alkohol unter 18. (Und bevor hier jemand Klugscheißert: Großbritannien: 18; ab 16 für Restaurants mit einem Gericht, dann nur Bier, Porter oder Cider; Niederlande: Alkoholabgabealter auf 18 erhöht (seit 01.01.2014); Frankreich: Abgabealter für Bier, Wein und Cider sowie Tabak von 16 auf 18 erhöht (2009); Spanien seit 2005 ein eínheitliches Abgabeverbot; Italien: Abagebalter im Jahr 2013 von Gesundheitsminister von 16 auf 18 heraufgesetzt.)

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Das Bundesrecht sieht kein Ausschanks bzw. Abgabeverbot von Alkohol an Tankstellen vor, jedoch haben die Länder das Recht eigene Regelungen einzuführen. Diese gelten jeweils nur für das Bundesland in dem das Gesetz verabschiedet wurde. So haben Bayern und Baden-Württemberg ein Verkaufsverbot nach 22:00 Uhr erlassen. Dieses verbietet den verkauf von Alkoholischen Getränken in Tankstellen oder sonstigen Verkaufsstellen die zu dieser Uhrzeit noch geöffnet haben (bsp.: Rewe bis 24:00 Uhr). Das Abgabeverbot soll eine Erweiterung des Jugendschutes darstellen, aber Bars, Diskotheken und Gaststätten sind nicht von diesem Verkaufsvervot betroffen.

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So um mal eines klar zu stellen: Das JuschG ist eine Anordung von Regelungen zum SCHUTZ von Jugendlichen (So wurde bsp. 2007, das min. Alter für Tabak erwerb und Konsum auf 18 Jahre heruaf gestuft).

Die Regelungen die Kindern und Jugendlichen Rechte einräumen bzw. bestimmte Dinge nicht unter Strafe stellen, sind keine Rechte oder Pflichten die Eltern oder Jugendliche einzuhalten haben.

Daher gilt: Deine Eltern sind deine Personenensorgebrechtigeten Personen und haben außerdem dein Aufenthaltbestimmungsrecht. Dahre können sie dir alles "verbieten" (was das JuschG an "Rechten" einräumt).

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Hier muss man ganz klar unterscheiden:

Privat:: Ist der Tabakkonsum nicht Strafbar bzw. Ordnungswiedrig, also wäre es theoretisch legal dein Minderjähriges Kind mit Tabakwaren zu versorgen. Jedoch kann hier das Jugendamt einschreiten und beanstanden das hier eine Verwahrlosung des Kindes vorliegt. (Interpretationssache)

Öffentlich: Ist der Tabakkonsum und Erwerb seit 2007 (vorher ab 16) für Kinder und Jugendliche nach §10 JuschG verboten noch darf ihnen das Rauchen in der Öffentlichkeit gestattet werden. Da würde dann ein grober Verstoß gegen das JuschG vorliegen was Konsequenzen von Jugendamt bzw. von der Polizei haben kann.

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Also um das mal zu klären:

Am 1. Januar 2007 trat eine Änderung um JuschG in Kraft die zur Folge hatte das alle Zigarettenautomaten umgerüstet werden müssten um beim Kauf das Alter des Käufers feststellen zu können (dies damals noch mit EC-Karte). Vor dem 1. Januar 2007 waren die Automaten noch ungesichert und jeder konnte diesem Zigartten entnehmen, das Rauchen war trotzdem unter 16 Jahren verboten. Im September 2007 wurde das JuschG erneut geändert, woraufhin das Mindestalter zum Erwerb und Konsum von Tabakwaren auf 18 Jahre angehoben wurde. Daraufhin mussten die Automaten erneut umgerüstet werden um den neuen bestimmungen zu entsprechen, es galt eine Übergangsfrist bist 2009. Heute sind alle Automaten umgerüstet und benötigen entweder eine EC-Karte mit deaktiviertem Jugendschutz Merkmal, einen Personalausweis (nicht die neuen Check-Karten Ausweise) oder einen EU-Führerschein. Je nach Hersteller verfügen die Automaten über einen oder mehrere der Funktionen zur Altersverifizierzung.

Nachtrag: In Österreich haben die Bundesländer einzelne Jugendschutzgestze. Der Tabak Konsum ist aber überall einheitlich ab 16 Jahren gestattet. So wie in Deutschland wird eine EC-Karte mit deaktiviertem Jugendschutzmerkermal benutzt oder ein Personalausweis.

Lg.

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An deiner stelle: Raus halten!

Dein Bruder ist 17 Jahre alt, und in einem Alter in dem er für sein eigenes Handeln verantwortlich ist. Rede mit ihm bzw. sprich ihn mal darauf an aber geh ja nicht "petzen". Das würde nur mehr Stress auslösen.

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Meine Empfehlung: Rede mit deinen Eltern, sag ihnen das dass Passivrauchen dich zum aktiv Rauchen animiert und das sie gefälligst nicht in der Gegenwart von einem 11-Jährigen Kind rauchen sollen. Der Tabakkonsum ist seit 2007, für Personen unter 18 Jahren verboten, da du aber unter 14 bist und daher nicht Strafmündig würde das wiederrum auf deine Eltern zurückfallen. Wie dem auch sei, der Tabakkonsum kann sehr start abhängig machen und kostet eine Menge Geld. Der Geruch ist weitaus besser als der Geschmack.

Lg

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Bullshit! Diese neuen E-Shishas obligen bislang keiner Alterbeschränkung wenn sie kein Nikotin beinhalten, diese fallen auch nicht unter das Nicht-Raucher-Schutzgesetz daher dürfen sie quasi an allen Öffentlichen Orten und Gebäuden geraucht bzw. gedampft werden. Die Herrsteller empfehlen meist jedoch eine unverbindliche Altersempfehlung von mindestens 16 Jahren.

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Nein, Deutschland hat strenge Regularien bezüglich Feuerwerkskörpern. Sie dürfen eine Höchstemenge von Schwazpulver nicht überschreiten, eine bestimmte Zündschnurlänge haben (etc.) Außerdem erhalten die Feuerwerke am Ende eine Klassifierung. - Klasse I: Kleine Feuerwerkskörper (meistens: Mini-Knaller, Knallerbsen, Leuchtfontänen, Bodenwirbel etc.) die nicht an Personen unter 12 Jahren verkauft werden dürfen. - Klassen II: Standard Feuerwerkskörper (meistens: Leuchtraketen, D-Böller, Batterien etc.) die nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden dürefen. - Klasse III: Diese Feuerwerkskörper dürfen nur von ausgebildeten Pyrotechnikern gezündet und erworben werden.

Der Import von Feuerwerkskörpern jedwelcher Art durch Privatpersonen ist in Deutschland seit 2005 eine Straftat.

(Ebenfalls aus anderen Europäischen Staaten mit ähnlich hohen Sicherheitsüberprüfungen bsp.: Österreich wo Klasse II Artikel bereits ab der Vollendung des 16. Lebensjahres erworben werden dürfen.

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Also.. das mit den Gewaltdarstellungen und Videos von Hinrichtungen ist ganz sicher nicht legal, zumindest nicht in Deutschland. Wenn der Web-Server jetzt irgendwo auf den Philipinen oder im Irak steht und es diesbezüglich keine Gesetzlichen Regelungen zur Darstellung von solchen Inhalten gibt, ist es zunächst legal bzw. nicht Strafbar. Du als End-Verbraucher der in Deutschland lebt (oder sonst irgendeinem Staat in dem solche Menschenverachtenden Videos dargestellt werden) dich womöglich als Konsument Strafbar.

Lg

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Das sollte eigentlich in deinem Ausweis-Dokument stehen. Frag mal beim Einwohnermelde-Amt nach ob dort noch eine weitere Staatsbürgerschaft "hinterlegt" ist. Dann hättest du die Doppelte Staatsbürgerschaft und müsstest gegebenenfalls eine Ablegen.

Lg

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§ 5 Verbot der Beschäftigung von Kindern

(1) Die Beschäftigung von Kindern (§ 2 Abs. 1) ist verboten. (2) Das Verbot des Absatzes 1 gilt nicht für die Beschäftigung von Kindern

1. zum Zwecke der Beschäftigungs- und Arbeitstherapie, 2. im Rahmen des Betriebspraktikums während der Vollzeitschulpflicht, 3. in Erfüllung einer richterlichen Weisung.

Auf die Beschäftigung finden § 7 Satz 1 Nr. 2 und die §§ 9 bis 46 entsprechende Anwendung. (3) Das Verbot des Absatzes 1 gilt ferner nicht für die Beschäftigung von Kindern über 13 Jahre mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten, soweit die Beschäftigung leicht und für Kinder geeignet ist. Die Beschäftigung ist leicht, wenn sie auf Grund ihrer Beschaffenheit und der besonderen Bedingungen, unter denen sie ausgeführt wird,

1. die Sicherheit, Gesundheit und Entwicklung der Kinder, 2. ihren Schulbesuch, ihre Beteiligung an Maßnahmen zur Berufswahlvorbereitung oder Berufsausbildung, die von der zuständigen Stelle anerkannt sind, und 3. ihre Fähigkeit, dem Unterricht mit Nutzen zu folgen,

nicht nachteilig beeinflußt. Die Kinder dürfen nicht mehr als zwei Stunden täglich, in landwirtschaftlichen Familienbetrieben nicht mehr als drei Stunden täglich, nicht zwischen 18 und 8 Uhr, nicht vor dem Schulunterricht und nicht während des Schulunterrichts beschäftigt werden. Auf die Beschäftigung finden die §§ 15 bis 31 entsprechende Anwendung. (4) Das Verbot des Absatzes 1 gilt ferner nicht für die Beschäftigung von Jugendlichen (§ 2 Abs. 3) während der Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr. Auf die Beschäftigung finden die §§ 8 bis 31 entsprechende Anwendung. (4a) Die Bundesregierung hat durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Beschäftigung nach Absatz 3 näher zu bestimmen. (4b) Der Arbeitgeber unterrichtet die Personensorgeberechtigten der von ihm beschäftigten Kinder über mögliche Gefahren sowie über alle zu ihrer Sicherheit und ihrem Gesundheitsschutz getroffenen Maßnahmen. (5) Für Veranstaltungen kann die Aufsichtsbehörde Ausnahmen gemäß § 6 bewilligen.

Laut dem Gesetz, gelten Jugendliche (ab 15 Jahren, im Sinne dieses Gesetzes) nicht zu der Personenengruppe die dem Beschäftigungsverbot unterliegen. Umfangreiche weitere Regelungen bezüglich allg. Arbeitsbestimmungen finden sich in diesem Gesetz (so z.B.: § 31: (2) Wer Jugendliche beschäftigt, muß sie vor körperlicher Züchtigung und Mißhandlung und vor sittlicher Gefährdung durch andere bei ihm Beschäftigte und durch Mitglieder seines Haushalts an der Arbeitsstätte und in seinem Haus schützen. Er darf Jugendlichen keine Tabakwaren, Jugendlichen unter 16 Jahren keine alkoholischen Getränke und Jugendlichen über 16 Jahre keinen Branntwein geben. Das bedeutet z.B.: das du im Gastronomiegewerbe keine Alkoholischen Getränke ausschenken dürftest.)

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Ja, jedoch muss laut Angaben des Telemediengesetztes ein Impressum beinhalten. Das Impressum besteht aus Anschrift und Kontaktdaten des Webseitenbetreibers. Durch seiten wie: http://www.npage.de/ kannst du dir in wenigen Schritten selbst kostenlos eine Webseite (jedoch mit Werbeeinblendung) erstellen.

Wenn du etwas mehr Erfahrung hast würde ich dir Joomla empfehlen und einen geeigneten Webserver auf den du die Daten hochlädst.

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Also die Gesetzgebung in England sieht so aus: - Bis (soweit ich weis 2007) war die Abgabe bzw. der Konsum von Tabakwaren in der Öffentlichkeit für Personen unter 16 Jahren verboten. Die Altergrenze wurde dann auf 18 Jahre angehoben.

  • Der Konsum und Verkauf von Alkohol ist..
    1. für Personen unter 18 Jahren verboten
    2. für Personen ab 16 Jahren gestattet wenn: Eine Person über 18 Jahren bestellt, Zusammen mit einer Speise und es sich um Bier, Wein oder Cider handelt. (Nur in Pubs und Restaurants)
    3. für Personen zu Hause (privates Umfeld) mit der Genehmigung der Eltern ab 5 Jahren gestattet.
  • Es gibt keine Ausgangsregelungen
Bei Verstoß gegen die Gesetze können harte Strafen verhängt werden.
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Aus Erfahrung weis ich das die Abgabe sowie der Konsum von Alkoholischen Getränken in Luxembourg an Personen unter 16 Jahren verboten ist. Es wird nich nach Alkoholgehalt oder Art der Herstellung (Gährung, Destilation) unterschieden.
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Ühhm lass ihn doch entscheiden.. Stell ihn vor die Qual der Wahl: Entweder: DU oder seine ich nenne sie mal "Bekannten". Wenn er dich wirklich liebt dann wird er sich für dich entscheiden. Ansonsten weist du was du an ihm hast....

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