Alkohol:
Zu Hause (Privat oder bei Freunden): Keine Abgabe bzw. Konsum von Alkoholischen Getränken unter 5 Jahren.* (L.t: Children Act 1908)*
In Geschäften und Verkaufsstellen Der Verkauf und Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit unter 18 Jahren ist verboten. (Licensing Act 2003; 2003 c. 17 Part 7 - Children and alcohol; Sections 146, 147, 147A, 149, 150, 151, 152, 153):
Ausnahme: Der Verkauf von Likörpralinen und anderen Lebensmitteln die Alkohol beinhalten ist an Personen unter 16 Jahre verboten. (Licensing Act 2003; 2003 c. 17 Part 7 - Children and alcohol; Section 148)
In Pubs und Restaurants: Der Verkauf und Konsum von Alkohol unter 18 Jahren ist verboten. (Licensing Act 2003; 2003 c. 17 Part 7 - Children and alcohol; Sections 146, 147, 147A, 149, 150, 151, 152, 153).
Ausnahme: Jedoch ist der Konsum von Bier, Wein oder Apfelschaumwein in Restaurants und Bars mit einer Mahlzeit ab 16 Jahren gestattet wenn (mit Ausnahme von Schottland) eine Person über 18 Jahren die Bestellung aufgibt. (Licensing Act 2003; 2003 c. 17 Part 7 - Children and alcohol; Section 149 (5))
Tabak:
Bis 1. Oktober 2007, galt: Der Verkauf und Konsum von Tabakwaren ist für Personen unter 16 Jahren verboten. (L.t: Children and Young Persons (Protection from Tobacco) Act 1991.)
Seit 1. Oktober 2007: Ist der Verkauf und Konsum von Tabakwaren unter 18 Jahren verboten. (L.t: The Children and Young Persons (Sale of Tobacco etc.) Order 2007)
Besuch von Diskotheken und Gaststätten/Pubs:
- Personenn unter 16 Jahren dürfen sich in Pubs und Gaststätten (ohne Begleitung) nicht aufhalten (wenn Alkohol ausgeschenk wird)
- Personen ab 16 Jahren unterliegen keinen Einschränkungen beim Besuch von Gaststätten/Pubs oder Clubs. (In der Praxis: Gilt jedoch meist besonders bei Clubs: Kein einlass unter 18 Jahren, da die Kontrolle beim Alkoholausschank leichter einzuhalten ist). (L.t: Licensing Act 2003)
Sex:
- Geschlechtsverkehr mit einer Person unter 13 Jahren wird als Vergewaltigung angesehen und wird mit hohen Haftstrafen bestraft.
- Der Geschlechtsverkehr zwsichen einer person über 18 Jahren, und der anderen Person die (Wissentlich) unter 18 Jahren ist und ein "Abhängigkeitsverhältnis" besteht ist verboten.
Folglich: Das Schutzalter in Großbritannien liegt in allen landesteilen (Wales, Nord-Irland, Schottland und England) bei 16 Jahren. (L.t: Sexual Offences Act 2003)