Hallo zusammen,
ich hatte vor zwei Tagen einen Unfall mit Fußgänger. Der Fußgänger wurde leicht verletzt und der Vorfall wurde auch polizeilich dokumentiert.
Nun wollte ich den Vorfall meiner KFZ-Versicherung melden, um mögliche Schadensersatzansprüche geltend machen zu können. Nun habe ich erfahren, dass mein Fahrzeug keine Versicherung hat. Laut Check24 wurde die Versicherung im Mai beendet, nachdem ich ein zweites Fahrzeug bei der selben Versicherung zugelassen habe. Über die Beendigung der Versicherung wurde ich weder von der Versicherung noch von der Zulassungsstelle informiert. Demensprechende bin ich bis zum Unfall mit dem Fahrzeug gefahren.
Ich habe bisschen recherchiert und gelesen, dass die Versicherungen im Falle eines Wegfalls des Schutzes verpflichtet sind, diese Info an die Zulassungsstelle weiterzugeben. Diese fordert mich dann zur Abmeldung des Fahrzeugs auf. Im schlimmsten Fall kann die Zulassungsstelle eine Außerbetriebssetzung des Fahrzeugs auf der Straße durch Entfernen der Plakette vornehmen.
Nun stellen sich für mich mehrere Fragen.
Laut ChatGPT prüft die Polizei i.d.R. den Versicherungsschutz des Fahrzeugs beim Unfall oder auch bei Verkehrskontrolle. Ich wurde aber bei der polizeilichen Aufnahme darüber nicht in Kenntnis gesetzt. Wie kann das sein?
Ist es möglich, dass die Versicherung die Info weder im Zentralregister noch der Zulassungsstelle gemeldet hat? Wenn ja, wie ist dann die Haftung geregelt?
Kann ich die Rechtsgrundlage geltend machen und die Versicherung dafür haftbar machen?
Danke für Antworten.