Ich würde es nicht mher verzerren.

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Wahrscheinlich liegt es an der Schilddrüsenüberfunktion und sollte vom Arzt überprüft werden.

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ALG 1:

Sie erfüllen die Anwartschaftszeit. Das bedeutet meist: Sie waren in den 30 Monaten vor Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt. Dabei können mehrere Beschäftigungen zusammengerechnet werden.

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Nein.

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Es ist noch kein Meister vom Himmerl gefallen!

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Je nachdem wie der Betrieb es regelt.

Manche haben eine Sammelbox wo am Ende des Tages an alle gleich verteilt wird.

Manche sagen „Dein Trinkgeld, ist dein Trinkgeld“

Im Geldbeutel ist ja immer Geld drin. Du weißt wieviel der Kunde bezahlt hat und wieviel davon Trinkgeld war. Das Trinkgeld nimmst dann da raus und machst damit wie der Betrieb es regelt.

Zahlt der Kunde mit Karte und schlägt dort das Trinkgeld drauf, dann musst du am Ende des Tages die Bons plus Rechnung und das Bargeld gegen rechnen und hast dann das Trinkgeld.

Zahlt der Kunde mit Karte und gibt das Trinkgeld extra, musst du nichts mehr rechnen.

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Dein Vater ist Arzt, wieso fragst du hier?

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Da ist noch das Haus was an den Mann/Vater/Opa erinnert. Sieh da, der Baum an dem er immer saß. Und hier der Aldi wo wir immer eingekauft haben…..

Ich hoffe du versteht worauf ich hinaus will.

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