Wo internationale Gewässer beginnen, hängt davon ab, wie weit der Festlandsockel ins Meer reicht.
Hoheitsrechte
Laut UN-Seerechtskonvention von 1982 gilt die 12- Seemeilen-Zone (ab Küste) als Staatsgebiet. Doppelt so weit reichen die hoheitlichen Rechte wie Zoll- oder Einwanderungsgesetze.
Ausbeutungsrechte In der ausschließlichen Wirtschaftszone (200 Seemeilen) gehören die Schätze des Meeres dem Küstenstaat. Reicht dessen Festlandsockel unter Wasser darüber hinaus, erweitern sich die Bodenrechte um 150 Seemeilen.
Neue Ansprüche
Unter Aufsicht der UN haben Küstenstaaten bis max. 2019 Zeit, die Reichweite ihrer Kontinentalplatten zu vermessen und eventuelle Ansprüche zu belegen. Russland etwa reklamiert den Lomonossow-Rücken als Teil seiner Platte