Die vorhandene Verwandschaft des Alleinerben oder des Erblassers?
Hintergrund der Frage ist im Grunde die Endscheidung, das Testament indem der Alleinerbe eingesetz ist auf weitere Personen, die im Falle seines Ablebens vor Antritt des Erbes an seine Stelle treten zu erweitern um das Erbe eben nicht an den Staat zu verlieren, sollte dieser unwahrscheinliche Fall eintreten.