Sie stören mich persönlich sehr.

Bäh!...

Nervtötend beim gucken. Wirklich Tradition ist das auch nicht, nur in einer extrem abgewandelten form. Wenn der Ton wenigstens einigermaßen hörbar wäre, ok - aber so? Nö.

Einige Verbote wurden schon ausgesprochen, was ich auch sehr begrüße.

Alles im allen ist die WM bis jetzt noch nicht gelungen mMn.

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Nicht gelungen

Ich hab mich für Nicht gelungen entschieden. Grund dafür sind nicht die Spiele, auch wenn sie nicht grade dolle sind, aber man versucht da was hinzukriegen was einfach nicht klappt. Man will Weltoffen sein, berücksichtigt aber die Afrikaner zu doll - Stichwort Vuvuzela. Ich muss die WM nicht nochmal in Afrika haben, auch wenn ich das Land sehr gerne mag.

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Wo bleibt der Sinn des Spielens, wenn man von Anfang an alles hat?

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Das ist eine Werkstatt- oder auch Fahrzeuggrube.

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Versuche es mal bei Bruno´s Moto Company in der Lilienthalstraße. Ansonsten guck in die Moin Moin oder Wochenschau, da gibt es auch Gute. Ansonsten weiß ich auch nichts, da wir hier keinen guten Gebrauchtändler haben ...

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Meinem Wissenstand nach wurde der genaue Todestag nicht aufgezeichnet. Wie schon gesagt wurde, glaube ich auch nicht, dass die Nazis da großen Wert drauf gelegt haben.

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Wie wäre es mal mit einer Angabe von einem Ort?

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Das hängt eig. mehr mit der Technik zusammen als mit dem Gewicht. Nimm dir genug Zeit zum Lernen und setz´ dich nicht unter Druck, dann klappt es auch irgendwann. :)

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OS CD einlegen, von der CD-Booten und den Anweisungen folgen. Wenn er nach Formatieren fragt, sachste ja.

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Am 21.01.11 kannst du anfangen die Mofa Prüfbescheinigung zu machen. Fahren aber erst mit 15.

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§ 5 Tanzveranstaltungen (1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden. (2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient. (3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.

Jugendschutzgesetz. Quelle:http://www.bmfsfj.de/

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