Ein Arbeitgeber zahlt regelmäßiges Gehalt. Damit kauft er - sagen wir mal - 40 Arbeitsstunden pro Woche ein. Der besseren Rechnung halber gehen wir mal von einem Verdienst von 10 Euro pro Stunde aus. Unterbricht der Arbeitnehmer für 5x5 Minuten zum Beten pro Tag seine Arbeit, entspräche das 2:05 Stunden pro Woche 20,83€ Verlust für den Arbeitgeber. Im Monat sind das 93,75€, im Jahr 1.125€. Das hat der Arbeitgeber nicht hinzunehmen.
Zum simplen Vergleich, wie würdest du reagieren, wenn die Kassiererin deine Käsepackung öffnet und 5 Prozent des Inhalts herausnimmt für ihre Pause?
Korrekt ist, dass er Pausen für die Religionsausübung anzubieten hat, wenn dienstliche oder betriebliche Belange nicht entgegen stehen. Nun wissen wir nicht, ob du am Fließband arbeitest oder Security oder Bademeister bist? Hier sagt der gesunde Menschenverstand, dass Pausen nicht möglich sind - da bedarf es auch keiner juristischen Prüfung - oder ob du in einem Büro ohne Publikumsverkehr arbeitest. Letzteres würde bedeuten, dass dir Pausen einzuräumen sind. - Pausen! Gebete dürfen nicht von der Arbeitszeit abgehen und sie dürfen andere nicht benachteiligen.
In Deutschland ist es nun mal so, dass Raucher vorgegebene Raucherpausen haben oder sich zum Rauchen ausstempeln müssen. Diabetiker oder Dialysepatienten müssen sich in ihrer Freizeit (Pause) behandeln lassen. Aus welchem Grund also sollte ein Gebet, egal ob christlich oder muslimisch in der Arbeitszeit in Ordnung sein?
Anders sähe es aus, wenn es Dienstvereinbarungen gäbe, die Raucherpausen in der Arbeitszeit erlauben, dann wäre der Betriebsrat einzuschalten und zu prüfen, ob auch eine Dienstvereinbarung fürs Beten abzuschließen wäre.
Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es aber nicht. Ein islamischer Imam ist hier auch der falsche Ansprechpartner, ein in Deutschland zugelassener Jurist kann hier deutlich besser und sinnvoller beraten.