Frage
Antwort
Wenn man dahinter kommt, dass ihr es ward, ist es egal, ob Fakeaccount oder nicht.
Die Frage ist, ob die Handlung, die ihr vorgenommen habt eine Straftat ist.
Eine Beleidigung zum Beispiel wäre nach § 185 StGB eine. Sie wird jedoch nur auf Antrag der beleidigten Person hin verfolgt.
Beim nächsten Mal einfach etwas vorsichtiger sein. ;)
LG, Laura