Sei mir nicht böse.... Aber ich wundere mich immer wieder, wie gering das Technikverständnis bei einigen Leuten ist.
Du kannst davon ausgehen, dass 99,9% der Angebote, im Internet Geld zu verdienen, unseriös sind. Also lass' besser die FInger davon, Und wenn du dich schon irgendwo "bewirbst" , niemals nicht und nimmer Geld bezahlen und auch deine Daten nicht rausrücken. Am besten Infomaterial über eine Freemailadresse schicken lassen. Lohnt aber den Aufwand eigentlich nicht, siehe oben.
Ich hatte ein ganz ähnliches Trauma. In einem alten SF-Film namens Barabarella gibt es ekelhafte Mörderpuppen, die mir, als ich den Film als Kind sah, grosse Angst machten. Ich habe den Film viele Jahre später noch einmal gesehen. Die Puppen waren immer noch eklig, aber eigentlich auch lachhaft. Mit Chucky wird es dir ähnlich gehen. Du siehst den Film heute mit ganz anderen Augen - und dein Trauma ist weg, wetten? :-)
Das klingt ganz nach Muskelverkrampfungen im Hals. Kannst du kriegen, wenn du z.B verschwitzt warst und dir einen "Zug" geholt hast durch z.B. offenes Fenster beim Autofahren. Ich hatte das mal beidseitig und konnte den Kopf überhaupt nicht mehr bewegen. War sehr schmerzhaft und einschränkend. Du solltest wirklich zum Arzt gehen. Es gibt, glaube ich, die Möglichkeit entkrampfender Spritzen oder Medikamente. Ich war damals nicht beim Arzt und ärgerte mich drei Tage damit herum. (Dies alles unter der Voraussetzunge, dass du tatsächlich unter Muskelstarre leidest)
Das "Ab" bezieht sich auf Erkankung, also ab dem dritten Tag fortdauernder Erkrankung. Vielleicht ist es dadurch klarer. Die Bescheinigung muss am dritten Tag zum Arbeitgeber.
Wieder so eine komplett unsinnige und überflüssige Frage......
Deine Meinung teilen Millionen andere nicht.
Mehr gibt es nicht zu sagen.
Schon mal an eine Gegenanzeige gedacht? Immerhin wollte er dir zuerst etwas tun. Im Übrigen geschah es ihm ganz recht. Mobber gehören zu den widerlichsten Menschen, die es gibt.
Das Anschreiben wird bei denen archiviert, wohl um nachprüfen zu können, ob du dich dort schon einmal beworben hast.
Ja, kann.
In deinem Fall kann der Rat nur lauten: Ab zum Arzt.
Ja, natürlich.
Und wenn man in der Nase bohrt, bleibt der Finger stecken. Wer zum Spaß schielt, muss damit rechnen, dass seine Augen plötzlich schielend stehen bleiben. Beim Fratzen schneiden kann das Gesicht einfrieren.
Das sind alles schlimme Gefahren der Kindheit....
Könnte es sein, dass du dich in etwas reingesteigert hast? Für mich klingen deine Symptome nach einem psychischen Problem. Dein Knie juckte (vielleicht wegen einer Hautreizung), das Jucken hörte nicht auf, du hast dich darauf immer stärker konzentriert und jetzt meinst du, etwas zu sehen, was nicht da ist. Da hilft eigentlich nur, sich abzulenken, damit du dich nicht ständig auf dein Knie konzentrierst.
Nach Lesen der anderen Antworten noch ergänzend:
PKH ist Käse. Die erhältst du nur, wenn ein Prozess geführt werden soll. Pflichtverteidiger ist noch grösserer Unsinn. Wenn es nur um eine eidesstattliche Versicherung geht, brauchst du keinen Anwalt. Du musst dem Gerichtsvollzieher Auskunft über dein Vermögen geben. Diese Auskunft leitet er dann an den Gläubiger weiter, der danach entscheidet, ob er gegen dich per Pfändung vorgeht. Offensichtlich ist der Anspruch deines Gläubigers schon rechtskräftig, da ansonsten keine eV. Du wirst in den sauren Apfel beissen und beim Gerichtsvollzieher erscheinen müssen. Wenn du nicht hingehst, gibt es Mittel, dein Erscheinen zu erzwingen...
Zum Gericht gehen und einen Beratungsschein beantragen. Den bekommst du nach einer Vermögensprüfung. Der anwaltliche Rat kostet dich dann noch 10 €. Erwarte dir aber keine Wunder. Falls es um eine schwierige Rechtsfrage geht, wird sich kaum ein Anwalt besonders bemühen. Die erhalten vom Staat für Beratungsgespräche auf Schein einfach zu wenig Geld.
Bild in Bildbearbeitung laden und alles, was unschön ist, wegretuschieren. Genauso wird es auch bei den Stars gemacht.
Nein, an der Depression stirbt man nicht. Es kann aber zu Folgeproblemen kommen wie Essunlust, Selbstmordgedanken usw. Außerdem ist es nicht auszuschließen, dass das Immunsystem geschwächt wird und dadurch größere Krankheitsanfälligkeit besteht. Depressionen sollte man ärztlich behandeln lassen, einfach weil ansonsten keinerlei Lebensfreude mehr besteht und man sich immer mehr in sich selbst zurückzieht.
Gute Frage :-)
Es gibt keinen Zweitanbieter. Drittanbieter ist einfach der Sprachgebrauch für Dinge, die nicht direkt vom Hersteller stammen.
Leider nicht. Für die Gültigkeit eines Vertrages ist es unerheblich, ob du eine Kopie erhalten hast. Maßgeblich ist alleine die Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern. Wenn die Fahrschule dich nicht aus Kulanz aus dem Vertrag entlässt, hast du schlechte Karten.
Schön wäre es, wenn die Krankenkasse einfach so Kuren bezahlen würde. Dann wäre ich jedes Jahr im Kururlaub. Und die Krankenkassen hätten einige Milliarden Schulden mehr.
Eine Kurz muß indiziert sein, d.h. aus gesundheitlichen Gründen notwendig. Wenn das bei euch der Fall sein sollte (???), kann euer Hausarzt eine Kur in die Wege leiten. Redet mit ihm.
Anzeigen und dringend um den Handyvertrag kümmern. Der ist nämlich keinesfalls ungültig - es sei denn, du könntest beweisen, dass du zum Zeitpunkt des Abschlusses geschäftsunfähig warst. Das dürfte dir aber nicht gelingen. Wenn die mit DEINEM Vertrag nach Afrika telefonieren... und telefonieren..... und telefonieren, steht dir das wirklich dicke Ende ansonsten noch bevor....
Das Praktikum klingt nicht schlecht. Es sollte aber zu deinen späteren Berufswünschen passen. Wenn du dich dann für das nächste Ausbildungsjahr bewirbst, hast du mit einem erfolgreich absolvierten Praktikum (gutes Zeugnis ist natürlich Pflicht) beste Erfolgsaussichten.