Dein Fall ist etwas problematischer:
Die gesetzliche Gewährleistung gilt zwar zwei Jahre, allerdings sind diese zwei Jahre unterteilt:
In den ersten sechs Monaten muss der Hersteller dir nachweisen, daß der Schaden durch deine Schuld entstanden ist. In den restlichen 1,5 Jahren musst du beweisen, daß der Fehler bereits beim Kauf vorhanden war.
Da Letzteres beinahe unmöglich ist, wird es sicher schwer werden.
Da jedoch die zwei Jahre nicht ganz rum sind, hast du zumindest die Möglichkeit auf eine Minderung. Daß bedeutet, daß du darauf dringen solltest, einen Teil des Kaufpreises zurück zu bekommen.
Aber die ganze Summe? Träum weiter. Schließlich konntest du das Gerät fast zwei Jahre nutzen.
Und: Hier von Garantie zu sprechen ist falsch.
Garantie ist eine freiwillige Leistung und hat keinerlei gesetzlichen Unterbau
Was du meinst, ist gesetzliche Gewährleistung